Bundeskabinett Beschließt Kritis Dachgesetz Nordkurier De
Die Wortverbindung verleitet zum Weghören: „Kritis-Dachgesetz“: Was soll das wohl wieder sein, werden sich manche Bürger fragen. Wer Sinn und Zweck des geplanten Gesetzes konkret verstehen wollte, wäre in den vergangenen beiden Tagen im Südosten Berlins fündig geworden. Dort fiel am Dienstag in 50.000 Haushalten die Stromversorgung aus, weil vermutlich Linksextreme zwei Hochspannungsmasten in Brand gesetzt hatten. Pflegeheime waren davon genauso betroffen wie Schulen, S-Bahnen, Ampeln und Supermärkte. Auch die Notrufnummern 110 und 112 funktionierten in Teilen der Stadt nicht mehr. Strom, Gesundheit, Verkehr – all das sind Bereiche, die zu den Kritischen Infrastrukturen, kurz Kritis, gehören.
Und genau sie sollen künftig besser geschützt werden. „Mit dem Kritis-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch in Berlin. Kurz zuvor hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem – längst überfällig – eine EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen umgesetzt werden soll. Mit einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und einem Störungsmonitoring soll die Abwehrfähigkeit Kritischer Infrastrukturen erhöht werden. Für die Betreiber bedeutet das unter anderem: Wer sich nicht an die geplanten Vorgaben des Gesetzes hält, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen – in einer Höhe zwischen 50.000 und 500.000 Euro. Doch nicht jeder Besitzer beispielsweise eines kleinen Wasserkraftwerkes wird davon betroffen sein.
Denn unter das neue Kritis-Dachgesetz fallen nur die Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zehn Sektoren werden in dem Gesetzentwurf genannt: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Ernährung, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Weltraum. Für die einzelnen Dienstleistungen sind laut Gesetzentwurf nationale Risikobewertungen vorgesehen, auf deren Grundlage die Betreiber eigene Risikoanalysen vornehmen sollen. Diese sollen dann wiederum die Basis für sogenannte Resilienzpläne und -maßnahmen sein. Dazu zählen beispielsweise Notfallteams, Schulungen für Beschäftigte, Objektschutz und Notstromversorgung. Auch eine Meldestelle für Vorfälle ist geplant - mit dem Ziel, Schwachstellen zu entdecken und Sicherheitslücken zu schließen.
Diese Meldungen sollen an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gehen. Das KRITIS-Dachgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Das Wichtigste im Überblick. Das KRITIS-Dachgesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen hat der Bundesrat dem Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes zugestimmt.
Damit werden erstmalig folgende Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung. Mit dem Gesetzentwurf werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen. Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein.
Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen. Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt, das die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken soll. Damit werden wichtige Sektoren wie Energie und Gesundheit einheitlich geschützt. Doch mit dem aktuellen Entwurf sind nicht alle glücklich. Am Freitag, den 6.
März 2026, hat der Bundesrat über den aktuellen Entwurf zum KRITIS-Dachgesetz debattiert – und ihm zugestimmt. Damit fehlen nur noch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) sowie die Verkündigung im Bundesgesetzblatt, damit das KRITIS-Dachgesetz gilt. Mit der Zustimmung des Bundesrates werden erstmalig die Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung in einer EU-Richtlinie zusammengefasst. Das KRITIS-Dachgesetz ist die Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht. Ziel ist es, die Resilienz kritischer Anlagen von Betrieben dieser Sektoren zu stärken, dazu gehören auch Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit. Damit werden einheitliche Mindeststandards für den Schutz wichtiger Infrastrukturen in ganz Europa eingeführt.
Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den Ländern verbessert, was die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa erhöhen soll. Kernelemente des KRITIS-Dachgesetzes sind: Am 6. März lag dem Bundesrat ein Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes vor, welches durch den Deutschen Bundestag angepasst wurde. So erhalten Länder im aktuellen Entwurf mit der Öffnungsklausel die Möglichkeit, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die allein in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren. Das Bundesinnenministerium erhält die Ermächtigung, die entsprechenden Kriterien und Verfahren per Rechtsverordnung festzulegen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Zudem sollen Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen berücksichtigt werden, und eine Evaluierung des KRITIS-Dachgesetzes soll bereits in zwei Jahren und nicht erst in fünf Jahren erfolgen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes beschlossen. Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen und die Abwehrfähigkeit und Resilienz gestärkt. Erstmals wird der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend mit einem umfassenden KRITIS-Dachgesetz in den Blick genommen. Dazu werden die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren definiert, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Zudem wird die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) mit dem KRITIS-Dachgesetz umgesetzt.
Mit europaweit einheitlichen Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen sowie verstärkte grenzüberschreitende Kooperation wird auch die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa gestärkt. Welche Anlagen in Deutschland unter die Regelungen des Gesetzes fallen, bemisst sich nach quantitativen und qualitativen Kriterien. Wenn eine Einrichtung zum Beispiel essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500 000 Personen versorgt, zählt sie zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzentwurfs. Aktuelle Stellenanzeigen aus dem Bereich der Wasser-/Abwasserwirtschaft. Die neue Ausgabe ist erschienen!Finden Sie in unserem internationalen Firmenverzeichnis neue Geschäftspartner, Dienstleister und Hersteller aus über 1.000 Arbeitsbereichen in der Wasser- und Abfallwirtschaft. Am 10.09.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) beschlossen, das im derzeitigen Gesetzesentwurf als „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ firmiert.
Strengere Vorgaben für Betreiber kritischer Anlagen – etwa in der Energieversorgung, im Transport- oder Gesundheitswesen – sollen Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und Naturkatastrophen schützen. Erstmals wird damit der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend in den Fokus genommen. Gleichzeitig dient das Gesetz der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie). Mit europaweit einheitlichen Mindeststandards und intensivierter innereuropäischer Kooperation sollen so die Versorgungssicherheit und Interdependenzen in Deutschland und Europa erhöht werden. Im Wesentlichen bleiben die zentralen Elemente des bisherigen Gesetzesentwurfs zum KRITISDachG erhalten (wir berichteten bereits über den Regierungsentwurf vom 05.11.2024) – im Folgenden wird auf den aktuellen Gesetzesentwurf (Stand: 09.09.2025) verwiesen. Die wichtigsten Elemente sind:
Ferner ergänzt das KRITISDachG die Cybersicherheitsvorgaben, die das parallel beschlossene „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ (Stand: 25.07.2025) vorsieht. Die physischen und organisatorischen Resilienzanforderungen – bislang im Hintertreffen –, erweitern so das regulatorische Portfolio zu einem ganzheitlichen Ansatz. Eine kleine Änderung betrifft die Aufsichtsbehörde für Betreiber von Bodeninfrastrukturen für weltraumgestützte Dienste: Diese Rolle übernimmt nun interimsweise das BBK, bis das für diesen Sektor verantwortlich zeichnende Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)... Weiterhin unverändert fehlt eine Harmonisierung von den ineinandergreifenden Regulierungen zu NIS2 (wir berichteten) und KRITISDachG: Doppelte Vorgaben gibt es im Bereich Risikoanalysen, Nachweispflichten und Prüfverfahren. Die Sorge aus der Branche ist hier spürbar: Die Bundesregierung hat am 29.
Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)1) beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz nach umfangreicher Debatte am 6. März 2026 zu. Somit kann das KRITIS-DachG zeitnah nach Verkündung in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird erstmals ein einheitlicher bundesweiter Rechtsrahmen für die sektorübergreifende physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen geschaffen. Europarechtlicher Hintergrund Die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) trat bereits am 16.
Januar 2023 in Kraft und verpflichtete Mitgliedsstaaten zur Einführung verbindlicher Mindeststandards zum physischen Schutz kritischer Einrichtungen. Die Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie endete am 17. Oktober 2024. Die verzögerte Umsetzung führte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nationale UmsetzungBereits in der 20. Wahlperiode brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg (hierzu berichteten wir im Legal Update vom 20.
Dezember 2023). Das Vorläuferprojekt wurde aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode dann aber nicht mehr verabschiedet und verfiel aufgrund des Diskontinuitätsprinzips. Die neue Bundesregierung beriet erstmals den neuen Gesetzesentwurf in einer fast unveränderten Fassung am 6. November 2025 im Bundestag. In der zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf kritisierten Bündnis 90/ Die Grünen die mangelnde Kongruenz zwischen den Regelungen zum physischen und digitalen Schutz kritischer Infrastrukturen. Insbesondere wegen der gestiegenen Angriffe – wie dem kürzlichen Angriff auf die Stromversorgung im Süden Berlins – sei ein einheitlicher Rechtsrahmen notwendig, um für die notwendige Koordination und Ausstattung der Aufsichtsbehörden zu sorgen.
Der Antrag wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Die parlamentarische Beratung im Bundesrat offenbarte erhebliche Bund-Länder-Konflikte: Der Innenausschuss des Bundesrates empfahl am 20. Februar 2026 (2) die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Länder kritisierten insbesondere den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern als zu hoch und warnten, die Länderöffnungsklausel des § 5 Abs. 7 KRITIS-DachG führe zu einer Zersplitterung der Regelungen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das Kritis-Dachgesetz beschlossen, das übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen vorsieht.
Berlin. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das Kritis-Dachgesetz beschlossen, das übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen vorsieht. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit. Ziel des Gesetzes ist es demnach, die Abwehrfähigkeit und Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken. Das Bundeskabinett hat am 10. September das KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der sogenannten CER-Richtlinie der EU und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen beschlossen.
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