Drittanbietersperre Schützt Vor Ungewollten Abonnements Auf Handys
Auf der Mobilfunkrechnung eines Verbrauchers tauchten wöchentliche Abbuchungen über 3,99 Euro auf. Der Anbieter ist ihm unbekannt. Lesen Sie, wie Sie sich gegen Drittanbieterforderungen zur Wehr setzen können. Reklamieren Sie strittige Beträge auf Ihrer Telefonrechnung innerhalb von 8 Wochen bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Dieser ist Ihr Ansprechpartner, denn er stellt Ihnen die Rechnung. So hat es das Landgericht Potsdam entschieden.
Eigentlich müssen Sie sich nicht an den Drittanbieter wenden mit Ihren Beanstandungen. Doch in der Praxis halten sich Mobilfunkanbieter nicht immer daran. Da der Streit noch nicht höchstrichterlich geklärt sei, verweisen diese Verbraucher nach wie vor an die Drittanbieter. Unser Rat: Wenden Sie sich deshalb auch an den Drittanbieter. Damit gehen Sie auf Nummer sicher. Seit dem 01.
Dezember 2021 müssen Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer oder kostenfreie Kundendienstrufnummer auf Ihrer Telefonrechnung zu finden sein. Auch ein Hinweis auf die Website des Drittanbieters muss vorhanden sein. Bisher mussten Verbraucher die Daten häufig selbst recherchieren. Stoppen Sie das Abo und setzen Sie sich zur Wehr, damit es nicht zu weiteren Abbuchungen kommt. Bestreiten Sie schriftlich zunächst den Vertragsschluss beim Drittanbieter. Dieser muss Ihnen das Zustandekommen nachweisen.
Widerrufen Sie diesen zudem hilfsweise. Grundsätzlich steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Und das, obwohl eigentlich ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden... B. "Kaufen") beschriftet sein.
Es sind auch Fälle bekannt, bei denen Nutzer von gängigen Internetseiten ohne etwas anzutippen auf unbekannte Seiten umgeleitet wurden. Das Ergebnis waren ungewollte Abos mit bis zu 9,99 Euro pro Woche. Davor schützt eine sogenannte Drittanbietersperre, die jeder Mobilfunkanbieter auf Verlangen des Kunden einrichten muss. Gerade die Zahlungspflicht wird in der Werbung oft verschleiert: Viele wissen am Monatsende gar nicht, woher der Posten auf der Mobilfunkrechnung überhaupt stammt. Denn die eigentlichen Abo-Betreiber ("Drittanbieter") sind meist gar nicht zu erkennen – auf der Rechnung findet man in vielen Fällen den Namen einer Abrechnungsfirma, die für den Abo-Betreiber die Abrechnung vornimmt. Die Rechnung selbst schließlich ist die ganz normale Telefonrechnung des eigenen Mobilfunkunternehmens, das somit ein weiteres Glied in der Abrechnungskette bildet:
Der Handynutzer öffnet eine Internetseite. Dabei läuft im Hintergrund der Identifikationsprozess der Mobilfunknummer ab und die Zahlungsinformation wird direkt an den Mobilfunkanbieter gesendet. Das funktioniert nur, wenn das Gerät über Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Das gilt auch für Prepaid-Tarife. Mit einer Drittanbietersperre kann die Mobilfunknummer nicht zur Abrechnung kostenpflichtiger Dienste identifiziert werden. Auch wer nur im WLAN ohne SIM-Karte surft, ist vor diesem Verfahren sicher.
Unseriöse Abo-Betreiber setzen gerne auf "Clickjacking": Auf dem Smartphone wird zum Beispiel eine Werbung angezeigt und Sie tippen eine Schaltfläche an, um die Werbung zu schließen. Die Anzeige ist aber so manipuliert, dass im Hintergrund ein "Kaufen"-Button des Drittanbieters aktiviert wird, wie diese Grafik erläutert: Klingelton-Abos, „Premium“-SMS oder 0900-Nummern – das sind meist nutzlose Dienste, mit denen dubiose Anbieter noch immer Mobilfunkkunden über den Tisch ziehen. Vor allem, wenn Du Kinder hast, kann es für Dich schnell teuer werden, sobald der Nachwuchs in eine Abzockfalle tappt. Es gibt unverschämt teure Smartphone-Extras wie das Klingelton-Abo für 5 Euro die Woche. Und es gibt digitale Betrüger, die hinter blinkenden Werbebannern und verlockenden Fotostrecken geheime Anmelde-Buttons verstecken.
Beides wird erst auf Deiner nächsten Handyrechnung auftauchen. Wenn Du nicht wenigstens ab und zu einen Blick auf Deine Handyrechnung wirfst, kannst Du schnell Monat für Monat zu viel zahlen. Ein Abo ist nur rechtens, wenn Du ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wurdest, zum Beispiel mit einem Knopf wie „zahlungspflichtig bestellen“. Was Du nicht bestellt hast, musst Du auch nicht zahlen. Kriminellen Abzockern wird es mittlerweile ziemlich schwer gemacht, Dir unbemerkt Abokosten auf die Handyrechnung zu schmuggeln. Per vorgeschriebenem Redirect (englisch für „umleiten“) und der „Mobilfunkgarantie“ nimmt die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter in die Pflicht, explizit auf die Kosten hinzuweisen, oder für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Vor verführerischen, aber unverschämt teuren Abofallen schützt Dich jedoch weiterhin nur eine Drittanbietersperre. Finanztip Newsletter mit über einer Million Lesern Drittanbietersperre einrichten und Abbuchungen verhindern – so geht es bei allen Anbietern – Ein Blick auf die monatliche Handyrechnung und plötzlich unbekannte Handykosten zu viel? Dann kann es durchaus sein, dass unabsichtlich ein Handyabo abgeschlossen wurde, meist erkennbar an Einträgen über sogenannte Mehrwertdienste, Drittanbieter oder Fremdanbieter. Doch was tun, um die ungewollten Kosten wieder loszuwerden? Im folgenden Artikel hierzu mehr, unter anderem: Was Drittanbieter sind und wie sich eine Drittanbietersperre einrichten lässt, um unschöne Kosten zu vermeiden.
Drittanbieter sind im Allgemeinen Dienste, die für verschiedene Unternehmen Rechnungsbeträge per Handypay eintreiben. Man schließt im Grunde einen Vertrag bei einem Anbieter ab und dieser beauftragt einen Drittanbieter, dessen einzige Aufgabe es ist, den Rechnungsbetrag einzutreiben und das geschieht über die Handyrechnung. Das ist auch der Grund, weshalb auf der Rechnung nicht steht, für welches Abo man zahlt, sondern nur der Handypay-Anbieter. Eine Drittanbietersperre ist eine von Mobilfunkanbietern angebotene Sicherheitsfunktion, die verhindert, dass über die Handyrechnung Kosten für Dienste von Drittanbietern entstehen. Diese Drittanbieter können beispielsweise Anbieter von Spielen, Klingeltönen, Abonnements oder anderen digitalen Inhalten sein. Um solche Angebote einfacher zu machen, können diese standardmäßig über die Handyrechnung abgerechnet werden – zumindest solange der Kunde oder die Kundin dem nicht widerspricht.
Unseriöse Anbieter nutzen dabei das Handypay-Verfahren. Hierüber treiben sie durch Drittanbieter Geld für ihre Abofallen ein. Das geht recht schnell und einfach, sobald man unabsichtlich auf einen Werbebanner klickt und damit bereits ein Abo abgeschlossen hat. Natürlich gelten die Gesetze für das Abschließen eines Vertrags auch für Abos. So muss man genau darauf hingewiesen werden, dass ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wurde. Außerdem muss ein deutlicher Hinweis auf ein Widerrufsrecht (In der Regel 14 Tage) vorhanden sein.
Ist das alles nicht der Fall, dann muss man auch nicht zahlen! Der erste Schritt sollte immer sein, den Mobilfunkanbieter zu kontaktieren und Widerspruch einzufordern und das Geld zurückzufordern. Diesen Weg der Beschwerde unterstützt nun auch seit 2015 der Gesetzgeber mit seinem Urteil (Az. 2 O 340/14). Eine Beschwerde gegenüber dem Mobilfunkbetreiber reiche in einem solchen Fall aus. Der Mobilfunkanbieter ist verpflichtet sich der Sache anzunehmen und nicht einfach an den Drittanbieter zu verweisen.
Allerdings sollte man dennoch damit rechnen, dass der Mobilfunkanbieter versucht, trotz des Urteils, die Arbeit abzuwälzen. Deshalb im Gespräch auf das obige Urteil verweisen. Ein schneller Klick im Internet kann unangenehme Folgen haben. Durch betrügerische Werbeanzeigen im Netz können Verbrauchern ungewollt überteuerte Abonnements untergeschoben werden. Hinter Abofallen stecken Betrüger, die sich die Möglichkeit zunutze machen über die Telefonrechnung digitale Dienste abzurechnen, sogenannte Drittanbieter-Angebote. Dabei übernimmt der eigene Telekommunikationsanbieter die Anmeldung am Dienst und die anschließende Rechnungsstellung der Kosten.
Technisch ist es möglich digitale Angebote so zu manipulieren, dass schon ein unaufmerksamer Klick zum Abschluss eines Abos führen kann. Viele Telekommunikationsunternehmen haben daher das Redirect-Verfahren als zusätzliche Schutzfunktion eingerichtet. Beim Abschluss eines Dienste-Abos wird durch den Provider eine eigene, zweite Informationsübersicht während der Abo-Buchung eingeblendet. Wer diese positiv bestätigt, bucht dann die angebotene Dienstleistung. Das verhindert aber leider nicht, dass Betrüger weiterhin versuchen sich technisch an diesem Zwischenschritt vorbei zu schleichen. Der Abschluss eines Abos unterliegt der gesetzlichen Vorgabe, klar und deutlich als ein Kauf erkennbar zu sein.
So muss beim Abschluss der Bestell-Button mit Begriffen wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“ beschriftet sein. Ist das nicht der Fall, dann kommt auch kein Vertrag zustande. Nur muss dies erst von den ungewollten Kunden gegenüber den Dritt-Anbietern und den Telekommunikationsunternehmen eingefordert werden. Wer in eine Abo-Falle getappt ist, sollte daher ohne Zeitverzug den sofortigen Abbruch Öffnet sich in einem neuen Fensterdes Abos schriftlich veranlassen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Um die eigenen Kunden nicht zu vergraulen, haben sich verschiedene Telekommunikationsanbieter entschlossen, eine Mobilfunkgarantie abzugeben. Diese besagt, dass ungerechtfertigte Kosten durch Drittanbieter von den Providern übernommen werden.
Die Bundesnetzagentur hält eine ÜbersichtÖffnet sich in einem neuen Fenster der Unternehmen vor, die sich zu dieser Garantie entschlossen haben. Der beste Schutz vor ungewollten Abos ist die Drittanbieter-Sperre. Diese Sperre kann beim Provider eingerichtet werden und verhindert, dass die eigene Mobilfunknummer automatisch weitergegeben wird. Damit wird verhindert, dass die Betrüger überhaupt an die eigene Nummer kommen und können somit auch kein Abo an diese Nummer veranlassen. Die Einrichtung einer solchen Sperre ist relativ einfach und muss auch kostenlos für die Kunden sein. Beim mobilen Surfen können Verbraucher in Kostenfallen von Drittanbietern tappen, wenn sie versehentlich auf Werbebanner, Gewinnspiele oder Links klicken.
Die Beträge für diese Dienste tauchen dann auf der Handyrechnung des Mobilfunkanbieters auf – und treiben die monatlichen Kosten in die Höhe. Mit wenigen einfachen Schritten schützen Sie sich vor ungewollten Abofallen. Mit einer Drittanbietersperre vermeidest Du ungewollte Kosten, wenn Dir das passiert: Du vertippst Dich oder passt kurz nicht auf und schon hast Du ein kostenpflichtiges Abo in einem App-Store abgeschlossen. Auf Deiner nächsten Handy-Rechnung werden Dir die Kosten dafür berechnet. Damit das gar nicht erst passieren kann, kannst Du vorbeugend eine Drittanbietersperre einrichten. Ich erkläre Dir, wie das geht.
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