Größtes Deutsches Gericht Was Macht Eigentlich Der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH)[2] ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege. Der BGH soll die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden, vor allem aber die Entscheidungen der ihm untergeordneten Gerichte überprüfen. Er ist neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG) und neben dem Bundesverfassungsgericht eines von zwei Bundesgerichten mit Sitz in Karlsruhe (§ 123 GVG), wobei zwei Senate des BGH in Leipzig angesiedelt sind.
Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie über Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse dieser Gerichte. Wie jedes Revisionsgericht erhebt er dabei – anders als ein Berufungsgericht – im Regelfall keine Beweise, sondern entscheidet lediglich darüber, ob das Urteil des Land- oder Oberlandesgerichts auf Rechtsfehlern beruht. In seiner Eigenschaft als Behörde ist der Bundesgerichtshof – wie der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht – dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstellt und unterliegt – unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit – dessen Dienstaufsicht. Der Bundesgerichtshof wurde am 1. Oktober 1950 gegründet. Dies erfolgte durch die Einführung der Normierung des Neunten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) mit den §§ 123–140 GVG durch das „Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des...
September 1950 (BGBl. 1950, 455). Bei der Gründung des Bundesgerichtshofs wurden fünf Zivil- und vier Strafsenate errichtet.[3] Das Gericht hat seinen Hauptsitz von Beginn an in Karlsruhe.[4] Als Vorgängerinstitution gab es in der Britischen Besatzungszone den Obersten Gerichtshof für... Die personelle Kontinuität am Bundesgerichtshof war im Vergleich zur Zeit vor 1945 wie auch bei vielen anderen Justizbehörden hoch: Nach einer Erhebung von Hubert Rottleuthner waren 73 Prozent der im Jahr 1953 am Bundesgerichtshof... Als Beispiel führt er ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1956 an, in dem es um Schadenersatzansprüche für Sinti und Roma ging, die in der Zeit des Nationalsozialismus zwangsumgesiedelt wurden. Der IV.
Zivilsenat verneinte in seinem Urteil, dass die Nationalsozialisten Sinti und Roma allein aus rassistischen Gründen verfolgt hätten. Vielmehr seien die vermeintlichen Eigenheiten der Sinti und Roma, darunter ihr angeblicher Hang zur Kriminalität, Hauptgrund für die Verfolgung gewesen. Es sei bei den Zwangsumsiedlungen lediglich darum gegangen, die „durch die Zigeuner hervorgerufenen Mißstände“ zu bekämpfen. Schadensersatz wurde der Klägerin daher verweigert.[6] Thamer sieht in Urteilen wie diesen eine „ungebrochene und fast ungefilterte Reproduktion nationalsozialistischer Ideologie.“[7] Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden. Er überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte – der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte – grundsätzlich nur auf Rechtsfehler.
Auch wenn die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs formal nur im Einzelfall bindend sind, folgen die Instanzgerichte faktisch fast ausnahmslos seiner Rechtsauffassung. Die weitreichende Wirkung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beruht zudem darauf, dass sich – insbesondere im Bereich des Zivilrechts – die Rechtspraxis regelmäßig an ihnen orientiert. Auf eine „Entscheidung aus Karlsruhe‟ reagieren Banken und Versicherungen ebenso wie Vermieter oder Scheidungsanwälte. © 2026 Bundesgerichtshof ImpressumDatenschutz Der Bundesgerichtshof, oft einfach als BGH abgekürzt, ist das oberste Gericht in Deutschland für Zivil- und Strafsachen. Er spielt eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem, indem er Rechtsfragen klärt, die für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Der BGH sitzt in Karlsruhe und ist für die Überprüfung von Urteilen der unteren Instanzen zuständig. Der BGH ist dafür verantwortlich, die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich zu gestalten und sicherzustellen, dass Gesetze einheitlich angewendet werden. Er überprüft Urteile in Zivil- und Strafsachen, die von den Oberlandesgerichten und den Landgerichten stammen. Dabei ist er keine normale Berufungsinstanz, sondern ein Revisionsgericht. Das bedeutet, dass er sich auf Rechtsfehler in den vorinstanzlichen Urteilen konzentriert und keine neue Tatsachenfeststellung vornehmen darf. Ein Verfahren beim BGH beginnt in der Regel mit der Einlegung einer Revision.
Die Revision muss in der Regel von einem zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Der BGH prüft dann, ob das vorangehende Urteil auf einem Rechtsfehler beruht. Kommt er zu dem Schluss, dass das der Fall ist, kann er das Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die vorherige Instanz zurückverweisen. In manchen Fällen kann der BGH aber auch selbst abschließend entscheiden. Der BGH unterscheidet sich von den unteren Instanzen durch seine Funktion als Revisionsgericht. Das bedeutet, er prüft keine neuen Fakten, sondern nur die Anwendung des Rechts.
Im Gegensatz etwa zu den Amts- oder Landgerichten hört der BGH keine Zeugen an und nimmt keine Beweise auf. Stattdessen analysieren die Richter die schriftlichen Urteilsbegründungen der unteren Instanzen und die darauf basierenden Rechtsfragen. Der BGH besteht aus mehreren Senaten, die jeweils für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind. Es gibt beispielsweise Zivilsenate, Strafsenate und Sonderzuständigkeiten wie den Kartellsenat. Jeder Senat besteht in der Regel aus fünf Richtern, darunter ein Vorsitzender Richter. Diese Richter sind hochqualifizierte Juristen mit langjähriger Erfahrung in der Rechtsprechung.
Sie werden vom Bundespräsidenten ernannt und sind unabhängig in ihren Entscheidungen. Seit 75 Jahren entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz über Straf- und Zivilverfahren aus ganz Deutschland. Seine Entscheidungen prägen damit die Rechtsprechung der Bundesrepublik. Aber welche Fälle landen eigentlich bei den hohen Senaten in Karlsruhe und Leipzig? Und was hat sich seit der Gründung des Gerichts am 1. Oktober 1950 geändert?
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Jubiläum: Als letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren steht der BGH an der Spitze der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Er sorgt dafür, dass die geltenden Gesetze in der ganzen Bundesrepublik einheitlich ausgelegt werden. Das Bundesgericht ist dabei organisatorisch nicht den Ländern, sondern dem Bundesjustizministerium unterstellt. Es besteht aus dreizehn Zivilsenaten und sechs Strafsenaten. Zwei Strafsenate sitzen in Leipzig, alle übrigen Senate in Karlsruhe.
Oft landet ein Verfahren über die Revision beim BGH. Das heißt, dass eine oder beide Parteien eines Gerichtsverfahrens die Entscheidung eines Land- oder Oberlandesgerichts anfechten. Der BGH prüft dann als sogenanntes Revisionsgericht nur, ob in der Vorinstanz Rechtsfehler passiert sind. Er nimmt aber keine neuen Beweise auf oder verhört selbst Zeugen. Außerdem entscheidet der BGH über sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden, wenn die Revision zum BGH von der Vorinstanz nicht zugelassen wurde. Die Standortwahl hatte vor allem pragmatische Gründe, sagt Detlev Fischer, ehemaliger BGH-Richter und Leiter des Rechtshistorischen Museums im Bibliotheksgebäude des Gerichts.
Nach dem Zweiten Weltkrieg stand der traditionsreiche Standort Leipzig, wo das Reichsgericht seinen Sitz hatte, nicht mehr zur Verfügung, weil er in der DDR lag. Der neue Standort sollte eine ähnliche kulturelle Bedeutung wie Leipzig mitbringen und genügend Wohnraum für die Richterschaft und sonstige Mitarbeitenden bieten, erklärt Fischer. Lange galt Köln demnach als Favorit - nicht zuletzt, weil es dort schon ein oberstes Gericht für die britische Besatzungszone gab. Auch Kanzler Konrad Adenauer (CDU) habe sich für seine frühere Heimatstadt eingesetzt. Doch der damalige Justizminister und gebürtige Franke Thomas Dehler (FDP) wollte den Gerichtssitz bewusst nach Süddeutschland verlagern, wie Fischer sagt. Schließlich entschied sich der Bundestag 1950 gegen Köln und für Karlsruhe.
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Und was hat sich seit der Gründung des Gerichts am 1. Oktober 1950 geändert? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Jubiläum: Als letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren steht der BGH an der Spitze der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Er sorgt dafür, dass die geltenden Gesetze in der ganzen Bundesrepublik einheitlich ausgelegt werden. Das Bundesgericht ist dabei organisatorisch nicht den Ländern, sondern dem Bundesjustizministerium unterstellt.
Es besteht aus dreizehn Zivilsenaten und sechs Strafsenaten. Zwei Strafsenate sitzen in Leipzig, alle übrigen Senate in Karlsruhe. Oft landet ein Verfahren über die Revision beim BGH. Das heißt, dass eine oder beide Parteien eines Gerichtsverfahrens die Entscheidung eines Land- oder Oberlandesgerichts anfechten. Der BGH prüft dann als sogenanntes Revisionsgericht nur, ob in der Vorinstanz Rechtsfehler passiert sind. Er nimmt aber keine neuen Beweise auf oder verhört selbst Zeugen.
Außerdem entscheidet der BGH über sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden, wenn die Revision zum BGH von der Vorinstanz nicht zugelassen wurde. Über Gesetzesbrecher wird bereits seit Jahrhunderten gerichtet. Doch, wer in der Antike und im Mittelalter über Recht und Ordnung entschied, war zumeist eher kein unabhängiger und objektiver Richter, als vielmehr ein Henker der Starken und Mächtigen. Früher teilte sich die Gerichtsbarkeit zum einen in die weltliche und zum anderen in die kirchliche Gerichtsbarkeit. Im weltlichen Bereich wurde diese nochmals geteilt – in die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit. Die niederen Gerichte nahmen sich vermehrt den leichteren Vergehen an.
Währenddessen die Hochgerichte über die schweren Verbrechen urteilten und dabei nicht zimperlich waren: Von Folter, harten Leibesstrafen, bis hin zur Todesstrafe war hierbei alles gang und gäbe. Vornehmlich genossen der Adel und Bischöfe das Privileg der Gerichtsbarkeit. Der Staat nahm die Gerichtsbarkeit erst in seine Hand, als im 17. und 18. Jahrhundert langsam und allmählich die moderne Staatsgewalt entstand. So führten die konfessionellen Konflikte des 16.
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Der Bundesgerichtshof (BGH)[2] Ist Das Oberste Gericht Der Bundesrepublik Deutschland
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