Bürger Service Verbandsgemeinde Wittlich Land
Links zur Hilfe, Impressum, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus. Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus. Anschließend wird ein Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender.
Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt. Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet. Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten.
Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen Anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'. Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich. Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro: Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Die Kontaktdaten vom Bürgeramt in Wittlich sind hier aufgeführt. Dementsprechend können Sie Informationen wie Adresse, Mail, Telefon und Fax sowie Öffnungszeiten vom Bürgerbüro finden. Egal ob Öffnungszeiten, Adresse, Telefon, Fax, eMail oder Website – hier finden Sie alles Wichtige zu Bürgeramt in Wittlich. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bürgeramt in Wittlich können Sie uns jederzeit gerne mitteilen.
Hier finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Bürgeramt in Wittlich. Das Bürgeramt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Bürgeramt in Wittlich gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen.
Das Bürgeramt in Wittlich ist ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungsapparates. In Deutschland bieten die Bürgerämter, auch Bürgerbüros oder Bürgerdienste benannt, einen breiten Dienstleistungskatalog an. Das Ziel ist es, für den Bürger eine zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsfragen zu schaffen. So regelt etwa das Bürgeramt in Wittlich Ausweis- und Passangelegenheiten, aber auch viele weitere kommunale Verwaltungs- und Organisationsanliegen der Bürger. Anhand der folgenden Liste zum Bürgeramt in Wittlich können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG!
Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115! Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung. Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro: Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei. Aus Kostengründen sowie aufgrund buchungstechnischer Umstellung werden keine Verrechnungsschecks mehr angenommen.
Barrierefreier Zugang über den Haupteingang. Hinweis: Seit dem 01.05.25 schreibt der Gesetzgeber ein digitales Lichtbild vor. Sie können das Lichtbild entweder bei uns in der Behörde direkt erstellen lassen oder von einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen lassen und mitbringen. Wenn Sie das Foto in der Verbandsgemeinde aufnehmen lassen wollen, wählen Sie bitte das Anliegen "Passbild erstellen". Verbandsgemeinde Wittlich-Land BürgerbüroKurfürstenstraße 154516 Wittlich Sie können insgesamt maximal 6 Anliegen auswählen.
Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein. Am Mittwoch, den 11.03.2026, findet um 17:00 Uhr in der Mosenberghalle in Bettenfeld eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates statt. 1. Information über die Haushaltsgenehmigung 2026 3. Kommunale Wärmeplanung - Projektabschluss / Ergebnisvorstellung
4. Erneuerbare Energien im Rahmen der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land; … Wahlbekanntmachung für die Ortsgemeinden
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