Flyereinheitliche Ansprechstellen Für Arbeitgeber Bih
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Einstellung, Ausbildung und (Weiter)Beschäftigung von Arbeitnehmenden mit Schwerbehinderung. Dieser Flyer beantwortet die folgenden wichtigen Fragen: Der Flyer ist auch in englischer Sprache verfügbar. In diesem Bereich finden Sie Übersichtsseiten zu allen BTHG-relevanten Themen. Diese Übersichtsseiten beherbergen alle Informationen, die das Projekt zu den Themen gesammelt hat. Das BTHG soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Der BTHG-Kompass war als stetig wachsendes Kompendium gedacht. Er umfasst Themen, die mit der Umsetzung des BTHG im Zusammenhang stehen und den Umsetzungsstand, zentrale Fragestellungen, Fachbeiträge, gute Beispiele und Urteile abbilden. Im Zentrum des Projekts standen Ihre Fragen zum BTHG. In unseren Fachdiskussionen hatten Sie die Möglichkeit Ihre Beiträge und Fragen an uns weiterzugeben. Wir ordneten Ihre Anliegen, recherchierten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene relevante Informationen und bereiteten diese für Ihren beruflichen Alltag auf. Während des Projekts haben wir, unterstützt durch Expertinnen und Experten, bundesweit sowie online zahlreiche Veranstaltungen zu Intention, Hintergrund und Regelungsinhalten des BTHG durchgeführt.
Hier finden Sie Informationsflyer zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber: Hier haben wir hilfreiche Broschüren für Sie hinterlegt: Schwerbehinderte Menschen im Betrieb - Leistungen und Hilfen Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf | BIH Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns für einen zugänglichen, offenen und inklusiven Arbeitsmarkt ein. Wir beraten und informieren zu verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Hilfe unseres bundesweiten Netzwerks kompetenter Ansprechpartner_innen.
Für Fach- und Leitungskräfte der beruflichen Teilhabe bieten wir auf der Basis der Konzepte Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching am Arbeitsplatz ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zur Inklusion in Arbeit an. Dabei gewährleisten wir einen hohen fachlichen Standard. Unser Fachmagazin impulse, Informationen zu Fachmaterialien und eigenen Veröffentlichungen sowie zur BAG UB Jahrestagung und zu anderen Veranstaltungen finden Sie hier. Als bundesweites Netzwerk für zentrale Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen wir das Ziel, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) spricht von einer „erfreulichen Entwicklung“ der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Der von der BIH vorgelegte dritte Jahresbericht belegt im Jahr 2023 rund 31.500 Kontakte zu Betrieben,... Seit das Teilhabestärkungsgesetz 2021 bestimmt hat, dass den Integrations-/ Inklusionsämtern als neue Aufgabe die flächendeckende Errichtung und Organisation von EAA gemäß § 185a SGB IX zukommt, haben diese das Angebot ausgebaut und im Juni...
Er fasst die wichtigsten Daten und Fakten zusammen und gibt einen Überblick über die Entwicklung der EAA. Ausgewählte Ergebnisse: Das Jahr 2023 ist das erste Kalenderjahr, in dem in allen Bundesländern die EAA flächendeckend eingerichtet und mit geeignetem Personal ausgestattet werden konnten. Sie informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Als Ansprechpartner für die betrieblichen Akteure sensibilisieren und lotsen sie proaktiv oder einzelfallbezogen, ebenso unterstützen sie bei der Kommunikation und der Beantragung von Leistungen bei den zuständigen Reha-Trägern. Durch die Etablierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen verstärkt diejenigen ca.
44.000 Unternehmen erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Fünf starke Argumente für eine Gruppe potenzieller Fachkräfte EAA-Fachberaterin Sabine Gnielka im Gespräch Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Neue Serie im Digitalmagazin: Erster „Fall” – Gärtnerei Nickel Um diese Inhalte abzuspielen, aktivieren Sie bitte die Marketing-Cookies.
Die Toolbox Netzwerkarbeit ist eine gemeinsame Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. Sie bietet konkrete Handlungsempfehlungen, Beispiele und Materialien, die bei der Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern sowie bei der Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung eingesetzt werden können. Die Unterstützung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist in Deutschland gut aufgestellt, aber kompliziert geregelt. Damit sich Arbeitgeber gut zurecht finden, helfen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Der Flyer nennt die Aufgaben der EAA sowie die Vorteile für Unternehmen. Wenn ein Arbeitnehmer länger oder häufiger ausfällt, kann ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) weiteren Arbeitsunfähigkeiten vorbeugen oder den Wiedereinstieg erleichtern.
In diesem Flyer werden die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet. Die betriebliche Prävention dient dazu, Schwierigkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung frühzeitig zu erkennen, zu beheben oder idealerweise erst gar nicht entstehen zu lassen. Dieser Flyer beantwortet wichtige Fragen zum Thema Präventionsverfahren und ist in 21 Sprachen verfügbar. Gründung, Umwandlung, Förderung – mit ihrem neuen Flyer „Inklusionsbetriebe – Unternehmen mit sozialem Auftrag“ hat die BIH alle wichtigen Informationen zu diesem Thema kompakt und verständlich aufbereitet. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde den Integrationsämtern die Aufgabe übertragen, ab dem 1. Januar 2022 flächendeckend sog.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber einzurichten. Diese Stellen sollen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung informieren, beraten und unterstützen. In den Empfehlungen der BIH werden die Aufgaben der Ansprechstellen definiert. Sie sollen Die Ansprechstellen sollen für Arbeitgeber*innen schnell erreichbar sein sowie über fachlich qualifiziertes Personal verfügen (mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgeber*innen und ihren Bedürfnissen vertraut). Darüber hinaus sollen sie in der Region gut vernetzt sein.
Leistungen werden für private und öffentliche Arbeitgeber*innen ohne vorherigen Antrag erbracht. Die Beratung findet einzelfallunabhängig statt, nach einer Entscheidung zur Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen klären die Ansprechstellen für die Arbeitgeber*innen, welche Leistungsträger zuständig sind und entlasten die Arbeitgeber*innen im weiteren Antragsverfahren und darüber hinaus. Die Integrationsämter beauftragen die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, als Einheitliche Ansprechtstelle tätig zu werden. Sofern die Integrationsfachdienste beauftragt werden, muss die Tätigkeit ergänzend zu den existierenden Aufgaben ausgeführt werden. Den Empfehlungen sind die Kriterien eines geeigneten Trägerprofils zu entnehmen. Weiterhin werden dort die fachlichen Anforderungen an das Personal der Ansprechstellen näher ausgeführt.
Die Finanzierung der Ansprechstellen erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Sie wollen zu diesem und weiteren Themen auf dem Laufenden gehalten werden? Dann abonnieren Sie unseren News-Service. Wir schicken Ihnen eine E-Mail, sobald für Sie relevante neue Meldungen erscheinen.
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