Alles Was Du Zur Neuen Bafög Studienstarthilfe Wissen Musst

Emily Johnson
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alles was du zur neuen bafög studienstarthilfe wissen musst

Seit dem 2. September können Studienanfängerinnen und -anfänger unter 25 Jahren, die zum ersten Mal in Vollzeit an einer Hochschule eingeschrieben sind, und die bestimmte Sozialleistungen beziehen, eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Wie das funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag. Die Entscheidung, ein Studium zu beginnen, bringt viele Herausforderungen mit sich – und oft ist die finanzielle Situation eine der größten Hürden. Gerade für Studierende, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, können die anfänglichen Kosten für den Studienstart eine immense Belastung darstellen. Hier setzt die neue BMBF-Studienstarthilfe an, die speziell dazu entwickelt wurde, Studienanfängerinnen und -anfänger finanziell zu unterstützen und den Übergang ins Studium zu erleichtern.

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, der an Studierende vergeben wird, die Sozialleistungen beziehen. Der Zuschuss soll dabei helfen, die wichtigsten Kosten, die zu Beginn eines Studiums anfallen, zu decken. Dazu gehören beispielsweise die Anschaffung einer IT-Ausstattung (wie Laptop oder Software), der Kauf von Lehrmaterialien, Mietkautionen oder Umzugskosten. Mit dieser finanziellen Unterstützung soll sichergestellt werden, dass der Start ins Studium nicht an den anfänglichen Ausgaben scheitert. Die Studienstarthilfe richtet sich an Studienanfängerinnen und -anfänger unter 25 Jahren. Die Studienstarthilfe erhältst du nur, wenn du dich zum ersten Mal an einer Hochschule in Deutschland, einem anderen EU-Land oder der Schweiz einschreibst.

Die Studienstarthilfe ist ein eigenes Förderungsinstrument innerhalb des BAföG und richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Studienstarthilfe Studienstarthilfe soll für alle Studienanfänger aus Bedarfsgemeinschaften und mit sonstigem vergleichbaren Sozialleistungsbezug unter 25 Jahren zur Verfügung stehen, die sich erstmalig an einer Hochschule oder einer Akademie in ein Vollzeitstudium immatrikulieren. Wer sein Studium an einer Hochschule im EU-Ausland oder der Schweiz beginnt, kann ebenfalls Studienstarthilfe beantragen. Auch für den Besuch an einer als gleichwertig anerkannten privaten Hochschule oder tertiären Akademie kann die Studienstarthilfe beantragt werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Vorkurs, die bereits als Studierende an der Hochschule immatrikuliert werden, sollten bereits zu Beginn des Vorkurses die Studienstarthilfe beantragen, da die Berechtigung an diese erstmalige Immatrikulation geknüpft ist und... Darüber hinaus erhalten Personen die Studienstarthilfe, die vor Studienstart Junge Menschen verfügen oftmals über wenig Geld fürs Studium: Neues Bafög-Instrument soll Abhilfe leisten (Symbolbild) Sie können den Artikel leider nicht mehr aufrufen. Der Link, der Ihnen geschickt wurde, ist entweder älter als 30 Tage oder der Artikel wurde bereits 10 Mal geöffnet. Sie haben bereits ein Digital-Abo?

Zum Login Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiert Digital-Zugang bestellen Sie haben bereits ein Digital-Abo? Zum Login Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss vom Staat in Höhe von 1.000 Euro für deinen Start ins Studium.

Die Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro kannst du beantragen, Sie wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Auch die Nationalität spielt keine Rolle. Hier findest du nähere Infos zur Studienstarthilfe. Studieninteressierte fragen sich oft, wie viel Geld man für ein Studium in Merseburg benötigt. Asai und Till haben sich dazu auf dem Campus umgehört.

Der Studienstart ist oft mit Kosten verbunden: Umzug in eine andere Stadt, Mietkaution, Kauf von Möbeln oder einem Computer. Die „Studienstarthilfe“ von 1.000 Euro soll hier helfen. Allerdings nur denen, die noch unter 25 Jahre alt sind und vor dem Studium selbst (oder über die Eltern) Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder einige wenige andere Sozialleistungen bezogen haben. Die Studienstarthilfe gibt es seit Wintersemester 2024/2025. Die Beantragung ist ausschließlich digital über bafoeg-digital.de möglich. (Am Rande bemerkt: Der Antrag wird zwar digital gestellt, die BAföG-Ämter müssen ihn dann aber ausdrucken – die digitale Weiterbearbeitung ist bisher nicht möglich …)

Wer Anspruch darauf hat und rechtzeitig den Antrag stellt, erhält einmalig 1.000 €. Es handelt sich um einen Zuschuss, d.h. das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Studienstarthilfe wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet (BAföG § 56b), auch nicht auf leistungs- oder begabungsabhängige Stipendienleistungen aus öffentlichen Mitteln. Die Hilfe ist nur zum Beginn des ersten Studiums zugänglich, wobei die/der zu Fördernde noch unter 25 Jahre alt sein muss. Hier gilt also leider eine deutlich geringere Altersgrenze, als beim BAföG an sich.

Zusätzlich muss noch im Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistung erhalten worden sein (in der Regel selbst, bei einigen davon evtl. die Eltern): Mit Beginn des Wintersemesters im Oktober kann die mit der BAföG-Novelle vom Juli 2024 neu eingeführte Studienstarthilfe beantragt werden. Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten. Ich hatte vor kurzem bereits im Blog berichtet: Nach den BAföG-Verbesserungen durch das Reformgesetz im Jahr 2022 (BGBl 2022 I S. 1150) sind die Förderbedingungen für anspruchsberechtigte Schüler und Studierende durch das 29.

BAföG-Änderungsgesetz, das am 25.7.2024 in Kraft getreten ist abermals verbessert worden, etwa durch Anhebung der Freibeträge und Grundbedarfsfördersätze oder die Einführung eines Flexibiltätssemesters. Besonderheiten der neuen Studienstarthilfe Ziel der Studienstarthilfe ist es, mögliche Hürden bei der Entscheidung für ein Studium zu verringern. Das Geld soll für typische Ausgaben verwendet werden, die mit dem Studienstart verbunden sind, wie zum Beispiel für den Semesterbeitrag, die Mietkaution oder ein Notebook. Die Studienstarthilfe beträgt einmalig 1.000 € und ist ein pauschaler Zuschuss, der weder zurückgezahlt werden muss noch auf das das BAföG angerechnet wird. Sie ist für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten gedacht.

Wichtig: Der Antrag auf Studienstarthilfe ist fristgebunden. Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Beginnt an der Hochschule das Wintersemester z.B. am 1.10.2024, dann können Sie den Antrag bis zum 30.11.2024 auf BAföG Digital stellen. Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten können ab sofort eine Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro beantragen. Die Ampel-Regierung möchte damit Bildungschancen verbessern.

Wie man an die Hilfe kommt und welche Voraussetzungen es gibt. Studieren ist ganz schön teuer. Insbesondere zu Beginn des Studiums brauch es viel Geld: Lehrbücher, Laptop, Tablet, Miete, Kaution und die Möbel für das erste Zimmer müssen bezahlt werden. Das können sich nicht alle leisten. Und das soll sich ändern. Denn in Deutschland gibt es bei dem Zugang zu Bildung immer noch ein großes Ungleichgewicht.

Laut Hochschulbildungsreport 2020 vom Stifterverband und McKinsey beginnen 27 von 100 Kinder von Nichtakademiker*innen ein Studium – bei Akademiker*innenkinder sind es 79. Für bessere Bildungschancen können neue Erstsemester-Studierende nun zum ersten Mal eine Studienstarthilfe beantragen. Studierende, die unter 25 Jahre alt sind und aus einkommensschwachen Familien kommen, können die Einmalzahlung beantragen. Das sind Studierende, die selbst vorher Sozialleistungen bezogen haben oder aus Haushalten kommen, bei denen das der Fall war. Außerdem können junge Menschen, die aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kommen und deren Eltern keine Maßnahmen-Beiträge bezahlen, die Hilfe beantragen. Ob die Studierenden an einer öffentlichen Hochschule, an einer privaten Universität oder im Ausland studieren, ist dabei egal.

Informationen für Studieninteressierte mit Sozialleistungsbezug Dieser Flyer im 4seitigen DIN A-lang-Format beschreibt die Regelungen zu der neuen Studienstarthilfe. Was ist die Studienstarthilfe? Wer kann sie erhalten? Wo kann ich den Antrag stellen? Das sind einige Fragestellungen, die der Flyer beantwortet.

4 Seiten / Flyer / BMFTR Sprache: Stand: 30.06.2025 Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten. Mit dem Geld sollen Aufwendungen, die typischerweise mit einem Studienstart in Verbindung stehen, wie zum Beispiel der Kauf eines Laptops und Lehr- und Lernmaterialien oder die Zahlung einer Mietkaution oder Umzugskosten finanziert werden.Die Studienstarthilfe... Die Studienstarthilfe erhalten Personen, die Wichtig zu wissen: Die Studienstarthilfe wird nicht auf andere Sozialleistungen oder ein eventuelles BAföG angerechnet. Der Antrag auf Studienstarthilfe muss bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden.

D.h. bei Studienstart zum Wintersemester, das am 1. Oktober beginnt, spätestens bis zum 30. November. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE

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