Pdf Einheitliche Ansprechstellen Für Arbeitgeber Eaa Aufbau Und

Emily Johnson
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Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Einstellung, Ausbildung und (Weiter)Beschäftigung von Arbeitnehmenden mit Schwerbehinderung. Dieser Flyer beantwortet die folgenden wichtigen Fragen: Der Flyer ist auch in englischer Sprache verfügbar. Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Dabei sind die EAA als Partner der Betriebe dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung. Im Rheinland haben sie ihre Vorgängerstruktur in der Fachberatung bei den Kammern.

Seit dem 01. Juli 2022 ist die Fachberatung für Inklusion in die neue Struktur der im §185a des SGB IX skizzierten „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ überführt. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nehmen eine Lotsenfunktion im System der beruflichen Inklusion war. Sie sprechen Arbeitgeber*innen an und sensibilisieren sie für das Thema der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Dazu besuchen sie die Betriebe vor Ort und nehmen gerne an Informationsveranstaltungen von Verbänden, Bildungsträgern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften teil. Das Beratungsangebot der EAA ist nicht auf einzelne Gruppen von Arbeitgeber*innen ausgerichtet, sondern steht allen Betrieben, Unternehmen und auch öffentlichen Arbeitgebern offen.

Die bei den EAA tätigen Fachberater*innen für Inklusion sind neben ihrer eigenen beruflichen Herkunft umfassend in allen Bereichen der Beratung rund um das Thema Beschäftigung (Schwer-) Behinderter Menschen geschult. Sie sind mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung und den Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz vertraut. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird erfahrungsgemäß häufig dadurch erschwert, dass vor allem kleinere Unternehmen wenig Erfahrungen mit der Thematik haben. Vorhandene Förder- und Unterstützungsleistungen, aber auch Beratungs- und Informationsangebote sind nicht immer bekannt und bleiben somit ungenutzt. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz werden seit dem 01.01.2022 sukzessive an allen Integrations- bzw. Inklusionsämtern in Deutschland die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) eingerichtet.

Die Integrations- bzw. Inklusionsämter können Integrationsfachdienste oder andere Träger beauftragen, Arbeitgeber zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu beraten. Sie fungieren zudem als Lotsen in einem komplexen System.Das Beratungsangebot wird dadurch für die Arbeitgeber leichter zugänglich und Hemmnisse bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung werden abgebaut. Ihr zuständiger Ansprechpartner ist die EAA Oberpfalz.

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