Ard Gremienchefs Beschließen Vergütungs Leitlinien

Emily Johnson
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ard gremienchefs beschließen vergütungs leitlinien

Um möglichst einheitliche und transparente Standards für Gehälter und Zusatzleistungen bei außertariflich Beschäftigten in den Landesrundfunkanstalten zu erhalten, haben die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD jetzt eine gemeinsame Leitlinie verabschiedet. Gehälter und Honorare werden von Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerne ins Visier genommen, vor allem die außertariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen immer wieder im Fokus. Bislang lieferten die Anstalten auch deshalb viel Angriffsfläche, weil alle Landesrundfunkanstalten in der Bezahlung ihr eigenes Ding gemacht haben. Nun haben die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter verabschiedet. Ziel sei es, "einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu schaffen", heißt es. Die Schaffung einheitlicher und nachvollziehbarer Vergütungsmodelle entspreche dem "gestiegenen Bedarf an gemeinsamen und vergleichbaren Standards und dient sowohl intern als auch extern der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk", so die...

Bei der künftigen Bezahlung von Intendantinnen und Intendanten sollen demnach vor allem nachgewiesene Qualifikationen sowie die Gehälter vergleichbarer abgabenfinanzierter, nicht gewinnorientierter Institutionen, insbesondere im öffentlichen Sektor, am Standort bzw. den Standorten der Anstalt und mit ähnlicher Größe, als Richtgröße dienen. Bei der AT-Vergütung von Direktorinnen und anderer Beschäftigter hat man festgehalten, dass sich diese nach dem Verantwortungsbereich, dem Aufgabenzuschnitt und der für die Stelle benötigten Qualifikation richten und in angemessenem Abstand zur Vergütung der... des Intendanten einerseits sowie zur Vergütung der weiteren AT-Kräfte und der Tarifbeschäftigten andererseits liegen sollen. In den erarbeiteten Leitlinien geht es aber nicht nur um die Höhe der Vergütung der außertariflich Beschäftigten, sondern auch um Altersversorgung, Ruhegelder, Übergangsgelder und Abfindungszahlungen. So ist etwa festgehalten worden, dass es Ruhegelder ebenso wie variable Vergütungsbestandteile künftig "grundsätzlich nicht mehr geben" soll.

Übergangsgelder soll es nur mit benannten Mindestbeschäftigungszeiten auf der AT-Position, strikter Befristung und Anrechnung von Verdiensten aus neuen Beschäftigungsverhältnissen geben. 15.7.2025 - Die GVK hat eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Ziel ist es, einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards zu schaffen. mehr 20.6.2025 - Der GVK-Vorsitzende Dr. Klaus Sondergeld hat in der Enquete-Kommission des Landtags von Sachsen-Anhalt folgendes Statement abgegeben.

mehr 10.4.2025 - Die Vorsitzenden der ARD-Aufsichtsgremien begrüßen frühzeitige Reform-Initiativen der ARD-Häuser vor Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags. mehr Die Gremienchefs der ARD haben butterweiche Leitlinien für Spitzengehälter formuliert. Die Intendanten und Verwaltungsräte sind daran nicht einmal zwingend gebunden. Ruhegelder und variable Vergütungsbestandteile, wie sie in der ARD bis zum Eintritt ins Rentenalter oder gar lebenslang vereinbart wurden, soll es für neue außertarifliche Vereinbarungen (AT) und Anschlussverträge nicht mehr geben.

Für sogenannte Übergangsgelder und Abfindungen werden „strenge und konkret zu definierende Anforderungen“ verlangt. Die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD haben eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Ziel ist es, einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu schaffen. Die Vergütung außertariflich Beschäftigter der Rundfunkanstalten ist von hohem öffentlichem Interesse. Die Schaffung einheitlicher und nachvollziehbarer Vergütungsmodelle entspricht aus Sicht der Verwaltungsräte dem gestiegenen Bedarf an gemeinsamen und vergleichbaren Standards und dient sowohl intern als auch extern der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im... Die Vergütungsleitlinie legt anstaltsübergreifende Vergütungsgrundsätze fest und soll von den Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten als Orientierungsmaßstab bei der Entwicklung von AT-Konzepten herangezogen werden, die anschließend den zuständigen Aufsichtsgremien zur Beratung bzw.

Zustimmung vorgelegt werden. Damit ist bereits ein erster Schritt zur Erfüllung der künftigen Vorgaben des § 31h MStV-E vollzogen, möglichst einheitliche Standards bei den Vergütungskonzepten sicherzustellen. Die Leitlinie wurde von einer Arbeitsgruppe der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) "AT-Gehaltsstrukturen" entwickelt, die sich seit Ende 2021 regelmäßig im Austausch zu Fragen der außertariflichen Vergütung befindet. Anfang 2024 hat sich die aus je einem Verwaltungsratsmitglied jeder Landesrundfunkanstalt bestehende Arbeitsgruppe darauf verständigt, gemeinsame Standards zu vereinbaren und die entsprechende Leitlinie zu erarbeiten. Damit soll nicht nur die Höhe der Vergütung der außertariflich Beschäftigten anhand vergleichbarer und angemessener Maßstäbe bestimmt werden. Vielmehr äußert sich die Leitlinie auch zur Altersversorgung, Ruhegeldern, Übergangsgeldern und Abfindungszahlungen.

Mit klaren und nachvollziehbaren Vergütungsmodellen im AT-Bereich setzen die Verwaltungsräte auf Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Mitteln. Um möglichst einheitliche und transparente Standards für Gehälter und Zusatzleistungen bei außertariflich Beschäftigten in den Landesrundfunkanstalten zu erhalten, haben die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD jetzt eine gemeinsame Leitlinie verabschiedet. Die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD haben eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Ziel ist es, einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu schaffen. Die Vergütung außertariflich Beschäftigter der Rundfunkanstalten ist von hohem öffentlichem Interesse. Die Schaffung einheitlicher und nachvollziehbarer Vergütungsmodelle entspricht aus Sicht der Verwaltungsräte dem gestiegenen Bedarf an gemeinsamen und vergleichbaren Standards und dient sowohl intern als auch extern der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im...

Die Vergütungsleitlinie (https://www.ard.de/die-ard/Verguetung-AT-Beschaeftigte-100.pdf) [AK1] legt anstaltsübergreifende Vergütungsgrundsätze fest und soll von den Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten als Orientierungsmaßstab bei der Entwicklung von AT-Konzepten herangezogen werden, die anschließend den zuständigen Aufsichtsgremien zur Beratung bzw. Zustimmung vorgelegt werden. Damit ist bereits ein erster Schritt zur Erfüllung der künftigen Vorgaben des § 31h MStV-E vollzogen, möglichst einheitliche Standards bei den Vergütungskonzepten sicherzustellen. Die Leitlinie wurde von einer Arbeitsgruppe der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) „AT-Gehaltsstrukturen“ entwickelt, die sich seit Ende 2021 regelmäßig im Austausch zu Fragen der außertariflichen Vergütung befindet. Anfang 2024 hat sich die aus je einem Verwaltungsratsmitglied jeder Landesrundfunkanstalt bestehende Arbeitsgruppe darauf verständigt, gemeinsame Standards zu vereinbaren und die entsprechende Leitlinie zu erarbeiten. Damit soll nicht nur die Höhe der Vergütung der außertariflich Beschäftigten anhand vergleichbarer und angemessener Maßstäbe bestimmt werden.

Vielmehr äußert sich die Leitlinie auch zur Altersversorgung, Ruhegeldern, Übergangsgeldern und Abfindungszahlungen. Mit klaren und nachvollziehbaren Vergütungsmodellen im AT-Bereich setzen die Verwaltungsräte auf Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Mitteln. Die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD haben eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Ziel ist es, einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu schaffen. Die Vergütung außertariflich Beschäftigter der Rundfunkanstalten ist von hohem öffentlichem Interesse. Die Schaffung einheitlicher und nachvollziehbarer Vergütungsmodelle entspricht aus Sicht der Verwaltungsräte dem gestiegenen Bedarf an gemeinsamen und vergleichbaren Standards und dient sowohl intern als auch extern der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im...

Die Vergütungsleitlinie legt anstaltsübergreifende Vergütungsgrundsätze fest und soll von den Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten als Orientierungsmaßstab bei der Entwicklung von AT-Konzepten herangezogen werden, die anschließend den zuständigen Aufsichtsgremien zur Beratung bzw. Zustimmung vorgelegt werden. Damit ist bereits ein erster Schritt zur Erfüllung der künftigen Vorgaben des § 31h MStV-E vollzogen, möglichst einheitliche Standards bei den Vergütungskonzepten sicherzustellen. https://www.presseportal.de/pm/149541/6077082 ARD-Gremienchefs beschließen Vergütungs-Leitlinien Um möglichst einheitliche und transparente Standards für Gehälter und Zusatzleistungen bei außertariflich Beschäftigten in den Landesrundfunkanstalten zu erhalten, haben die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD jetzt eine gemeinsame Leitlinie verabschiedet.

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