Geprüfter Aus Und Weiterbildungspädagoge Geprüfte Aus Und
Fortbildungsordnung Aus- und Weiterbildungspädagoge (Geprüfter) /Aus- und Weiterbildungspädagogin (Geprüfte) Verordnung vom 21.08.2009 (BGBl. I, S. 2934); zuletzt geändert durch Artikel 49 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)
Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge[1] ist ein berufs- und arbeitspädagogischer Abschluss in der höheren Berufsbildung in Deutschland. Der 2009 neu entwickelte Abschluss wird seit 2011 geprüft. Der Aus- und Weiterbildungspädagoge bildet in der IHK-Fortbildung zusammen mit dem Geprüften Berufspädagogen neben den kaufmännischen Abschlüssen Fachwirt und Fachkaufmann, den technischen-gewerblichen Abschlüssen Industriemeister und Fachmeister sowie den IT-Abschlüssen Operative Professional die vierte Qualifizierungssäule. Dieser Abschluss ist der 2. Fortbildungsebene zugeordnet und befindet sich somit auf Meisterebene (Bachelor Professional).[2] Die DQR-Einstufung ist auf der Stufe 6 erfolgt[3]. Vorbereitungslehrgänge können in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.
Laut Rahmenlehrplan werden 1200 Unterrichtsstunden empfohlen, es gibt Angebote mit weit weniger oder auch mehr Stunden. Die Prüfung wird vor einem Ausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Für die Zulassung zur Prüfung ist, wie bei allen Abschlüssen der höheren Berufsbildung, die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Die Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen regelt die Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte, nicht Art und Umfang der Lehrgänge. Aus- und Weiterbildungspädagogen planen und gestalten in vielfältiger Weise innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Betriebsangehörigen. Sie stellen deren Kompetenzen fest, analysieren spezifische Erfordernisse bei der Ausbildung und entwickeln entsprechende Lernwege.
Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse des Bildungsmarketing, entwickeln beispielsweise Marketingmaßnahmen für die Gewinnung von Auszubildenden und überprüfen deren Wirksamkeit. Sie unterstützen die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen, überprüfen und optimieren bestehende Bildungsmaßnahmen, optimieren Prüfungs- und Beurteilungsverfahren, wirken bei Bedarf an der Erstellung von Prüfungen und Prüfungsaufgaben mit und können bei Konflikten als Berater eingesetzt werden. Daneben sind auch Führungs- und Leitungsaufgaben relevant. Die Fortbildung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen gliedert sich in drei Handlungsfelder. Diese sollen nach Maßgabe des DIHK aufeinander Bezug nehmen und kompetenzorientiert vermittelt werden. Klicken Sie bitte auf das Bild.
Auf der nächsten Seite geben Sie links in der Suche den Begriff "Aus- und Weiterbildungspädagoge" ein. Dort finden Sie den Weg zur Prüfungsanmeldung bei Ihrer IHK. Dank unseres Prüfungskalenders wissen Sie genau, wann Ihre nächste IHK-Prüfung stattfindet. Über das Weiterbildungs-Informations-System WIS finden Sie Lehrgangsangebote zahlreicher Bildungsanbieter und auch Ihrer IHK, die auf diese Prüfung vorbereiten. Rund 3.000 Teilnehmer:innen pro Monat nehmen an einer digitalen Prüfung teil. Einen Einblick geben die nachfolgend aufgeführten Demoprüfungen.
Lernen to go: Entdecken Sie unsere Lernmaterialien im Shop und laden Sie sich die Lernmedien ganz bequem als App auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter. Die Weiterbildung zum / zur geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/-in eignet sich für alle, die sich hauptberuflich mit dem Thema Ausbildung beschäftigen. Zudem ist die Aufstiegsfortbildung die erste Wahl für diejenigen, welche Prüfungs- oder Managementaufgaben in der Aus- und Weiterbildung wahrnehmen wollen. Der Lehrgang geprüfte-/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in liegt auf dem Niveau eines Bachelors (Niveau 6 nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen, DQR). Unsere Aufstiegsfortbildung vermittelt das elementare Handwerkszeug für die professionelle berufliche Bildung – von der Planung und Durchführung von Bildungsprozessen über Beratung, Begleitung und Förderung von Lernenden bis hin zur Qualitätssicherung. Dies ist die ideale Weiterbildung für hauptberufliche Ausbilder/-innen in Betrieben und Bildungseinrichtungen.
Noch Fragen? – Hier geht es zu den FAQs! Aus- und Weiterbildungspädagogen/-innen sind in der Regel in der Berufsausbildung oder der betrieblichen Weiterbildung tätig. Sie planen und gestalten die Prozesse für eine optimale Ausbildung und für die Weiterbildung von Mitarbeiter/-innen. Dafür optimieren Sie Lehr- und Lernprozesse, beraten, betreuen und beurteilen Auszubildende und Beschäftigte und fördern sie. Aus- und Weiterbildungspädagogen/-innen benötigen weitreichende Kenntnisse über Lernmethoden und didaktisches Know-how.
Diese Fähigkeiten vermittelt der Fernlehrgang Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in von Christiani. Der betreute Lehrgang ist die ideale Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur geprüften Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in bei der IHK. Die ganzheitliche Planung und Durchführung von Bildungsprozessen steht bei Aus- und Weiterbildungspädagogen/-innen im Fokus. Berufspädagogen/-innen nehmen darüber hinaus verstärkt auch Managementaufgaben wahr. Der Aus- und Weiterbildungspädagoge (AWP) ist für betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse im Unternehmen zuständig. Er betreut, beurteilt und begleitet die Auszubildenden / Betriebsangehörigen insbesondere beim Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis.
Die Aufgaben der Aus- und Weiterbildungspädagogen erfordern nicht nur ausgeprägte pädagogische Kompetenzen, sondern auch koordinatorisches Geschick sowie Beratungs- und Sozialkompetenz. Als Verantwortliche/r für die Themen Aus- und Weiterbildung gestaltet er / sie operativ und methodisch diesen Bereich. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können: Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung. Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über das Fortbildungsinformationscenter Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch. 1. Prüfungsteil: Lernprozesse und Lernbegleitung (Schriftliche Prüfung und ein situationsbezogenes Fachgespräch)
2. Prüfungsteil: Planungsprozesse in der Beruflichen Bildung (Schriftliche Prüfung) "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2934), die zuletzt durch Artikel 49 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl.
I S. 2153) geändert worden ist" Aus- und Weiterbildungspädagogen verfügen über ein fundiertes pädagogisches Wissen und können daher sowohl in Unternehmen als auch bei Bildungsträgern, Kammern oder in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. In Unternehmen übernehmen sie die Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildung in leitender Funktion. Bei Bildungsträgern gestalten sie Bildungskonzepte und sind für die Leitung, Durchführung und Betreuung von Bildungsmaßnahmen und Teilnehmenden verantwortlich. Diese universellen Fachkompetenzen bieten Ihnen die Möglichkeit, führende Positionen im mittleren und gehobenen Management zu übernehmen.
Desweitern ermöglicht dieser Bildungsabschluss eine Weiterbildung zum Berufspädagogen. Prüfungsteil Lernprozesse und Lernbegleitung: Prüfungsteil Planungsprozesse in der beruflichen Bildung: Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln Zur Prüfung ist zugelassen, wer1. einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder2.
in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxisund eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist. Bei Qualifikationen dieses Typs handelt es sich berufliche Fortbildungen, deren Prüfungen bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Berufsbildung in Deutschland hat ein mehrstufiges System von beruflichen Fortbildungsqualifikationen. Im Rahmen der geregelten Fortbildung werden drei Fortbildungsniveaus unterschieden. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Kompetenzanforderungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen betrieblichen Einsatzmöglichkeiten. Sie setzen eine abgeschlossene berufliche Qualifikation (in einem anerkannten Ausbildungsberuf und/oder in einer anerkannten beruflichen Fortbildung) oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation voraus und bauen auf diesen auf.
Sie qualifizieren für die selbständige und verantwortliche Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Unternehmen. Qualifikationen dieses Niveaus befähigen zur Übernahme von Fach- und Führungsfunktionen, in denen zu verantwortende Leistungsprozesse eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens eigenständig gesteuert, ausgeführt und dafür Mitarbeiter/innen geführt werden. Handwerkskammer (HWK), Industrie- und Handelskammer (IHK) Zugangsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung sind i. d. R.
eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxis. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist eine Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend, stellt aber den Regelfall dar. Vorbereitungslehrgänge in Vollzeit ca. 3-5 Monate, in Teilzeit ca. 1,5-2 Jahre, Fernunterricht mit ergänzenden Seminaren ca.
1,5 bis 2 Jahre – in Abhängigkeit vom Vorwissen der Teilnehmenden.
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