Bih Empfehlung Zu Einheitlichen Ansprechstellen Für Arbeitgeber

Emily Johnson
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bih empfehlung zu einheitlichen ansprechstellen für arbeitgeber

In den BIH-Empfehlungen haben sich die Integrations- und Inklusions­ämter auf gemeinsame Standards und Richt­linien zu der finanziellen Förderung verständigt. Sie werden zur Orientierung und Transparenz veröffentlicht. Die hier veröffentlichten Empfehlungen geben nur einen Rahmen vor, den die Integrations- und Inklusions­ämter mit eigenen länder­spezifischen Regelungen ausgestalten können. Die im jeweiligen Bundes­land gültigen Bestimmungen können bei den regional zuständigen Integrations- und Inklusions­ämtern erfragt werden. Neben den umfangreichen E-Learning Kursen bietet die kostenfreie BIH-Akademie jetzt auch kurze Microlearning-Inhalte zu verschiedenen Themen der beruflichen Inklusion. Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über Themen wie Jobcoaching, BEM, inklusives Recruiting, Kündigungsschutz und vielen weitere.

Einmal kostenfrei registrieren und loslegen. Um sich anmelden zu können, müssen Sie sich einmal registrieren. Dann können Sie die erweiterten Funktionen nutzen. Dazu registrieren Sie sich einfach und schnell im Portal der BIH. Mit der Registrierung im Portal stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung: In diesem Bereich finden Sie Übersichtsseiten zu allen BTHG-relevanten Themen.

Diese Übersichtsseiten beherbergen alle Informationen, die das Projekt zu den Themen gesammelt hat. Das BTHG soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der BTHG-Kompass war als stetig wachsendes Kompendium gedacht. Er umfasst Themen, die mit der Umsetzung des BTHG im Zusammenhang stehen und den Umsetzungsstand, zentrale Fragestellungen, Fachbeiträge, gute Beispiele und Urteile abbilden. Im Zentrum des Projekts standen Ihre Fragen zum BTHG. In unseren Fachdiskussionen hatten Sie die Möglichkeit Ihre Beiträge und Fragen an uns weiterzugeben.

Wir ordneten Ihre Anliegen, recherchierten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene relevante Informationen und bereiteten diese für Ihren beruflichen Alltag auf. Während des Projekts haben wir, unterstützt durch Expertinnen und Experten, bundesweit sowie online zahlreiche Veranstaltungen zu Intention, Hintergrund und Regelungsinhalten des BTHG durchgeführt. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns für einen zugänglichen, offenen und inklusiven Arbeitsmarkt ein. Wir beraten und informieren zu verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Hilfe unseres bundesweiten Netzwerks kompetenter Ansprechpartner_innen. Für Fach- und Leitungskräfte der beruflichen Teilhabe bieten wir auf der Basis der Konzepte Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching am Arbeitsplatz ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zur Inklusion in Arbeit an. Dabei gewährleisten wir einen hohen fachlichen Standard.

Unser Fachmagazin impulse, Informationen zu Fachmaterialien und eigenen Veröffentlichungen sowie zur BAG UB Jahrestagung und zu anderen Veranstaltungen finden Sie hier. Als bundesweites Netzwerk für zentrale Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen wir das Ziel, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern. Fünf starke Argumente für eine Gruppe potenzieller Fachkräfte EAA-Fachberaterin Sabine Gnielka im Gespräch Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Neue Serie im Digitalmagazin: Erster „Fall” – Gärtnerei Nickel

Um diese Inhalte abzuspielen, aktivieren Sie bitte die Marketing-Cookies. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) spricht von einer „erfreulichen Entwicklung“ der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Der von der BIH vorgelegte dritte Jahresbericht belegt im Jahr 2023 rund 31.500 Kontakte zu Betrieben,... Seit das Teilhabestärkungsgesetz 2021 bestimmt hat, dass den Integrations-/ Inklusionsämtern als neue Aufgabe die flächendeckende Errichtung und Organisation von EAA gemäß § 185a SGB IX zukommt, haben diese das Angebot ausgebaut und im Juni... Er fasst die wichtigsten Daten und Fakten zusammen und gibt einen Überblick über die Entwicklung der EAA. Ausgewählte Ergebnisse: Das Jahr 2023 ist das erste Kalenderjahr, in dem in allen Bundesländern die EAA flächendeckend eingerichtet und mit geeignetem Personal ausgestattet werden konnten.

Sie informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Als Ansprechpartner für die betrieblichen Akteure sensibilisieren und lotsen sie proaktiv oder einzelfallbezogen, ebenso unterstützen sie bei der Kommunikation und der Beantragung von Leistungen bei den zuständigen Reha-Trägern. Durch die Etablierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen verstärkt diejenigen ca. 44.000 Unternehmen erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde den Integrationsämtern die Aufgabe übertragen, ab dem 1. Januar 2022 flächendeckend sog.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber einzurichten. Diese Stellen sollen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung informieren, beraten und unterstützen. In den Empfehlungen der BIH werden die Aufgaben der Ansprechstellen definiert. Sie sollen Die Ansprechstellen sollen für Arbeitgeber*innen schnell erreichbar sein sowie über fachlich qualifiziertes Personal verfügen (mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgeber*innen und ihren Bedürfnissen vertraut). Darüber hinaus sollen sie in der Region gut vernetzt sein.

Leistungen werden für private und öffentliche Arbeitgeber*innen ohne vorherigen Antrag erbracht. Die Beratung findet einzelfallunabhängig statt, nach einer Entscheidung zur Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen klären die Ansprechstellen für die Arbeitgeber*innen, welche Leistungsträger zuständig sind und entlasten die Arbeitgeber*innen im weiteren Antragsverfahren und darüber hinaus. Die Integrationsämter beauftragen die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, als Einheitliche Ansprechtstelle tätig zu werden. Sofern die Integrationsfachdienste beauftragt werden, muss die Tätigkeit ergänzend zu den existierenden Aufgaben ausgeführt werden. Den Empfehlungen sind die Kriterien eines geeigneten Trägerprofils zu entnehmen. Weiterhin werden dort die fachlichen Anforderungen an das Personal der Ansprechstellen näher ausgeführt.

Die Finanzierung der Ansprechstellen erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Sie wollen zu diesem und weiteren Themen auf dem Laufenden gehalten werden? Dann abonnieren Sie unseren News-Service. Wir schicken Ihnen eine E-Mail, sobald für Sie relevante neue Meldungen erscheinen. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, benötigen in der Regel Informationen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zu möglichen Förderungen und entsprechenden Trägern. Hierfür richten die Integrationsämter derzeit in allen Bundesländern neue Ansprechstellen für Arbeitgeber ein.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde der § 185a SGB IX eingeführt, der den Integrationsämtern ab 1. Januar 2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Errichtung von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ überträgt. Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) gehört es, mit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes als Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über Leistungen zu informieren und diese gegebenenfalls abzuklären. Daneben können die Ansprechstellen auch bei anderen Trägern eingerichtet werden. Finanziert werden die Ansprechstellen aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht.

Die Ansprechstellen sollen schnell zu erreichen sein, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber proaktiv ansprechen, beraten und als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen. Wenn sich Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entschieden haben, sind die Ansprechstellen den Arbeitgebern auch bei Anträgen behilflich, klären z. B. welche Leistungsträger zuständig sind und begleiten sie im weiteren Verfahren. Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitenden sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Drei Viertel der Arbeitgeber erfüllten diese Verpflichtung 2019 nach einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) teilweise oder sogar ganz.

Allerdings seien nur knapp 60 Prozent aller Unternehmen mit Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausreichend über eine behindertengerechte Arbeitsgestaltung und z. B. über Hilfsmittel informiert. Lediglich 45 Prozent hätten angegeben, über ausreichende Informationen zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitern mit Behinderungen zu verfügen. IW-Nachricht: Teilhabe: Neue Ansprechstellen für Arbeitgeber

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Diese Übersichtsseiten Beherbergen Alle Informationen, Die Das Projekt Zu Den

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