Kritis Dachgesetz Einheitliche Standards Für Kritische Infrastrukturen

Emily Johnson
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kritis dachgesetz einheitliche standards für kritische infrastrukturen

Erfahren Sie alles zum KRITIS-Dachgesetz 2026. Wir informieren Sie über Ziele, Inhalte, Pflichten, Übergangsfristen und Schutzmaßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz 2026 soll ein einheitlicher und rechtlich verbindlicher Schutz für kritische Infrastrukturen in Deutschland etabliert werden. Es vereint grundlegende Bestimmungen aus verschiedenen Regelwerken wie der NIS2-Richtlinie, dem BSI-Gesetz und branchenspezifischen Vorschriften und ergänzt diese um weitere Anforderungen. Es soll die Resilienz und Sicherheit der Infrastrukturen gesteigert werden, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unerlässlich sind. Dadurch wird es möglich, Betreiber kritischer Infrastrukturen besser vor Ausfällen, Angriffen oder anderen Störungen zu schützen.

In Deutschland sind Millionen von Menschen auf eine stabile und sichere Versorgung angewiesen. Nur einige Beispiele dafür, wie entscheidend diese Versorgungsstrukturen sind, sind Strom, Wasser, medizinische Leistungen, Transport und Kommunikation. In Anbetracht der Zunahme von Bedrohungen wie Cyberangriffen, geopolitischen Spannungen und Naturkatastrophen ist ein systematischer Schutz wichtiger als je zuvor. Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird zum ersten Mal ein konsistentes Regelwerk geschaffen, das alle Betreiber kritischer Infrastrukturen zu vergleichbaren Mindeststandards verpflichtet und so einheitliche Sicherheitsniveaus gewährleistet. Es gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen aus allen relevanten Sektoren, darunter: Alle Betreiber, die unter die KRITIS-Definition fallen, müssen bestimmte Schutzmaßnahmen umsetzen und gegenüber den Behörden nachweisen, dass diese eingehalten werden.

Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)1) beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz nach umfangreicher Debatte am 6. März 2026 zu. Somit kann das KRITIS-DachG zeitnah nach Verkündung in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird erstmals ein einheitlicher bundesweiter Rechtsrahmen für die sektorübergreifende physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen geschaffen.

Europarechtlicher Hintergrund Die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) trat bereits am 16. Januar 2023 in Kraft und verpflichtete Mitgliedsstaaten zur Einführung verbindlicher Mindeststandards zum physischen Schutz kritischer Einrichtungen. Die Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie endete am 17. Oktober 2024. Die verzögerte Umsetzung führte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nationale UmsetzungBereits in der 20.

Wahlperiode brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg (hierzu berichteten wir im Legal Update vom 20. Dezember 2023). Das Vorläuferprojekt wurde aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode dann aber nicht mehr verabschiedet und verfiel aufgrund des Diskontinuitätsprinzips. Die neue Bundesregierung beriet erstmals den neuen Gesetzesentwurf in einer fast unveränderten Fassung am 6. November 2025 im Bundestag. In der zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf kritisierten Bündnis 90/ Die Grünen die mangelnde Kongruenz zwischen den Regelungen zum physischen und digitalen Schutz kritischer Infrastrukturen.

Insbesondere wegen der gestiegenen Angriffe – wie dem kürzlichen Angriff auf die Stromversorgung im Süden Berlins – sei ein einheitlicher Rechtsrahmen notwendig, um für die notwendige Koordination und Ausstattung der Aufsichtsbehörden zu sorgen. Der Antrag wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Die parlamentarische Beratung im Bundesrat offenbarte erhebliche Bund-Länder-Konflikte: Der Innenausschuss des Bundesrates empfahl am 20. Februar 2026 (2) die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Länder kritisierten insbesondere den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern als zu hoch und warnten, die Länderöffnungsklausel des § 5 Abs. 7 KRITIS-DachG führe zu einer Zersplitterung der Regelungen.

Das KRITIS-Dachgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Das Wichtigste im Überblick. Das KRITIS-Dachgesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen hat der Bundesrat dem Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes zugestimmt. Damit werden erstmalig folgende Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung.

Mit dem Gesetzentwurf werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen. Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden.

Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen. Das Bundeskabinett hat für das „KRITIS-Dachgesetz“ einen Gesetzesentwurf abgegeben. Damit sollen die Mindestanforderungen, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen vereinheitlicht und verpflichtend werden. Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum „KRITIS-Dachgesetz“ beschlossen. Damit sollen kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend geschützt werden.

In dem Entwurf wurden die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren definiert, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, kommentierte: „Mit dem KRITIS-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe. Wir schaffen dafür einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring. Unser Ziel ist klar: Die Abwehrfähigkeit und Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen muss gehärtet werden.“ Zudem wird die EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen, die sogenannte CER-Richtlinie, mit dem KRITIS-Dachgesetz umgesetzt. Dies soll auch europaweit einen ein­heit­lichen Mindeststandrad für den Schutz kritischer Infrastrukturen schaffen sowie die grenz­überschreitende Kooperation und die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa stärken.

Das Bundesministerium des Inneren hat die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs des KRITIS-Dachgesetzes zusammengefasst: Das KRITIS-Dachgesetz wird zudem die Regelungen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ergänzen. Dieses wurde bereits am 30. Juli 2025 im Kabinett beschlossen und baut das bereits existierende Schutzsystem für die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland weiter aus. Das KRITIS-Dachgesetz reguliert ab 2026 die Resilienz und physische Sicherheit Kritischer Infrastrukturen. Das Gesetz setzt die EU CER-Richtlinie in Deutschland durch zusätzliche Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen um: Meldepflichten, BCM, physische Sicherheit, Personal und Krisenmanagement.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird zu einer Aufsichtsbehörde. Als Erweiterung zu NIS2 für Cybersecurity regulierte das KRITIS-Dachgesetz Resilienz und physische Sicherheit bei Betreibern. Damit wird die frühere KRITIS-Regulierung in Deutschland deutlich erweitert. Das KRITIS-Dachgesetz wurde im September 2025 vom Kabinett beschlossen, Januar 2026 nach Änderungen vom Bundestag angenommen und im März 2026 vom Bundesrat beschlossen. Das KRITIS-Dachgesetz stärkt als zusätzliche KRITIS-Regulierung die physische Sicherheit und Resilienz von Betreibern und setzt die EU CER-Richtlinie EU 2022/2557 in Deutschland um: Nach Kommentaren des Bundesrats gab es Ende Januar 2026 eine Änderungsversion der Regierung:

Anfang 2026 gab es neuerliche Änderungswünsche des Bundesrats: Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft! Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft! Der Bundestag hat am 29. Januar 2026 das Kritis-Dachgesetz beschlossen. Das Gesetz setzt die EU Richtlinie 2022/2557 um und soll die Resilienz kritischer Infrastrukturen und Anlagen in Deutschland stärken.

Dazu werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen festgelegt. Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, begrüßt das Gesetz, mahnt jedoch konkrete Schritte zur praktischen Umsetzung an. Dazu müssten die Grundlagen für den physischen Schutz schnellstens erarbeitet werden. Mit dem Kritis-Dachgesetz werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festgelegt.

Damit will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen stärken. Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, kommentiert: „Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 beschlossen. Es soll dazu dienen, die Resilienz physischer kritischer Infrastrukturen mit physischen Maßnahmen zu erhöhen.

Das beschlossene KRITIS-Dachgesetz ist eine reine Verfahrensordnung. Sie ist keine Grundlage zum physischen Schutz. Weder wissen wir, wovor wir uns schützen sollen, noch werden Schutzziele angesprochen. Es ist nun dringend erforderlich, die Grundlagen für den physischen Schutz schnellstens zu erarbeiten. Der Stromausfall in Berlin hat gezeigt, dass wir keine Zeit verstreichen lassen dürfen.“ Veränderungen im Vertrieb bei Pentair Jung Pumpen: Werner Schuhegger, bisher für die DACH-Region verantwortlich, hat den Steinhagener Pumpenhersteller Ende Februar verlassen, um neue berufliche Wege einzuschlagen.

Geschäftsführer Stefan Sirges übernimmt die Gesamtvertriebsleitung. Wenig Regen, milde Temperaturen und ein spätes Hochwasser – der Winter 2025/26 stellte den Ruhrverband vor große Herausforderungen im Wassermanagement. Erst im Februar konnten die Talsperren ihre Reserven deutlich auffüllen. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe bündeln ihre Kompetenzen: In 450 landeseigenen Gebäuden übernehmen künftig die Wasserbetriebe die gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseranalysen. Der Datenaustausch läuft digital über die neue Plattform „Hygiene Monitor“ – ein wichtiger Schritt für die Smart-City-Strategie Berlins. Der Anschlag auf eine Berliner Stromleitung hat die Verletzlichkeit zentraler Netze offengelegt.

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