Bafög Reform Diese Änderungen Sind Geplant Wdr

Emily Johnson
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Liebe Nutzerinnen, liebe Nutzer,der angewählte Inhalt ist nicht mehr online. Auf dieser Seite bieten wir ähnliche Inhalte an. Nachrichten aus NRW, Deutschland und der Welt: Meldungen und Videos Der Prozess gegen den Düsseldorfer Künstler geht dem Ende zu. Ihm wirft die russische Justiz zwei Anklagepunkte vor. | mehr

Strengere Regeln für Spritpreise • Wadephul: Keine deutsche Beteiligung in Nahost • Hass und Hetze auf Muslime nehmen zu. | mehr Um die hohen Spritpreise in den Griff zu bekommen, will die Bundesregierung ein zeitlich befristetes Gesetz auf den Weg bringen. | mehr Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU sind zum BAföG einige konkrete Pläne aufgelistet. Diese sollen in mehreren Schritte umgesetzt werden, der erste zum Wintersemester 2026/2027.

Doch selbst das ist leider nicht mehr ganz sicher – Anfang Februar zeigte sich, dass die Koalition ziemlich uneinig über die Finanzierung ist. Dieser Artikel wird regelmäßig an die Entwicklungen angepasst, bis 2028 die letzten Änderungen erfolgt sind – oder es aus anderen Gründen schon vorher absehbar ist, das daraus nichts werden kann. Bis zu einem ersten Gesetzesentwurf, von dem bis Anfang März 2026 uns nichts bekannt geworden ist, haben wir nur der Absatz im Koalitionsvertrag zum BAföG. In den Zeilen 2445 bis 2454 heißt es dazu: Wir wollen das BAföG in einer großen Novelle modernisieren. Die Wohnkostenpauschale erhöhen wir zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat und überprüfen diese regelmäßig.

Die Freibeträge werden dynamisiert. Den Grundbedarf für Studierende passen wir in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau an. Der Grundbedarf für Schülerinnen und Schüler wird in gleichem prozentualem Umfang erhöht. Die Darlehensdeckelung bleibt unverändert. Den BAföG-Bezug wollen wir weiter vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Die jährlichen Folgeanträge wollen wir vereinfachen, den Antrag für die Studienstarthilfe wollen wir in den BAföG-Antrag integrieren.

Die Hinzuverdienstgrenze bleibt an die Minijobgrenze gekoppelt. Den Gesetzesvollzug für das Auslands-BAföG wollen wir beschleunigen und zentral im Bundesverwaltungsamt verankern. Im Februar 2026 stellte sich dazu noch heraus, dass es um die Finanzierung der BAföG-Pläne Differenzen in der Koalition gibt. Es ist daher zur Zeit leider nicht mehr ganz sicher, dass die im Folgenden präsentierten Pläne Wirklichkeit werden. Auch wenn noch Hoffnung besteht … Mit der Verkündung des 29.

BAföG-Änderungsgesetzes am 24. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt ändert sich einiges für BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger. Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden Sie hier. Mehr Flexibilität, mehr Geld, mehr Berechtigte und eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz haben sich die Leistungen des BAföG verbessert.

Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das Studierende, Schülerinnen und Schüler finanziell unterstützt. Seit mehr als 50 Jahren sorgt das BAföG für Chancengerechtigkeit, denn in Deutschland sollen nicht die finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus darüber entscheiden, ob jemand ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, sondern Talent und... Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren zu Schuljahresbeginn beziehungsweise zum Wintersemester 2024/2025 von den Leistungsverbesserungen. Dazu zählen: Mehr Flexibilität, mehr Geld, mehr Berechtigte und eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien! Elterneinkommen zu hoch? Trotzdem BAföG-Antrag stellen!

Wenn das Elterneinkommen oder das eigene Einkommen und Vermögen die Freibeträge überschreiten, ist noch nicht Schluss. In vielen Fällen bleibt noch ein reduzierter Förderbetrag übrig. Es lohnt sich also auch in solchen Fällen, einen BAföG-Antrag zu stellen! Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Und für Studierende ist die Hälfte der BAföG-Förderung geschenkt! In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Studierende bzw.

Schülerinnen und Schüler Antworten zu den aktuellen Änderungen und allgemein rund um das BAföG. Der Koalitionsvertrag sieht Reformen zum Wintersemester 2026/27 vor. Womit können Studierende rechnen? Ab dem Wintersemester 2026/27 sollen Studierende laut dem Koalitionsvertrag mehr Unterstützung erhalten. Die Förderung soll an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und das BAföG langfristig digitaler gestaltet werden. Noch liegt kein Beschluss vor, aber die Ziele hat die Bundesregierung bereits formuliert.

Was ist demnach genau geplant? Der erste Reformschritt betrifft die Wohnkostenpauschale. Sie soll zum WS 2026/2027 von derzeit 380 Euro auf 440 Euro pro Monat steigen. Diese Erhöhung um rund 16 Prozent soll den gestiegenen Mieten in Universitäts- und Ausbildungsstätten Rechnung tragen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, dass die Freibeträge für Eltern und eigenes Einkommen künftig dynamisiert werden. Das bedeutet, dass sie regelmäßig automatisch angepasst werden, etwa an Lohn- oder Preisentwicklungen.

Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Anhebung des Grundbedarfs, also der monatlichen Pauschale für Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Kleidung und Lernmittel. Dieser Teil des BAföG liegt derzeit (Stand Oktober 2025) bei 475 Euro und soll in zwei Stufen an das Grundsicherungsniveau angepasst werden: Zum Wintersemester 2027/28 steigt der Grundbedarf laut den Plänen zunächst auf 50 Prozent des Grundsicherungsniveaus. Zum Wintersemester 2028/29 soll der zweite Schritt folgen und der Grundbedarf vollständig (100 Prozent) dem Grundsicherungsniveau entsprechen. Diese Anpassung erfolgt dauerhaft. Die Darlehensdeckelung, also die Obergrenze der Rückzahlungspflicht, bleibt unverändert.

Mit der Verkündung des 29. BAföG-Änderungsgesetzes am 24. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt ändert sich einiges für BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger. Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden Sie hier. Jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug wird durch die neue Studienstarthilfe die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtert werden. Damit werden finanzielle Studienstarthürden abgebaut.

Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Geförderte Studierende können künftig einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So sollen sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten. Geförderte Studierende werden ein Semester länger Zeit bekommen (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters) vermutet werden.

Damit wird mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet. Mit dem 27. BAföGÄndG wurde zu Beginn der Legislaturperiode mit der Anhebung der Freibeträge für Elterneinkommen um 20,75 Prozent bereits eine erhebliche Ausweitung des Berechtigtenkreises erreicht. Die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung ist in den letzten beiden Jahren erstmals wieder gestiegen, nachdem sie seit 2012 kontinuierlich gesunken war. Zum Wintersemester 2024/25 werden die Freibeträge nun erneut um 5,25 Prozent angehoben, um diese positive Entwicklung auch bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern. Die neuen Freibeträge werden dieses Jahr somit rund 27 Prozent über den von der Vorgängerregierung zuletzt im Jahr 2021 angepassten Werten liegen.

Mit dieser bewussten Schwerpunktsetzung tragen wir dazu bei, all denen eine Unterstützung zu bieten, die sie tatsächlich benötigen, in der Vergangenheit aber knapp keine Förderung mehr erhalten haben. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) stellt eine umfassende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) zum Wintersemester 2026/2027 in Aussicht. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und das Bafög zu modernisieren; zudem wird ein einkommensunabhängiger Bildungskredit mit Zinsbindung in den Blick genommen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) hat eine umfassende Reform des Bafög zum Wintersemester 2026/2027 angekündigt. „Am Image des Bafög hat sich seit meiner eigenen Studienzeit leider kaum etwas verbessert“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Das Hauptproblem sei, wie so oft in Deutschland, die überbordende Bürokratie.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein großer Teil der Anspruchsberechtigten das Bafög gar nicht beantragt, auch weil das Verfahren immer noch zu kompliziert und nicht niedrigschwellig genug ist.“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Ziel müsse es daher sein, das Bafög „digitaler, einfacher und bekannter“ zu machen, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). „Wir möchten das verstaubte Image aufbrechen und das Angebot interessanter machen.“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Weiter sagte Bär: „Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit eines attraktiven und einkommensunabhängigen Bildungskredits. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, setzen wir uns für faire Konditionen ein und wollen ein Produkt mit Zinsbindung zur Verfügung stellen.“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Im Koalitionsvertrag hatte sich Schwarz-Rot darauf verständigt, das Bafög zu modernisieren.

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