Verhandlungen Für Einen Branchentarifvertrag Gestartet

Emily Johnson
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verhandlungen für einen branchentarifvertrag gestartet

Bundesweit fehlen tausende Lehrerinnen und Lehrer. Die GEW macht 15 Vorschläge an die Politik, was jetzt getan werden muss. So können der Lehrkräftemangel bekämpft und die Krise im Klassenzimmer noch verhindert werden. Profitiere von der Berufshaftpflichtversicherung, starkem Rechtsschutz & vielen Angeboten – auch in Krisenzeiten. Werde jetzt Teil von fast 280.000 Menschen, die ihre Interessen durchsetzen. GEW und ver.di verhandeln seit dem 10.

April 2025 mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbands der Träger der Beruflichen Bildung (BBB) über einen Branchentarifvertrag für Beschäftigte im Bereich der öffentlich geförderten Weiterbildung nach SGB II/III. Ziel der Gewerkschaften ist es, ein Tarifniveau auf Höhe des öffentlichen Dienstes sowie ein Ende prekärer Arbeitsverhältnisse durchzusetzen. Die Arbeitsbedingungen in der Branche stehen nach Ansicht von GEW und ver.di in einem deutlichen Missverhältnis zur gesellschaftlichen Bedeutung der Weiterbildung. Aktuell liegen die Gehälter der Beschäftigten rund 30 Prozent unter den Vergütungen im öffentlichen Dienst. Zusätzlich fehlen oftmals wichtige tarifliche Regelungen wie Jahressonderzahlungen, betriebliche Altersversorgung oder Krankengeldaufstockungen. 6 Kernforderungen sollen die Situation der Beschäftigten verbessern:

Die Verhandlungen werden am 6. Mai 2025 fortgesetzt. Hintergrund: Bereits seit 2012 gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn für pädagogisches Personal in Maßnahmen nach SGB II/III, der zuletzt durch eine Verordnung vom Januar 2023 angepasst wurde. Parallel dazu streben die Gewerkschaften weiterhin einen umfassenden Branchentarifvertrag an. Am 6. Mai 2025 haben wir in Hannover die zweite Verhandlungsrunde für unseren Branchentarif durchgeführt.

Im Mittelpunkt standen drei Arbeitsgruppen, hier wurden Themen konkret und konstruktiv bearbeitet, die uns alle betreffen: Die Arbeitsgruppen-Phase war als erster gemeinsamer inhaltlicher Austausch mit unseren gewerkschaftlichen Forderungen angesetzt und soll uns in den späteren Verhandlungen eine Einigung erleichtern. Wichtig soll für die Arbeitgeberseite nicht nur sein, was wir fordern, sondern auch warum wir es fordern, im besten Fall ergeben sich neue tarifliche und/oder politische Gestaltungsmöglichkeiten. Unser Realitätscheck zeigt: Viele Kolleg*innen verlassen die Branche aufgrund der unzureichenden Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Die Folgen für uns:permanente Arbeitsverdichtung, Frustration, Erschöpfung und hohe Krankenstände. Wir sind nicht bereit, mit Lohnzurückhaltung einen Dumpingwettbewerb zu finanzieren!

Zweckgemeinschaft im Bildungsverband spricht sich für Branchentarifvertrag aus – Für ein realistisches, branchenspezifisches Tarifmodell jenseits des Mindestlohns Hannover/Berlin, 26. Juni 2025 – Die Mitgliederversammlung der Zweckgemeinschaft im Bildungsverband hat am 24. Juni 2025 in Hannover beschlossen, sich für die Entwicklung eines Branchentarifvertrags in der beruflichen Weiterbildung einzusetzen. Ziel ist ein tragfähiges Tarifmodell, das sowohl die wirtschaftlichen Realitäten der Träger berücksichtigt als auch eine angemessene Vergütung für qualifizierte Mitarbeitende ermöglicht. Branche mit eigener Logik und besonderer Verantwortung

Die Weiterbildung ist kein Teil des öffentlichen Dienstes – sie ist eine Branche mit marktwirtschaftlichen Strukturen, hoher Dynamik und erheblicher Projektabhängigkeit. Bildungsträger konkurrieren in öffentlichen Vergabeverfahren, stehen unter Kosten- und Laufzeitdruck und müssen pädagogisch hochwertige, passgenaue Angebote bereitstellen. Ein Branchentarifvertrag muss deshalb die Spezifika der Branche abbilden und darf die Vielfalt der Trägerlandschaft nicht gefährden. Tarifvertrag ja – aber differenziert und wirtschaftlich tragfähig Berufliche Weiterbildung braucht Respekt und echte Aufwertung! Wir informieren.

Am 18. November 2025 haben ver.di und GEW mit der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes (ZG des BBB e.V.) weiter über den Branchentarifvertrag für die öffentlich finanzierte Weiterbildung verhandelt. Zum Verhandlungstermin haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt, das auf Minimalniveau verharrt. Die ZG sieht bei einer vierjährigen Laufzeit bis 2030 nur zwei Prozent jährliche Steigerungen, ausgehend vom bisherigen Mindestlohn Weiterbildung vor. Das ist völlig inakzeptabel und viel zu wenig für eine Branche, die Fachkräfte halten und gewinnen muss. Die Gewerkschaften fordern weiterhin einen Tarifvertrag, der zu einer echten Aufwertung der Branche führt.

Die Arbeitgeber müssen sich jetzt bewegen, wenn sie einen Branchentarifvertrag wollen. Alle Informationen lest ihr in unserem Tarifinfo 4. 28. November 2024 HLZ 2025 HLZ 2024 Weiterbildung in Bundestariftreuegesetz ist nach wie vor dringend erforderlich | HLZ 12/24 - 1/25 In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Regierung angekündigt, ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen.

Erst Anfang September 2024 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Prompt hat der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen sein Veto eingelegt. Nach dem Ende der Ampel ist nicht mehr zu erwarten, dass dieses Gesetz verabschiedet wird. Doch an dessen Wichtigkeit hat sich nichts geändert. Tariftreuegesetze, wie sie in einigen Bundesländern bereits existieren, stellen sicher, dass öffentliche Aufträge nur an Auftragnehmer:innen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Sie müssen nicht Tarifpartei sein und einschlägige Tarifverträge nicht unmittelbar anwenden, aber sie müssen sich verpflichten, bestimmte Kern-Normen dieser Tarifverträge (Lohn, Arbeitszeiten, Urlaub) einzuhalten.

Sonst dürfen öffentliche Aufträge, deren Auftragswert einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, nicht an sie vergeben werden. Tariftreuegesetze sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung. Denn viele Branchen hängen stark von öffentlichen Aufträgen ab. Solange für den Zuschlag insbesondere der Preis ausschlaggebend ist, fördert der Staat Lohndumping und tarifgebundene Unternehmen haben das Nachsehen gegenüber Billiganbietern. Dem wird mit einem Tariftreuegesetz ein Riegel vorgeschoben. Vieles hängt natürlich davon ab, ab welchem Auftragsvolumen die Tariftreueregelungen greifen.

Bei dem im Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehenen Schwellenwert von 25.000 Euro wären nach Schätzungen des DGB über 95 Prozent der vom Bund vergebenen Aufträge erfasst. Die GEW begrüßt den Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen. GEW-Tarifchefin Annett Lindner sieht das Vorhaben als gutes Signal, übt aber auch Kritik. Nachdem die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigt wurde, macht sich Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nun zügig an die Umsetzung. Der Gesetzesentwurf wurde am 22. Juli in die Ressortabstimmung der verschiedenen Ministerien gegeben.

„Wo öffentliche Gelder fließen, müssen Tarifverträge gelten.“ (Annett Lindner) Annett Lindner, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik, äußert sich grundsätzlich positiv zum Gesetzesentwurf: „Dass die Bundesregierung ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag mit dem Gesetzesentwurf nun umsetzen möchte, ist ein gutes Signal und ein wichtiger... Wo öffentliche Gelder fließen, müssen Tarifverträge gelten. Deshalb fordern wir schon länger ein Bundestariftreuegesetz.“ Rückenwind auch für Branchentarifvertrag in der Weiterbildung Bundesweit fehlen tausende Lehrerinnen und Lehrer.

Die GEW macht 15 Vorschläge an die Politik, was jetzt getan werden muss. So können der Lehrkräftemangel bekämpft und die Krise im Klassenzimmer noch verhindert werden. Profitiere von der Berufshaftpflichtversicherung, starkem Rechtsschutz & vielen Angeboten – auch in Krisenzeiten. Werde jetzt Teil von fast 280.000 Menschen, die ihre Interessen durchsetzen. Das Bundestariftreuegesetz kommt. Die GEW hofft, durch Abschluss eines Branchentarifvertrags Weiterbildung endlich die Aufwertung der Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Die Tarifverhandlungen werden am 25. März 2026 fortgesetzt. Die Verhandlungen über einen Branchentarifvertrag für die öffentlich finanzierte berufliche Weiterbildung sind in die dritte Runde gegangen. Erörtert wurden erste konkrete Eckpunkte. In den Verhandlungen mit den Trägern der Beruflichen Bildung wollen GEW und ver.di einen Branchentarifvertrag auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes und ein Ende prekärer Arbeitsbedingungen durchsetzen. GEW und ver.di haben sich mit dem Arbeitgeberverband Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) auf deutliche Steigerungen beim Mindestlohn für die pädagogischen Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche geeinigt.

Auf der Grundlage einer Schlichtungsempfehlung hat die BVD-Bundestarifkommission am 28. April 2025 einem Verhandlungsergebnis zur Übertragung der für den TVöD erzielten Einigung auf den BVD Branchentarifvertrag zugestimmt. Jetzt gehen wir an die Umsetzung des Tarifergebnisses. Für unsere Kolleg*innen im BVD bringt dieser Abschluss eine Verbesserung der Entgelte von durchschnittlich 5,1 Prozent in diesem und 4,32 Prozent im nächsten Jahr. Zusätzlich konnten wir ab 2027 noch einen weiteren Urlaubstag erreichen. Mit der Übertragung des Tarifergebnisses aus dem TVöD auf unseren Branchentarifvertrag konnten wir unseren Tarifvertrag weiter verbessern.

Weitere Infos dazu, wie es jetzt weitergeht, liefert das Tarifinfo hier.

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