Besoldungstabelle Beamte Bund 2026 Öffentlicher Dienst Info

Emily Johnson
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besoldungstabelle beamte bund 2026 öffentlicher dienst info

weitere Besoldungstabellen seit 1927 im Archiv Nachfolgend finden Sie die Bundesbesoldungstabelle für das Jahr 2026. Die Beamtenbesoldung wurde um 2,8 Prozent erhöht. Aktuell sind 250 Gäste und keine Mitglieder online Bleiben Sie informiert! Folgen Sie jetzt unserem Google News Channel

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung. Nachfolgend finden Sie die Besoldungstabelle für den Bund vom 01.05.2026 bis 31.03.2027. Aktuell sind 40 Gäste und keine Mitglieder online Nach dem Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten im Februar 2026 beginnt für die Beamten in Bund und Ländern das Warten auf die Besoldungsanpassung. Während die Bundesländer ihre Anpassungsgesetze vorbereiten, hat das Bundesinnenministerium für die Bundesbeamte zeitnah einen Gesetzentwurf angekündigt, der sowohl das Tarifergebnis übertragen als auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll.

Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Das Ergebnis sieht eine gestaffelte Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate vor. Ab dem 1. April 2026 steigen die Gehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Die zweite Stufe folgt am 1.

März 2027 mit weiteren 2,0 Prozent, die dritte Erhöhung um 1,0 Prozent tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Dieser Tarifabschluss bildet die Grundlage für die Besoldungsanpassung der Landesbeamten. Die Gewerkschaften fordern die zeit- und systemgleiche Übertragung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Die bayerische Landesregierung hat bestätigt, dass die Anpassung der Besoldung in Bayern um sechs Monate verzögert wird. Schleswig-Holstein geht voran und hat als erstes Bundesland Eckpunkte für eine Anpassung der Besoldung vorgelegt, die nicht mehr nur dem Tarifergebnis folgt, sondern die Vorgaben aus Karlsruhe berücksichtigt.

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Für Beamte im Bund, der Kommunen und der Länder werden Besoldungsrunden abgehalten, die sich im Regelfall alle zwei bis drei Jahre wiederholen. Daraus ergeben sich Besoldungstabellen für Landesbeschäftigte und Bundesbeschäftigte. Die Besoldungsrunden sind in der Regel an die vorausgegangene Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) und für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) angeknüpft. Somit ergibt sich ein steter Wechsel der Besoldungsrunden zwischen dem Bund und den Ländern. Die Besoldungsrunde für Bundesbeamte schließt sich an die Tarifrunde für den TVöD an. Die Besoldungsrunde für die Landesbeamten folgt im Regelfall an die Tarifrunde des TV-L.

Spezielle Besoldungsrechner können die Vergütung für Beamte differenziert nach dem jeweiligen Land kalkulieren. Hier finden Sie einen Verweis zu einem Besoldungsrechner. Der Familienzuschlag gehört zu den Sonderzahlungen und wurde in den Besoldungsgesetzen von Bund und Ländern beibehalten. Bereits am 01.07.2009 wurden alle Beamtinnen und Beamten des Bundes in das neue Besoldungssystem übergeleitet. Dabei fand weder eine Neubewertung, noch eine Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten statt. Die Überleitung fand anhand des bisherigen Gesamtbetrages in die neue Überleitungstabelle statt.

Die neue Tabelle enthält dabei acht Stufen als neue Grundgehaltstabelle, sowie sieben Stufen welche zur Überleitungstabelle zugehörig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Beamtinnen und Beamten den neuen Stufen zugeordnet und übergeleitet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Besoldungssystems begann für den Aufstieg in die nächst höheren Stufen die Bewertung der Erfahrungszeit, zugrunde liegen dabei zwei, drei oder vier Jahre. Achtung: Die Zweite Besoldungs- Übergangsverordnung 2. BesÜV tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

Für das Jahr 2026 stehen im öffentlichen Dienst bereits einige neue Entgelttabellen fest, darunter TVöD Bund und VKA. Im TV-L finden im Moment Tarifverhandlungen für das Jahr 2026 statt. Wir haben dazu eine Prognosetabelle erstellt. Die folgenden Berechnungen basieren auf die Gehaltswerte der Entgelttabelle TV-L mit der Gültigkeit 01.02.2025 bis 31.10.2025. Die blau eingefärbten Bereiche zeigen die Entgeltgruppen an, bei denen der Mindestbetrag von 300 Euro greifen würde. Die grün hinterlegten Felder bedeuten ein Erreichen der geforderten 7 Prozent.

Im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind rund 950.000 Mitarbeiter beschäftigt. Für Beschäftigte im TVöD Bund gab es im Rahmen der Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst am 06.04.2025 ein Tarifergebnis, bei dem die Gehälter zum 01.05.2026 um 2,8 Prozent steigen sollen. Die nachfolgende Entgelttabelle zeigt die um 2,8 Prozent erhöhten Entgelte für den TVöD Bund ab 01.05.2026. Auch für die kommunal beschäftigten Mitarbeiter im TVöD wird es 2026 eine Entgelterhöhung geben. Auch hier werden die Tabellenwerte um 2,8 Prozent angehoben. Diese Gehaltstabelle greift auch für Beschäftigte im TVöD-V, TVöD-F und TVöD-E.

Für Erzieher und Kita-Leitungen sowie weiteren Beschäftigten im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst wird es ab 01.05.2026 eine Entgelterhöhung von 2,8 Prozent geben.

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