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Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion. Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert. Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail. Millionen Seiten aus den Epstein-Akten sind öffentlich, darunter tausende Mails. Das Medieninteresse ist riesig. Doch ist es immer zulässig, die Namen von Epsteins Kontakten zu veröffentlichen? Isabel Plum-Schneider erklärt die Rechtslage. Wer Journalisten, Bürger oder Medien abmahnt, kann dies nahezu risikolos tun.
Auch wer unbegründet angreift, muss keine Anwaltskosten erstatten. Das schwächt die Meinungsfreiheit und muss sich ändern, meint Felix W. Zimmermann Creator Christian Wolf macht aktuell auf eine Abmahnwelle wegen Musiknutzung auf Social Media aufmerksam. Juristisch dürfte hier vieles klar sein, doch die vermeintliche Lizenzpraxis passt nicht zum Tempo der Zeit, meint Christoph Matras. Wer Medien und Journalisten verklagen will, kann sich das Landgericht mit den besten Erfolgsaussichten aussuchen.
Das geht zu Lasten der Meinungsfreiheit und gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, meint Felix W. Zimmermann. Weil die Länder die Beitragserhöhung verweigerten, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Doch nach neuer KEF-Empfehlung soll der Rundfunkbeitrag später und geringer steigen. Mangels Zahlungsverzug sind die Beschwerden der Sender damit hinfällig. Die Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) des Instituts für Urheber- und Medienrecht e.
V.(IUM) wurde 1956 gegründet und erschien bis 1984 unter dem Namen „Film und Recht“. Heute ist die ZUM die führende Zeitschrift zum Urheberrecht in Deutschland und zählt zu den wichtigsten Publikationen im Medienrecht. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis diskutieren in der Zeitschrift aktuelle Rechtsfragen und Entwicklungen des Urheber- und Medienrechts. Die Entwicklung der Neuen Medien, des Internet, der Online-Dienste sowie der Telekommunikation werden dabei besonders berücksichtigt. Für Praktiker:innen besonders hilfreich sind die Abdrucke aktueller Gerichtsentscheidungen. Weitere Information finden Sie auf den Seiten vom Institut für Urheberrecht und Medienrecht.
Anwaltssozietäten, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Videohersteller und -anbieter, Plattenindustrie, Filmwirtschaft, Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Online-Dienste, Telekommunikationsunternehmen © Copyright 2026 | Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion. Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet.
Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert. Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden! Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail. Das Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. ist das Forum in Deutschland, auf dem die Veränderungsprozesse im Urheber- und Medienrecht unter breiter Beteiligung der betroffenen Interessen und Akteure von der juristischen Praxis und der Rechtswissenschaft diskutiert werden.
Es leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine der zentralen Debatten in der Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Hier berichten wir über neue Entwicklungen und Entscheidungen zum Urheber- und Medienrecht. Die neuen Veranstaltungstermine werden in Kürze bekanntgegeben. Das Institut für Urheber- und Medienrecht betreut die Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht »ZUM«, den ZUM-Rechtsprechungsdienst »ZUM-RD« und die UFITA-Schriftenreihe. Sie können die Arbeit des IUM mit einer Fördermitgliedschaft nachhaltig unterstützen.
Am 9. April 2025 haben die CDU/CSU und SPD den neuen Koalitionsvertrag vorgestellt. Zentrale Themen sind dabei die Digitalisierung und die Förderung von künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Deutschland als »KI-Nation« zu etablieren. Urheberrecht Gleichzeitig betont die Koalition, dass Urheber*innen für die Nutzung ihrer Werke, die bei der Entwicklung generativer KI verwendet werden, eine angemessene Vergütung erhalten müssen. Im digitalen Musikmarkt planen Union und SPD, Streaming-Plattformen zu verpflichten, «die Kreativen angemessen an den Erlösen zu beteiligen«, wie bleibt allerdings unklar.
In anderen Bereichen soll dagegen die Nutzung von Werken erleichtert werden. Dies betrifft die Nutzung von GEMA-lizenzierten Werken im Rahmen von nicht-kommerziellen Veranstaltungen. Als Beispiele werden hier Weihnachtsmärkte oder Sommerfeste in Kindergärten genannt.Medienpolitik Der Koalitionsvertrag greift verschiedene Anliegen aus der Medienbranche auf. Die Koalition bekennt sich klar zum dualen Mediensystem und setzt sich für »faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien» ein. Auf weitere Werbebeschränkungen wird verzichtet.Für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen, planen Union und SPD die Einführung einer Abgabe. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen.
Darüber hinaus wollen sie durchsetzen, dass Online-Plattformen ihren Transparenz- und Mitwirkungspflichten gegenüber der Medienaufsicht nachkommen. Eine Verschärfung der Haftung für Inhalte auf den Plattformen wird geprüft. Die Medienaufsicht soll außerdem durch klare gesetzliche Vorgaben gestärkt werden, um gezielt gegen Fake News, Hass und Hetze vorgehen zu können. Schließlich sollen auch die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen verschärft werden. Hier gelten bereits jetzt mit dem Digital Services Act (DSA) entsprechende Regelungen. Die Koalitionäre wollen das europäische Medienrecht unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips weiterentwickeln und unterstützen zudem die Einrichtung einer europäischen Medienplattform unter Beteiligung von ARTE.Nicht im Koalitionsvertrag enthalten ist eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Presseerzeugnisse.
Hier beschränken sich Union und SPD darauf, mit den Verlagen »die Herausforderungen der Zustellung der Zeitungen» zu erörtern. Dies stößt beim Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) auf heftige Kritik. Letzterer zeigt sich zudem besorgt über die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Informationsfreiheitsgesetzes. Permanenter Link zu dieser News Nr. 7753: Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert. Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden! Das Europäische Parlament hat gestern einen Bericht zur besseren Absicherung des Urheberrechts im Zeitalter generativer KI verabschiedet.
Darin fordert es insbesondere mehr Transparenz bei KI-Trainingsdaten sowie eine faire Vergütung für Urheber*innen, deren Werke zum Training von KI-Systemen genutzt werden. Darüber berichtet unter anderem das Branchenmagazin Börsenblatt. Permanenter Link zu dieser News Nr. 7895: Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion. Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus.
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Auch Wer Unbegründet Angreift, Muss Keine Anwaltskosten Erstatten. Das Schwächt
Auch wer unbegründet angreift, muss keine Anwaltskosten erstatten. Das schwächt die Meinungsfreiheit und muss sich ändern, meint Felix W. Zimmermann Creator Christian Wolf macht aktuell auf eine Abmahnwelle wegen Musiknutzung auf Social Media aufmerksam. Juristisch dürfte hier vieles klar sein, doch die vermeintliche Lizenzpraxis passt nicht zum Tempo der Zeit, meint Christoph Matras. Wer Medien u...
Das Geht Zu Lasten Der Meinungsfreiheit Und Gefährdet Die Unabhängigkeit
Das geht zu Lasten der Meinungsfreiheit und gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, meint Felix W. Zimmermann. Weil die Länder die Beitragserhöhung verweigerten, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Doch nach neuer KEF-Empfehlung soll der Rundfunkbeitrag später und geringer steigen. Mangels Zahlungsverzug sind die Beschwerden der Sender damit hinfällig. Die Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (...
V.(IUM) Wurde 1956 Gegründet Und Erschien Bis 1984 Unter Dem
V.(IUM) wurde 1956 gegründet und erschien bis 1984 unter dem Namen „Film und Recht“. Heute ist die ZUM die führende Zeitschrift zum Urheberrecht in Deutschland und zählt zu den wichtigsten Publikationen im Medienrecht. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis diskutieren in der Zeitschrift aktuelle Rechtsfragen und Entwicklungen des Urheber- und Medienrechts. Die Entwicklung der Neuen Me...