Empfehlungen Für Das Format Von Veröffentlichungspflichten Nach 14a
Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur haben am 27. November 2023 die Festlegungen zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG (Az.: BK6-22-300 und BK8-22/010-A) erlassen. Mit dem Beschluss wird den Netzbetreibern aufgegeben, Empfehlungen für eine einheitliche Ausgestaltung in bundeseinheitlichem Format zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach Ziffer 8.4. der Anlage 1 der Festlegung BK6-22-300 unter angemessener Beteiligung der relevanten Marktakteure und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur zu erarbeiten. Auf Grundlage zweier Workshops der Bundesnetzagentur sowie zweier öffentlicher Konsultationen hat der Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die geforderte Empfehlung erarbeitet und am 30.01.2025 veröffentlicht. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen. Ausgewählte Themen der Energiewirtschaft auf einen Blick. Ausgewählte Themen der Trink- und Abwasserwirtschaft auf einen Blick. Der BDEW erarbeitet Branchenpositionen, findet Lösungen, erstellt Zahlenmaterial und Grafiken und bereitet diverse Informationen rund um die Themen der Energie- und Wasserwirtschaft auf. Bundeseinheitliches Format zur Veröffentlichung von Steuerungshandlungen auf VNBdigital.
Mit Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 im Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG hat die Beschlusskammer 6 die Netzbetreiber verpflichtet, unter angemessener Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in... 8.4. der Anlage 1 zu erarbeiten (BK6-22-300, Tenorziffer 2d). Die Empfehlungen dienen der Förderung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung. Um die Nachvollziehbarkeit der erforderlichen Steuerungsmaßnahmen zu erhöhen, weist Ziff. 8.4.
der Anlage 1 den Netzbetreibern die Aufgabe zu, erstmalig ab dem 01.03.2025 Informationen über netzorientierte und präventive Steuerungshandlungen im Sinne von § 14a EnWG über eine gemeinsame Internetplattform zu veröffentlichen. Der BDEW hat der Bundesnetzagentur am 30.09.2024 die Empfehlung für ein einheitliches Format zur Umsetzung der Veröffentlichungen nach Ziff. 8.4 über die Internetplattform VNB-Digital vorgelegt, das in folgendem Dokument beschrieben wird Format für die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach §14a EnWG (pdf / 403 KB) Der BDEW hat das Format zur Umsetzung auf gemeinsamen... Februar und 28. Mai 2024 vorgestellt und mit allen relevanten Marktpartnern konsultiert. Die Beschlusskammer gibt das betreffende Dokument nunmehr allen Interessenkreisen zur Kenntnis mit der Möglichkeit, zu den Inhalten Stellung zu nehmen.
Nach Ablauf der Konsultationsfrist lädt die Beschlusskammer alle Unternehmen und Verbände, die einen Konsultationsbeitrag einsenden, zu einer Konsultationssitzung (Webkonferenz) ein. Zeitpunkt und zulässige Personenzahl je Konsultationsteilnehmer werden kurz zuvor bekanntgegeben. Nach abschließender Auswertung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur den für die Umsetzung verbindlichen Stand des Dokumentes veröffentlichen. Stellungnahmen zu dem beigefügten Dokument, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, werden erbeten bis an die E-Mail-Adresse poststelle.bk6@bnetza.de. Die Bundesnetzagentur bittet darum, zur Stellungnahme ausschließlich die verlinkte Konsultationsvorlage (xlsx / 58 KB) zu verwenden.
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