Kritis Dachgesetz Und Kritis Gipfel Stärkerer Fokus Auf Schutz
Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen. Ausgewählte Themen der Energiewirtschaft auf einen Blick. Ausgewählte Themen der Trink- und Abwasserwirtschaft auf einen Blick. Der BDEW erarbeitet Branchenpositionen, findet Lösungen, erstellt Zahlenmaterial und Grafiken und bereitet diverse Informationen rund um die Themen der Energie- und Wasserwirtschaft auf. Berlin, 10.
März 2026. Mit dem heutigen ersten KRITIS‑Gipfel 2026 in Berlin senden der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein Signal: Der Schutz kritischer Infrastrukturen muss in Deutschland deutlich stärker in... Das KRITIS-Dachgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Das Wichtigste im Überblick. Das KRITIS-Dachgesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind.
Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen hat der Bundesrat dem Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes zugestimmt. Damit werden erstmalig folgende Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung. Mit dem Gesetzentwurf werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen. Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest.
Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen. Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt, das die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken soll. Damit werden wichtige Sektoren wie Energie und Gesundheit einheitlich geschützt. Doch mit dem aktuellen Entwurf sind nicht alle glücklich.
Am Freitag, den 6. März 2026, hat der Bundesrat über den aktuellen Entwurf zum KRITIS-Dachgesetz debattiert – und ihm zugestimmt. Damit fehlen nur noch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) sowie die Verkündigung im Bundesgesetzblatt, damit das KRITIS-Dachgesetz gilt. Mit der Zustimmung des Bundesrates werden erstmalig die Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung in einer EU-Richtlinie zusammengefasst. Das KRITIS-Dachgesetz ist die Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht. Ziel ist es, die Resilienz kritischer Anlagen von Betrieben dieser Sektoren zu stärken, dazu gehören auch Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit.
Damit werden einheitliche Mindeststandards für den Schutz wichtiger Infrastrukturen in ganz Europa eingeführt. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den Ländern verbessert, was die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa erhöhen soll. Kernelemente des KRITIS-Dachgesetzes sind: Am 6. März lag dem Bundesrat ein Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes vor, welches durch den Deutschen Bundestag angepasst wurde. So erhalten Länder im aktuellen Entwurf mit der Öffnungsklausel die Möglichkeit, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die allein in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren.
Das Bundesinnenministerium erhält die Ermächtigung, die entsprechenden Kriterien und Verfahren per Rechtsverordnung festzulegen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Zudem sollen Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen berücksichtigt werden, und eine Evaluierung des KRITIS-Dachgesetzes soll bereits in zwei Jahren und nicht erst in fünf Jahren erfolgen. Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)1) beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz nach umfangreicher Debatte am 6. März 2026 zu.
Somit kann das KRITIS-DachG zeitnah nach Verkündung in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird erstmals ein einheitlicher bundesweiter Rechtsrahmen für die sektorübergreifende physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen geschaffen. Europarechtlicher Hintergrund Die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) trat bereits am 16. Januar 2023 in Kraft und verpflichtete Mitgliedsstaaten zur Einführung verbindlicher Mindeststandards zum physischen Schutz kritischer Einrichtungen. Die Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie endete am 17. Oktober 2024.
Die verzögerte Umsetzung führte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nationale UmsetzungBereits in der 20. Wahlperiode brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg (hierzu berichteten wir im Legal Update vom 20. Dezember 2023). Das Vorläuferprojekt wurde aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode dann aber nicht mehr verabschiedet und verfiel aufgrund des Diskontinuitätsprinzips. Die neue Bundesregierung beriet erstmals den neuen Gesetzesentwurf in einer fast unveränderten Fassung am 6.
November 2025 im Bundestag. In der zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf kritisierten Bündnis 90/ Die Grünen die mangelnde Kongruenz zwischen den Regelungen zum physischen und digitalen Schutz kritischer Infrastrukturen. Insbesondere wegen der gestiegenen Angriffe – wie dem kürzlichen Angriff auf die Stromversorgung im Süden Berlins – sei ein einheitlicher Rechtsrahmen notwendig, um für die notwendige Koordination und Ausstattung der Aufsichtsbehörden zu sorgen. Der Antrag wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Die parlamentarische Beratung im Bundesrat offenbarte erhebliche Bund-Länder-Konflikte: Der Innenausschuss des Bundesrates empfahl am 20. Februar 2026 (2) die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Die Länder kritisierten insbesondere den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern als zu hoch und warnten, die Länderöffnungsklausel des § 5 Abs. 7 KRITIS-DachG führe zu einer Zersplitterung der Regelungen. Nachdem der Bundesrat gerade grünes Licht für das Kritis-Dachgesetz gegeben hat, haben BDEW und VKU einen Kritis Gipfel 2026 in Berlin veranstaltet. Der Gipfel brachte Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Energiebranche, Politik, Verwaltung und Bundeswehr zusammen, um über wachsende sicherheitspolitische Herausforderungen und die notwendigen Maßnahmen für ein widerstandsfähiges Energiesystem zu beraten. Anlässlich des Gipfels formulierten BDEW und VKU drei zentrale Forderungen für einen wirksamen Schutz kritischer Infrastrukturen: ⮚ Neubewertung und Anpassung von Transparenzpflichten: Ener... Ihr Portal für Sicherheit, Resilienz und gesetzliche Anforderungen an kritische Infrastrukturen.
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Der Bundestag hat am 29. Januar 2026 das Kritis-Dachgesetz beschlossen. Das Gesetz setzt die EU Richtlinie 2022/2557 um und soll die Resilienz kritischer Infrastrukturen und Anlagen in Deutschland stärken. Dazu werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen festgelegt. Prof. Dr.
Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, begrüßt das Gesetz, mahnt jedoch konkrete Schritte zur praktischen Umsetzung an. Dazu müssten die Grundlagen für den physischen Schutz schnellstens erarbeitet werden. Mit dem Kritis-Dachgesetz werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festgelegt. Damit will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen stärken. Prof. Dr.
Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, kommentiert: „Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 beschlossen. Es soll dazu dienen, die Resilienz physischer kritischer Infrastrukturen mit physischen Maßnahmen zu erhöhen. Das beschlossene KRITIS-Dachgesetz ist eine reine Verfahrensordnung. Sie ist keine Grundlage zum physischen Schutz. Weder wissen wir, wovor wir uns schützen sollen, noch werden Schutzziele angesprochen.
Es ist nun dringend erforderlich, die Grundlagen für den physischen Schutz schnellstens zu erarbeiten. Der Stromausfall in Berlin hat gezeigt, dass wir keine Zeit verstreichen lassen dürfen.“ Berlin – Wichtige Infrastruktur in Deutschland, zu der Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören, soll künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und Naturkatastrophen geschützt werden. Der Bundesrat stimmte dazu heute dem Kritis-Dachgesetz zu. Ende Januar war das Gesetz bereits im Bundestag beschlossen worden. Vorbereitet hatte es die Ampel-Regierung noch in der letzten Legislatur, die es jedoch durch den Bruch der Koalition nicht zum Abschluss bringen konnte.
Während der heutigen Debatte verwiesen die Länder nochmals auf Gefahren für die Infrastruktur vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Konflikte sowie von hybriden Angriffen und Anschlägen hin, wie den auf das Berliner Stromnetz Anfang... Ziel des Kritis-Dachgesetz ist es, die Resilienz kritischer Anlagen zu stärken und eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dazu definiert das Gesetz Mindestanforderungen und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr, sollen ihre Anlagen besser schützen. Das Gesetz legt dabei fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind. Grundsätzlich sollen dazu Einrichtungen zählen, die mehr als 500.000 Personen versorgen.
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