Sozietät Wikipedia
Eine Sozietät (lateinisch societas, „Gesellschaft“) ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen (Sozien) zur gemeinsamen Berufsausübung. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, und zwar um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB. Das davon abweichende Recht des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) gilt nicht für die GbR als Sozietät. Wichtig ist diese Unterscheidung für die Pflicht zur Eintragung in das Partnerschaftsregister und die Vertretungsmacht. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Sozietät meist eine Rechtsanwaltssozietät verstanden.
Es kann sich aber ebenso um Steuerberater, Architekten oder Angehörige aller anderen freien Berufe handeln. In der Bildungssprache ist Sozietät ein Ausdruck für Gesellschaften oder Gemeinschaften im allgemeinen Sinne.[1] In einer Anwaltssozietät (die älteste noch bestehende deutsche Sozietät stammt aus dem Jahr 1822)[2] verbinden sich zwei oder mehr Anwälte zu einer Gesellschaft (GbR) zur gemeinsamen Berufsausübung. Sie unterscheidet sich von der Bürogemeinschaft durch die gesellschaftsrechtliche Gründung der GbR und den gemeinsamen Außenauftritt. Ein Mandat wird dabei vom Mandanten regelmäßig der Sozietät gegeben, nicht dem einzelnen Sozietätsanwalt (es sei denn, die individuelle Mandatsvereinbarung ist mit dem Sozietätsanwalt als Einzelperson).[3] Dies ist insbesondere für die Haftung wichtig, weil... Die Gesellschafter einer Sozietät sind die eigentlichen Inhaber der Sozietät, können also wie Firmeninhaber über diese entscheiden.
Die Sozietät kann darüber hinaus auch so genannte Außensozien haben, die auf dem Praxisschild und dem Briefbogen der Sozietät namentlich aufgeführt sind (Nennsozien). Im Innenverhältnis handelt es sich bei Außensozien jedoch um Angestellte des Alleinunternehmers oder der Gesellschafter, die de jure mangels Gesellschaftereigenschaft und auch de facto kein Mitspracherecht bei sozietätsinternen Angelegenheiten haben, aber zivilrechtlich und ggf. auch steuerlich wegen der Rechtsscheinhaftung voll haften.[5] Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Sozietät‹. maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora Fehler in Verwendungsbeispielen zu „Sozietät“
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Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Sozietät meist eine Anwaltssozietät (Rechtsanwalt) verstanden. Es kann sich aber ebenso um Steuerberater, Architekten oder Angehörige aller anderen freien Berufe handeln. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei regelmäßig um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft. In einer Anwaltssozietät (die älteste noch bestehende deutsche Sozietät stammt aus dem Jahr 1822)[1] verbinden sich zwei oder mehr Anwälte zu einer Gemeinschaft zur gemeinsamen Berufsausübung. Sie unterscheidet sich von der Bürogemeinschaft durch den gemeinsamen Außenauftritt. Das Mandat eines Sozietätsanwalts ist immer auch das Mandat der gesamten Sozietät.
Dies ist insbesondere für die Haftung wichtig, da bei der Mandatsübernahme durch einen Sozius immer auch die gesamte Sozietät haftet, das heißt alle Anwälte, die der Sozietät angehören. Zu unterscheiden sind die Sozien einer Sozietät unter Umständen von den Partnern einer Sozietät. Die Partner einer Sozietät sind die eigentlichen Inhaber der Sozietät, können also wie Firmeninhaber über diese entscheiden. Die Sozietät kann darüber hinaus auch sog. Außensozien haben, die auf dem Praxisschild und dem Briefbogen der Sozietät namentlich aufgeführt sind. Im Innenverhältnis handelt es sich bei Außensozien jedoch um Angestellte der Partner, die de facto kein Mitspracherecht bei sozietätsinternen Angelegenheiten haben.
Sozietät — (lat.), Genossenschaft, Gesellschaft (s. d., S. 720); insbes. auch Bezeichnung gewisser Vereinigungen innerhalb einer Gemeinde (s. Gemeindehaushalt, S. 531), zur Versicherung gegen Brandschaden (Feuersozietäten, s.
Feuerversicherung) etc … Meyers Großes Konversations-Lexikon französisch société < lateinisch societas = Gesellschaft, Gemeinschaft, zu: socius, Sozius die Sozietät; Genitiv: der Sozietät, Plural: die Sozietäten Die Sozietätsgeschichte behandelt als Teil der Kommunikationsgeschichte historische Personenverbünde und Netzwerke, insbesondere die Geheimbünde, Orden, (politische) Clubs und Vereine und andere vor allem im 18. Jahrhundert auftauchende überständische, vorwiegend bürgerliche, auf Austausch und Kommunikation ausgerichtete Organisationen und allgemein Formen der Vergesellschaftung. Hier gehören vor allem die arkanen Sozietäten der Freimaurer, Illuminaten und der Gold- und Rosenkreuzer und deren Verflechtungen zu den Gegenständen der Forschung, aber auch nicht-arkane Sozietäten, zum Beispiel gelehrte und studentische Organisationen.[1]
Sozietätsgeschichte als Forschungszweig begann sich in den 1970er und 1980er Jahren zu formieren, damals vor allem unter sozialgeschichtlichen Gesichtspunkten und häufig mit sozialstatistischen Mitteln bemüht, Verflechtungen und Profile historischer Assoziationen zu ermitteln und zu... Inzwischen bemüht man sich mehr um eine Betrachtung mit kommunikationsgeschichtlichem Ansatz, entsprechend einer Sichtweise, welche die Aufklärung insgesamt als Kommunikationsprozeß zu begreifen sucht, wie sie sich in einem programmatischen Aufsatz von Hans Erich Bödeker... Der in der Sozietätsforschung verwendete zentrale Begriff der Sozietät dient dabei als übergreifende Klammer, die verschiedene Ausprägungen von Merkmalen wie etwa arkan / offen, esoterisch / rational oder verschiedene Ausprägungsgrade von Strukturierung und Hierarchisierung... Beispielsweise offenbaren genauere Untersuchungen, dass manche Zuordnung moderne, nachträgliche Konstruktion und im Konkreten nicht haltbar ist, zum Beispiel wenn anhand der Gesellschaft Naturforschender Freunde zu Berlin aufgezeigt wird, wie stark und unauflöslich naturwissenschaftliche Erkenntnis... partnership [partnerships]+◼◼◼noun[UK: ˈpɑːt.nə.ʃɪp] [US: ˈpɑːrt.nər.ˌʃɪp] law firm+◼◼◼noun[UK: lɔː fɜːm] [US: ˈlɑː ˈfɝːm]
Sozietät f (genitive Sozietät, plural Sozietäten)
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Eine Sozietät (lateinisch Societas, „Gesellschaft“) Ist Ein Zusammenschluss Zweier Oder
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