Unser Ansatz Verbraucherzentrale Baden Württemberg

Emily Johnson
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unser ansatz verbraucherzentrale baden württemberg

...nimmt die Perspektive der Verbraucher:innen ein und ergreift für sie Partei,...richtet sich an den Bildungsbedarfen der Schülerinnen und Schülern aus,...unterstützt und fördert die Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit der Schülerinnen und Schüler,...umfasst die drei Dimensionen "Entscheidungsfindung",... Schulische Verbraucherbildung ist parteiliche Bildung: Sie richtet sich nach den Bildungsbedarfen der Schülerinnen und Schüler. Ihr geht es nicht um die Vermittlung von erwünschten Verhaltensweisen. Auch fasst sie Schülerinnen und Schüler nicht als Individuen mit Wissens- und Informationsdefiziten auf. Schulische Verbraucherbildung nimmt vielmehr die Perspektive der jungen Menschen als handelnde Verbraucher:innen, d.h. als Expert:innen in eigener Sache ein und stärkt sie in ihrer Selbstbestimmung.Die Prämisse der Parteilichkeit wirkt sich auf die Zielsetzung und die Themenbereiche der schulischen Verbraucherbildung aus und setzt auch ihren inhaltlich-konzeptionellen Rahmen.Grundsätzliches Ziel...

Dabei geht es nicht zuletzt darum, die Kompetenz erwerben zu können, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, im Rahmen marktwirtschaftlich bedingter struktureller Benachteiligung (strukturelles Marktungleichgewicht) selbstbestimmt ihre individuell bedarfsgerechten Entscheidungen treffen zu können. Bei dieser grundsätzlichen Zielsetzung besitzt schulische Verbraucherbildung zwei Gestaltungsaspekte: den rechtlichen und den pädagogischen Aspekt.Rechtlich betrachtet unterstützt und fördert schulische Verbraucherbildung die Selbstbestimmung der Schülerinnen und Schüler als jenen Teil des grundgesetzlich verbrieften Rechts... Der Verbraucherbildung liegt damit stets die Verbraucher-Unternehmens-Beziehung als Spannungsfeld der individuellen Entscheidungen zugrunde.Pädagogisch betrachtet unterstützt und fördert schulische Verbraucherbildung die Selbstwirksamkeitswahrnehmung der Schülerinnen und Schüler hier als Verbraucherinnen und Verbraucher. Unter Selbstwirksamkeitswahrnehmung ist die subjektive Gewissheit zu verstehen, neue beziehungsweise schwierige Anforderungssituationen auf Grund eigener Kompetenz bewältigen zu können. Auf dieser Grundlage zielt schulische Verbraucherbildung darauf, den Erwerb der Kompetenz zu ermöglichen, individuell bedarfsgerechte Entscheidungen im Sinne eigener Bedarfe und Interessen vorzubereiten, zu reflektieren und zu treffen. Diese Generalkompetenz untergliedert sich in die fünf Teilkompetenzen:► Orientierungskompetenz: die Fähigkeit, sich im Kontext des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates und struktureller Benachteiligung als Verbraucher:innen zu verstehen,► Analysekompetenz: die Fähigkeit sich komplexe und vielschichtige verbraucherentscheidungsrelevante Sachverhalte,...

Thematisch besitzt schulische Verbraucherbildung ganz selbstverständlich Schnittstellen zu anderen Bereichen der schulischen Bildung (z.B. Medienbildung, politische Bildung). Sie wird aber von diesen nicht vollständig abgedeckt, noch deckt sie diese vollständig ab. Diese Schnittstellen zwischen Verbraucherbildung und den anderen schulischen Bildungsbereichen veranschaulicht folgende Abbildung 1.Abbildung 1: Schulische Verbraucherbildung und ihre Schnittstellen Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an Schlegel-Matthies 2011, S. 9.

Für aufgeklärte Verbraucherinnen und Verbraucher und vertrauenswürdige Überwachungsbehörden fördern wir Transparenz und verbessern Informationsangebote. Verbraucherinnen und Verbraucher können im täglichen Leben nur dann die richtigen Entscheidungen treffen und nachhaltige Lösungen finden, wenn sie gut informiert sind und sich auf die Arbeit der Überwachungsbehörden verlassen können. Die Landesregierung setzt deshalb auf mehr Transparenz und verbesserte Informationsangebote. Eine weitere Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in seiner gesamten Vielfalt ist für uns von besonderer Bedeutung. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten nicht nur gesunde Tierbestände und sichere Lebensmittel, sondern auch sichere kosmetische Mittel und Alltagsgegenstände. Die Landesregierung hat deshalb die Lebensmittelüberwachung und die Veterinärverwaltung weiter gestärkt.

Leitmotiv ist dabei in erster Linie die Sicherheit der Lebensmittel über die gesamte Herstellungskette – vom Acker bis auf den Teller. Aber es spielen auch Aspekte der Lebensmittelgewinnung eine Rolle, bei denen es gilt, die berechtigten Interessen von Tieren, Tierhaltern und Verbrauchern bestmöglich zu berücksichtigen. So dient die Förderung mobiler Schlachteinrichtungen und die Schlachtung im Herkunftsbetrieb der Reduzierung von Tiertransporten und erfüllt zugleich die Verbraucherwünsche nach regional erzeugten Lebensmitteln. Gemeinsam mit den Stadt- und Landkreisen haben wir die Anzahl der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie der Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure deutlich erhöht. Außerdem hat die Landesregierung die Untersuchungsämter und die Regierungspräsidien in diesem Aufgabenbereich personell verstärkt. Den aktuellen Herausforderungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes begegnet die Landesregierung auch künftig mit neuen Technologien und Verfahren und prüft deshalb die Fortsetzung der begonnenen Verstärkung im Stellenplan im Kontroll- und Untersuchungsbereich.

Seit Oktober 2015 unterstützt außerdem das interdisziplinäre Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg (LKL-BW) die zuständigen Behörden. Beratungen sind Angebote der Verbraucherzentralen der Länder. Teilweise sind sie kostenpflichtig. In einzelnen Bundesländern bieten die Verbraucherzentralen darüber hinaus auch digitale Beratungsangebote zu bestimmten Themen an. Fragen Sie am besten bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes nach: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.

V. berät und informiert Sie unabhängig und neutral unter anderem zu folgenden Themen: Hinweis: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verfügt über eine Abmahn- und Klagebefugnis. Damit kann sie, um Verbraucherinteressen durchzusetzen, auch juristisch gegen Rechtsverstöße (zum Beispiel Wettbewerbsrecht, allgemeine Geschäftsbedingungen) vorgehen. Tipp: Eine genaue Beschreibung der Beratungsangebote finden Sie im Internetauftritt der Verbraucherzentrale. Dort können Sie auch nachlesen, welche Bereiche von der Beratung ausgenommen sind.

Das Info- und Termintelefon der Verbraucherzentrale erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr sowie freitags von 10 bis 14 Uhr unter der Rufnummmer 0711 66 91 10. Unter dieser Rufnummer können Sie erfahren, welches Beratungsangebot das passende ist und direkt einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren. Eine Terminvereinbarung ist auch online möglich. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. berät und informiert Sie unabhängig und neutral unter anderem zu folgenden Themen:

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verfügt über eine Abmahn- und Klagebefugnis. Damit kann sie, um Verbraucherinteressen durchzusetzen, auch juristisch gegen Rechtsverstöße (zum Beispiel Wettbewerbsrecht, allgemeine Geschäftsbedingungen) vorgehen. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Tipp: Eine genaue Beschreibung der Beratungsangebote finden Sie im Internetauftritt der Verbraucherzentrale.

Dort können Sie auch nachlesen, welche Bereiche von der Beratung ausgenommen sind. Beratung. Information. Interessenvertretung. Die unabhängige Anlaufstelle für Verbraucher:innen Hier finden Sie unser Angebot in Leichter Sprache

Welche Aufgaben hat die Verbraucherzentale? Zu welchen Themen beraten wir? Hier finden Sie unsere Videos in Gebärdensprache. Die Verbraucherzentralen bemühen sich, ihre Web-Angebote im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zu machen.

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