Bafög 29 Bafög Änderungsgesetz Studierendenwerk Niederbayern Oberpfalz

Emily Johnson
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Ab dem Wintersemester 2024/2025 tritt das 29. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) in Kraft. Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte ab dem Wintersemester 2024/2025 nun BAföG erhalten. Sowohl die Freibeträge und Bedarfssätze werden angehoben. Ganz neu eingeführt wird die Studienstarthilfe, die unabhängig vom BAföG beantragt werden kann. Dies und was sich noch zusätzlich ändert, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Durch die Anhebung der Freibeträge für das Einkommen sollen mehr Studierende BAföG erhalten. Diese Freibeträge bestimmen, wie viel die Studierenden verdienen dürfen, damit sie noch BAföG-Leistungen erhalten können. Der BAföG-Grundbedarf steigt um 5 % von 452€ auf 475 €. Der BAföG-Wohnbedarf für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, steigt von 360 € auf 380 €. Die Zuschläge werden angehoben, variieren aber je nach Alter und Versicherungsart der BAföG-Geförderten. Änderungen durch das Neunundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29.

BAföGÄndG) Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Berlin: (hib/CHA) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Juni 2024, für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (20/11313) zur 29. Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) gestimmt. Für die im Ausschuss noch veränderte Vorlage votierten bei Enthaltung der AfD, die Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die CDU/CSU-Fraktion sowie die Gruppen Die Linke und BSW stimmten gegen den Gesetzentwurf.

Die abschließende Beratung im Plenum des im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurfes ist für Donnerstag geplant. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Auszubildenden mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss zu ermöglichen. So will die Bundesregierung unter anderem ein sogenanntes Flexibilitätssemester einführen, das den Studierenden eine Förderung über die reguläre Förderhöchstdauer um ein Semester erlaubt. Zudem plant die Bundesregierung die Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten. Mit dem Geld sollen sich Erstsemester beispielsweise mit einem Laptop oder Lernmaterialien auszustatten können. Mit ihrem Änderungsantrag legen die Koalitionsfraktionen unter anderem die Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund fünf Prozent fest.

Auch die Anhebung der Wohnkostenpauschale um 20 Euro ist mit dem Änderungsantrag vorgesehen. Die zuvor geplante Erhöhung der Darlehensbeiträge wird mit dem Änderungsantrag gestrichen. Lina Seitzl (SPD) zeigte sich im Ausschuss erfreut über die geplanten Änderungen. „Die Wohnkostenpauschale steigt deutlich um 20 Euro insgesamt, plus 55 Euro in dieser Legislaturperiode“, erklärte Seitzl. Das BAföG sei damit in der Legislaturperiode gerechter und krisenfest geworden, betonte die Abgeordnete. Dem widersprach Katrin Staffler (CDU).

So könne man es nicht als „total super“ bezeichnen, dass die Wohnkostenpauschale um 20 Euro steige, wenn man sich die Inflation und die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt anschaue. Die Abgeordnete befand, dass die Reform des BAföG weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei. Im Januar 2024 wurde die 29. BAföG-Novelle veröffentlicht. Geplant sind Verbesserungen in Bereichen wie Studienstarthilfe, Flexibilitätssemester und Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Neuerungen kommen vor allem sozial schwächeren Studierenden und Studienanfängern zugute.

Dennoch gibt es Kritik vom Deutschen Studierendenwerk (DSW), auch Proteste sind angedacht. Grund dafür ist, dass in Zeiten von Inflation und aufgrund der Überschuldung der Bundesregierung das für Studierende Wesentliche fehlt: die Erhöhung der Bedarfssätze. Vorweg: Die geplanten Neuerungen des neusten BAföG-Änderungsgesetztes sind vor allem eine Entlastung für Studierende aus einkommensschwachen Familien und jene, die zum ersten Mal studieren. Dass die breite Masse nicht gleichermaßen von der Reform gefördert wird, stößt bei vielen Studierenden auf Kritik. Denn schon jetzt finden viele, dass sie zu wenig Unterstützung bekommen. Insbesondere, weil die Lebensunterhaltungskosten in Uni-Städten immer weiter steigen und Studierende auf BAföG angewiesen sind.

Das sind die angedachten Neuerungen im 29. Entwurf des BAföG-Änderungsgesetztes, die zum Wintersemester 2024/2025 in Kraft treten sollen: Studierende unter 25 Jahren können einen Antrag für eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro anfordern. Voraussetzung: Der Zuschuss ist ausschließlich für Studierende aus einkommensschwachen Familien vorgesehen. Hinzukommen zwei Kriterien, die für den Antrag erfüllt werden müssen: Mit der Studienstarthilfe sollen anfängliche Ausgaben wie Umzug, Mietkaution und Erstanschaffungen gedeckt werden, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Der Antrag kann ab einem Monat vor Beginn des Studiums bis zwei Monate später erfolgen. Kurzfassung Referentenentwurf Bezieht sich auf den Gesetzentwurf aus einem Ministerium Jugend-Check Zum ausführlichen Jugend-Check Entwurf eines neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Stand 12.01.2024) Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mit dem Gesetz soll das BAföG BAföG ist eine Geldleistung.

Sie wird vom Staat an junge Menschen gezahlt. Das soll ihnen helfen, wenn sie oder ihre Eltern nicht so viel Geld haben. So können sie ihre Schulausbildung oder ihr Studium bezahlen. Die Geldleistung wird im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelt. an die Lebensrealität von Studierenden angepasst werden. Sie sollen ihr Studium in Zukunft flexibler gestalten können.

So sollen weniger Studierende ihr Studium abbrechen. Stark-Watzinger: Wir machen das BAföG noch besser Das Bundeskabinett hat heute das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Aufstieg durch Bildung ist eines unserer zentralen Anliegen.

Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Daher machen wir das BAföG mit dem nächsten Reformschritt noch besser. Wir schaffen erstmals eine Studienstarthilfe, um junge Menschen aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug mit einem einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro zu unterstützen. Wir bringen zudem grundlegende strukturelle Verbesserungen auf den Weg. So können Studierende künftig in der BAföG-Förderung einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Auch der Fachrichtungswechsel wird für BAföG-Bezieher erleichtert.

Darüber hinaus sorgen wir für Verwaltungsvereinfachungen durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die erneute Anhebung der Elternfreibeträge um weitere fünf Prozent. Damit wollen wir auch den Aufwärtstrend bei der Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden stärken. Diese Trendwende müssen wir verstetigen.“ Der Entwurf für das 29. BAföG-Änderungsgesetz greift wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf.

Die wichtigsten Elemente des Gesetzentwurfs sind: Die Einführung einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Menschen aus Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II oder mit ähnlichem Sozialleistungsbezug für die Erstausstattung im Studium, die Gewährung... Zudem die Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen bis zu der ab 2025 geltenden „Minijob-Grenze“. Das BAföG wird regelmäßig an gesellschaftliche, wirtschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen angepasst. Die BAföG-Änderungsgesetze – wie das 27. BAföGÄndG und das 29. BAföGÄndG – enthalten wichtige Neuerungen, etwa zur Einkommensfreigrenze, Bedarfssätzen oder Rückzahlungsmodalitäten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine kompakte Übersicht über die jeweiligen Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Förderung. Mit der Verkündung des 29. BAföG-Änderungsgesetzes am 24. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt ändert sich einiges für BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger. Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden Sie hier. Mehr Flexibilität, mehr Geld, mehr Berechtigte und eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien

Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz haben sich die Leistungen des BAföG verbessert. Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das Studierende, Schülerinnen und Schüler finanziell unterstützt. Seit mehr als 50 Jahren sorgt das BAföG für Chancengerechtigkeit, denn in Deutschland sollen nicht die finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus darüber entscheiden, ob jemand ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, sondern Talent und... Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren zu Schuljahresbeginn beziehungsweise zum Wintersemester 2024/2025 von den Leistungsverbesserungen. Dazu zählen: Mehr Flexibilität, mehr Geld, mehr Berechtigte und eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien!

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