Einheitliche Ansprechstellen Für Arbeitgeber Bayerisches
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber haben den Auftrag, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber proaktiv anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Als trägerunabhängige Lotsen stehen sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Zudem unterstützen sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Antragstellung der zur Verfügung stehenden Förderleistungen und nehmen so den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die erforderliche „Laufarbeit“ im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ab. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind im Auftrag des ZBFS-Inklusionsamts mit seinen sieben Regionalstellen tätig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales sowie unter eaa-bayern.de. Unter der bayernweit einheitlichen und kostenfreien Telefonnummer 0800 904 00 01 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der für sie regional zuständigen Ansprechstelle in Kontakt treten.
Die für Sie zuständige Einheitliche Ansprechstelle finden Sie auch unter: eaa-bayern.de. Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen geht, gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Es gibt aber auch jede Menge Förderungen und Unterstützungsleistungen, die von verschiedenen Leistungsträgern angeboten werden. Wer nicht regelmäßig mit der Materie befasst ist, verliert sich leicht im Dschungel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind genau die Anlaufstellen in Bayern, die diesen Dschungel sehr gut kennen und Arbeitgeber zielsicher zu den richtigen Leistungen manövrieren. Die EAA Bayern arbeiten Hand in Hand mit den Expertinnen und Experten der Leistungsträger und sind somit bestens informiert und vernetzt.
Finden Sie die EAA in Ihrer Region über unser Suchmodul auf der Website oder rufen Sie die kostenfreie Service-Nummer an: 0800 90 40 001 Jetzt Ihre Ansprechstelle in Bayern finden Wenn Sie außerhalb von Bayern eine zuständige Ansprechstelle finden möchten, können Sie die Suchfunktion auf der Website der BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) nutzen: Fünf starke Argumente für eine Gruppe potenzieller Fachkräfte EAA-Fachberaterin Sabine Gnielka im Gespräch Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Neue Serie im Digitalmagazin: Erster „Fall” – Gärtnerei Nickel Um diese Inhalte abzuspielen, aktivieren Sie bitte die Marketing-Cookies. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Bayern ist eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitgeber, die Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben. Sie bietet Unterstützung und Beratung zu Themen wie Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung. Die EAA lotst die Arbeitgebenden durch den Leistungs- und Zuständigkeitsdschungel und unterstützt bei Bedarf bei Anträgen aller Art, auch für finanzielle Förderleistungen. Die EAA Bayern arbeiten Hand in Hand mit den Expertinnen und Experten der Leistungsträger und sind somit bestens informiert und vernetzt.
Website der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber in Bayern: www.eaa-bayern.de Kostenlose bayernweite Rufnummer: 0800 90 40 001 Zusammenfassende Informationen erhalten Sie im Flyer der EAA Bayern. Seit Anfang 2024 ist das "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes" in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Mitarbeitenden zu besetzen. Unternehmen, die diese gesetzliche Quote nicht erfüllen, müssen ab 2025 eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen.
Die Ausgleichsabgabe wird zweckgebunden zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verwendet. Unternehmen, die bereits Schwerbehinderte beschäftigen, können profitieren, etwa in Form eines Beschäftigungssicherungszuschusses, technischer Ausstattung am Arbeitsplatz oder Beratung durch die Integrationsfachdienste. Unternehmen, die Fragen zur Ausgleichsabgebe oder zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung haben, können das kostenfreie Beratungsangebot der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (kurz EAA) in Unterfranken nutzen. Beratungsteams sind an den Standorten Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg vertreten und unterstützen telefonisch, digital oder persönlich im Unternehmen. Bitte geben Sie hier die Postleitzahl Ihres Unternehmens in Bayern ein: Wenn Sie außerhalb von Bayern eine zuständige Ansprechstelle finden möchten, können Sie die Suchfunktion auf der Website der BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) nutzen.
Sie sind ein bayerischer Arbeitgeber und haben Fragen zu Ausbildung, Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen? Nehmen Sie mit diesem Formular einfach direkt Kontakt mit der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber in Ihrer Region auf. Nach dem Teilhabestärkungsgesetz des Bundes vom 2. Juni 2021 sind Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber flächendeckend einzurichten. Das ZBFS-Inklusionsamt hat die bayerischen Integrationsfachdienste mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt. Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen sind:
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern sind erreichbar unter der Der Flyer ist in deutscher oder englischer Sprache als PDF-Datei verfügbar. Link zum Flyer (nicht als Druckschrift bestellbar) Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in BayernAb dem 1.1.2022 werden auf Grundlage des Teilhabestärkungsgesetzes die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern eingeführt (§ 185a SGB IX). Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen alle bayerischen Arbeitgeber bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung:
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber werden in ganz Bayern flächendeckend für alle Regionen eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie demnächst unter www.eaa-bayern.de Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) (§ 185A SGB IX) in Bayern bieten Arbeitgebern umfassende Unterstützung und Orientierung bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, indem sie gezielt durch die Vielzahl an Förderungen... Diese Anlaufstellen sind im Integrationsfachdienst gGmbH (IFD GGMBH) (§ 192SGB IX) implementiert, welcher Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Integration durch Beratung, Begleitung und Arbeitsplatzanpassung in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und verschiedenen Institutionen unterstützt. 15.09.2025 2025 BHG Aktuell BHG Newsletter 2026 Für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen gibt es viele Fragen und Unsicherheiten.
Es gibt aber auch jede Menge Förderungen und Unterstützungsleistungen. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Bayern ist eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitgeber, die Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben. Sie bietet Unterstützung und Beratung zu Themen wie Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung. Die EAA lotst Arbeitgeber durch den Leistungs- und Zuständigkeitsdschungel und unterstützt bei Bedarf bei Anträgen aller Art, auch für finanzielle Förderleistungen. Im Juli fand im BIZ München die erste Inklusionsmesse statt und war ein voller Erfolg. Hier können Sie den Nachbericht lesen.
Die EAA Bayern arbeitet Hand in Hand mit den Experten der Leistungsträger und ist somit bestens informiert und vernetzt. Das Angebot ist für Arbeitgeber kostenfrei.
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Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber haben den Auftrag, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber proaktiv anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Als trägerunabhängige Lotsen stehen sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Mensc...
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Website Der Einheitlichen Ansprechstelle Für Arbeitgeber In Bayern: Www.eaa-bayern.de Kostenlose
Website der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber in Bayern: www.eaa-bayern.de Kostenlose bayernweite Rufnummer: 0800 90 40 001 Zusammenfassende Informationen erhalten Sie im Flyer der EAA Bayern. Seit Anfang 2024 ist das "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes" in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätzen mindeste...