Einheitliche Ansprechstellen Für Arbeitgeber Eaa Bih

Emily Johnson
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einheitliche ansprechstellen für arbeitgeber eaa bih

Fünf starke Argumente für eine Gruppe potenzieller Fachkräfte EAA-Fachberaterin Sabine Gnielka im Gespräch Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Neue Serie im Digitalmagazin: Erster „Fall” – Gärtnerei Nickel Um diese Inhalte abzuspielen, aktivieren Sie bitte die Marketing-Cookies. Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen geht, gibt es viele Fragen und Unsicherheiten.

Es gibt aber auch jede Menge Förderungen und Unterstützungsleistungen, die von verschiedenen Leistungsträgern angeboten werden. Wer nicht regelmäßig mit der Materie befasst ist, verliert sich leicht im Dschungel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind genau die Anlaufstellen in Bayern, die diesen Dschungel sehr gut kennen und Arbeitgeber zielsicher zu den richtigen Leistungen manövrieren. Die EAA Bayern arbeiten Hand in Hand mit den Expertinnen und Experten der Leistungsträger und sind somit bestens informiert und vernetzt. Finden Sie die EAA in Ihrer Region über unser Suchmodul auf der Website oder rufen Sie die kostenfreie Service-Nummer an: 0800 90 40 001 Jetzt Ihre Ansprechstelle in Bayern finden

Wenn Sie außerhalb von Bayern eine zuständige Ansprechstelle finden möchten, können Sie die Suchfunktion auf der Website der BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) nutzen: Nach dem Teilhabestärkungsgesetz des Bundes vom 2. Juni 2021 sind Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber flächendeckend einzurichten. Das ZBFS-Inklusionsamt hat die bayerischen Integrations­fachdienste mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt. Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen sind: Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern sind erreichbar unter der

Der Flyer ist in deutscher oder englischer Sprache als PDF-Datei verfügbar. Link zum Flyer (nicht als Druckschrift bestellbar) In diesem Bereich finden Sie Übersichtsseiten zu allen BTHG-relevanten Themen. Diese Übersichtsseiten beherbergen alle Informationen, die das Projekt zu den Themen gesammelt hat. Das BTHG soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der BTHG-Kompass war als stetig wachsendes Kompendium gedacht.

Er umfasst Themen, die mit der Umsetzung des BTHG im Zusammenhang stehen und den Umsetzungsstand, zentrale Fragestellungen, Fachbeiträge, gute Beispiele und Urteile abbilden. Im Zentrum des Projekts standen Ihre Fragen zum BTHG. In unseren Fachdiskussionen hatten Sie die Möglichkeit Ihre Beiträge und Fragen an uns weiterzugeben. Wir ordneten Ihre Anliegen, recherchierten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene relevante Informationen und bereiteten diese für Ihren beruflichen Alltag auf. Während des Projekts haben wir, unterstützt durch Expertinnen und Experten, bundesweit sowie online zahlreiche Veranstaltungen zu Intention, Hintergrund und Regelungsinhalten des BTHG durchgeführt. Bitte geben Sie hier die Postleitzahl Ihres Unternehmens in Bayern ein:

Wenn Sie außerhalb von Bayern eine zuständige Ansprechstelle finden möchten, können Sie die Suchfunktion auf der Website der BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) nutzen. Sie sind ein bayerischer Arbeitgeber und haben Fragen zu Ausbildung, Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen? Nehmen Sie mit diesem Formular einfach direkt Kontakt mit der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber in Ihrer Region auf. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber haben den Auftrag, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber proaktiv anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Als trägerunabhängige Lotsen stehen sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Zudem unterstützen sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Antragstellung der zur Verfügung stehenden Förderleistungen und nehmen so den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die erforderliche „Laufarbeit“ im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ab.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind im Auftrag des ZBFS-Inklusionsamts mit seinen sieben Regionalstellen tätig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales sowie unter eaa-bayern.de. Unter der bayernweit einheitlichen und kostenfreien Telefonnummer 0800 904 00 01 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der für sie regional zuständigen Ansprechstelle in Kontakt treten. Die für Sie zuständige Einheitliche Ansprechstelle finden Sie auch unter: eaa-bayern.de. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird erfahrungsgemäß häufig dadurch erschwert, dass vor allem kleinere Unternehmen wenig Erfahrungen mit der Thematik haben. Vorhandene Förder- und Unterstützungsleistungen, aber auch Beratungs- und Informationsangebote sind nicht immer bekannt und bleiben somit ungenutzt.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz werden seit dem 01.01.2022 sukzessive an allen Integrations- bzw. Inklusionsämtern in Deutschland die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) eingerichtet. Die Integrations- bzw. Inklusionsämter können Integrationsfachdienste oder andere Träger beauftragen, Arbeitgeber zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu beraten. Sie fungieren zudem als Lotsen in einem komplexen System.Das Beratungsangebot wird dadurch für die Arbeitgeber leichter zugänglich und Hemmnisse bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung werden abgebaut. Ihr zuständiger Ansprechpartner ist die EAA Oberpfalz.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Einstellung, Ausbildung und (Weiter)Beschäftigung von Arbeitnehmenden mit Schwerbehinderung. Dieser Flyer beantwortet die folgenden wichtigen Fragen: Der Flyer ist auch in englischer Sprache verfügbar. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) spricht von einer „erfreulichen Entwicklung“ der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Der von der BIH vorgelegte dritte Jahresbericht belegt im Jahr 2023 rund 31.500 Kontakte zu Betrieben,... Seit das Teilhabestärkungsgesetz 2021 bestimmt hat, dass den Integrations-/ Inklusionsämtern als neue Aufgabe die flächendeckende Errichtung und Organisation von EAA gemäß § 185a SGB IX zukommt, haben diese das Angebot ausgebaut und im Juni... Er fasst die wichtigsten Daten und Fakten zusammen und gibt einen Überblick über die Entwicklung der EAA.

Ausgewählte Ergebnisse: Das Jahr 2023 ist das erste Kalenderjahr, in dem in allen Bundesländern die EAA flächendeckend eingerichtet und mit geeignetem Personal ausgestattet werden konnten. Sie informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Als Ansprechpartner für die betrieblichen Akteure sensibilisieren und lotsen sie proaktiv oder einzelfallbezogen, ebenso unterstützen sie bei der Kommunikation und der Beantragung von Leistungen bei den zuständigen Reha-Trägern. Durch die Etablierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen verstärkt diejenigen ca. 44.000 Unternehmen erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber beraten Betriebe, die Menschen mit Behinderung ausbilden, einstellen oder weiterhin beschäftigen wollen. Sie un­ter­stüt­zen auch beim Stellen von Anträgen. Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) nach § 185a SGB IX haben In­te­gra­ti­ons- beziehungsweise Inklusionsämter in allen Bundesländern seit dem 1.1.2022 eine neue gesetzliche Aufgabe: Sie müssen EAA einrichten, um so mehr Arbeitgebende... EAA sind trägerunabhängig und flächendeckend einzurichten. Je nach Bundesland werden die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Video: Kurz und einfach: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

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