Bdew Zum Kritis Dachgesetz Umsetzung Gefordert

Emily Johnson
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bdew zum kritis dachgesetz umsetzung gefordert

Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen. Ausgewählte Themen der Energiewirtschaft auf einen Blick. Ausgewählte Themen der Trink- und Abwasserwirtschaft auf einen Blick. Der BDEW erarbeitet Branchenpositionen, findet Lösungen, erstellt Zahlenmaterial und Grafiken und bereitet diverse Informationen rund um die Themen der Energie- und Wasserwirtschaft auf. Gesetz des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz).

Bonn. Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt, das die Umsetzung der CER-Richtlinie und die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen regelt. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, fordert nun eine schnelle und konsequente KRITIS Dachgesetz Umsetzung, damit Betreiber belastbare Vorgaben erhalten. Das KRITIS-Dachgesetz soll die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen in den Bereichen Energie und Wasser verbessern. Der Bundesrat hat dem Entwurf in zweiter Lesung zugestimmt, nachdem politische Verhandlungen über rund drei Jahre gelaufen waren. Ziel ist es, realistische Risikoanalysen und wirksame Schutzmaßnahmen bei den Betreibern von kritischen Anlagen zu ermöglichen.

Kerstin Andreae betont, dass der Gesetzesbeschluss zwar ein wichtiger Meilenstein sei, die praktische Wirkung jedoch maßgeblich von den nachfolgenden Verordnungen abhängt. Diese müssen klare und effektive Regelungen enthalten, die auch differenzierte Schwellenwerte berücksichtigen. Wesentlicher Bestandteil der KRITIS Dachgesetz Umsetzung sind verbindliche Vorgaben, die Doppelregulierungen und widersprüchliche Anforderungen vermeiden sollen. Solche Doppelbelastungen könnten lediglich administrative Ressourcen binden, ohne die tatsächliche Sicherheit zu erhöhen. Dazu zählt laut BDEW auch die enge Verzahnung des KRITIS-Gesetzes mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, die sich ebenfalls auf die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen konzentriert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Drohnenabwehr.

Andreae verweist auf die zunehmende Bedrohung durch unbemannte Luftfahrzeuge und begrüßt das parallel beschlossene Luftsicherheitsgesetz zur Stärkung hoheitlicher Drohnenabwehr. Die flächendeckende Absicherung durch staatliche Stellen sei jedoch nicht möglich, weshalb automatisierte Systeme und klar definierte Zuständigkeiten vor Ort notwendig sind. (Berlin) - Der Bundesrat hat heute in zweiter Lesung dem Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) zugestimmt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Dass nach rund drei Jahren politischem Ringen der Bundesrat heute zugestimmt hat, ist für die Energie- und Wasserwirtschaft ein wichtiges – wenn auch überfälliges – Signal. Jetzt kommt es auf eine schnelle und konsequente Umsetzung an. Betreiber brauchen schnell Klarheit und belastbare Vorgaben, um Risiken realistisch bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.

Dazu gehören eine zügige Umsetzung der Verordnung, klare und verbindliche Anforderungen und eine konsequente Verzahnung mit der NIS-2-Umsetzung. Doppelregulierung und widersprüchliche Anforderungen schwächen die Resilienz, weil sie Ressourcen allein für die Verwaltung binden, ohne die Sicherheit zu erhöhen. Der Gesetzesbeschluss ist ein Startschuss. Die praktische Wirksamkeit wird maßgeblich in den nachgelagerten Verordnungen entschieden. Dort braucht es abgestimmte, effektive Maßgaben – einschließlich sachlich differenzierter Schwellenwerte. Es braucht zudem tragfähige Finanzierungsregelungen für Schutzmaßnahmen, weitere Schritte zur Drohnenabwehr und eine Neubewertung von Transparenzpflichten.

Insbesondere die Bedrohung durch Drohnen nimmt sichtbar zu. Es ist richtig, die Drohnenabwehr weiterzuentwickeln und als hoheitliche Aufgabe zu stärken, wie es durch das heute ebenfalls beschlossene Luftsicherheitsgesetz geschehen ist. Staatliche Stellen können jedoch die weit verzweigten Energie- und Wasserinfrastrukturen nicht flächendeckend schützen. Erforderlich sind klare Zuständigkeiten, kurze Reaktionszeiten und den rechtssicheren Einsatz automatisierter Systeme an besonders kritischen Standorten. Insbesondere dort, wo staatliche Systeme nicht vor Ort verfügbar sind, braucht es die Möglichkeit einer sogenannten freiwilligen Beleihung von Betreibern oder Dritten. Gemeint ist die Übertragung hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse auf privatwirtschaftliche Akteure, um sie zum Umgang mit verdächtigen Drohnen zu befähigen.

Wichtig ist dabei, dass vollständige Kostenneutralität und klare Haftungsregelungen gelten.“ Quelle und Kontaktadresse: (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Julia Weber, stellv. Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0 Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten.

Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Der Verband ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM). Die bayernets GmbH hat unter Beteiligung des bayerischen Wirtschafts- und Energieministers Hubert Aiwanger in der Gemeinde Kötz (Landkreis Günzburg) die Inbetriebnahme der Gastransportleitung AUGUSTA gefeiert. Die Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) hat ihr Wasserstoff-Pilotprojekt in Koblenz-Kesselheim und im angrenzenden Industriegebiet Rheinhafen erfolgreich abgeschlossen. Wo steht Deutschland beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft?

Was sind die nächsten Schritte? Und welcher Forschungsbedarf besteht noch? Diese Fragen adressiert das Wasserstoff-Leitprojekt H2Giga in seiner neuen Studie Technologie- und Innovations-Roadmap Elektrolyse. Auf der letzten Pressekonferenz präsentierte der Deutsche Biogas-Verband seine neuesten Industriezahlen, die erstmals in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut IEE gesammelt wurden. Mit der Taskforce will Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft die Produktion von Biomethan in Deutschland in zukunftsfähigem Maßstab stärken. Die Biomethan Taskforce bündelt Fachkompetenzen aus der Gaswirtschaft und entlang der gesamten Biomethan-Wertschöpfungskette, um Sichtbarkeit und Marktentwicklung des erneuerbaren Energieträgers voranzubringen.

Nachdem der Bundesrat gerade grünes Licht für das Kritis-Dachgesetz gegeben hat, haben BDEW und VKU einen Kritis Gipfel 2026 in Berlin veranstaltet. Der Gipfel brachte Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Energiebranche, Politik, Verwaltung und Bundeswehr zusammen, um über wachsende sicherheitspolitische Herausforderungen und die notwendigen Maßnahmen für ein widerstandsfähiges Energiesystem zu beraten. Anlässlich des Gipfels formulierten BDEW und VKU drei zentrale Forderungen für einen wirksamen Schutz kritischer Infrastrukturen: ⮚ Neubewertung und Anpassung von Transparenzpflichten: Ener... Erfahren Sie alles zum KRITIS-Dachgesetz 2026. Wir informieren Sie über Ziele, Inhalte, Pflichten, Übergangsfristen und Schutzmaßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz 2026 soll ein einheitlicher und rechtlich verbindlicher Schutz für kritische Infrastrukturen in Deutschland etabliert werden.

Es vereint grundlegende Bestimmungen aus verschiedenen Regelwerken wie der NIS2-Richtlinie, dem BSI-Gesetz und branchenspezifischen Vorschriften und ergänzt diese um weitere Anforderungen. Es soll die Resilienz und Sicherheit der Infrastrukturen gesteigert werden, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unerlässlich sind. Dadurch wird es möglich, Betreiber kritischer Infrastrukturen besser vor Ausfällen, Angriffen oder anderen Störungen zu schützen. In Deutschland sind Millionen von Menschen auf eine stabile und sichere Versorgung angewiesen. Nur einige Beispiele dafür, wie entscheidend diese Versorgungsstrukturen sind, sind Strom, Wasser, medizinische Leistungen, Transport und Kommunikation. In Anbetracht der Zunahme von Bedrohungen wie Cyberangriffen, geopolitischen Spannungen und Naturkatastrophen ist ein systematischer Schutz wichtiger als je zuvor.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird zum ersten Mal ein konsistentes Regelwerk geschaffen, das alle Betreiber kritischer Infrastrukturen zu vergleichbaren Mindeststandards verpflichtet und so einheitliche Sicherheitsniveaus gewährleistet. Es gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen aus allen relevanten Sektoren, darunter: Alle Betreiber, die unter die KRITIS-Definition fallen, müssen bestimmte Schutzmaßnahmen umsetzen und gegenüber den Behörden nachweisen, dass diese eingehalten werden. Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)1) beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz nach umfangreicher Debatte am 6.

März 2026 zu. Somit kann das KRITIS-DachG zeitnah nach Verkündung in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird erstmals ein einheitlicher bundesweiter Rechtsrahmen für die sektorübergreifende physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen geschaffen. Europarechtlicher Hintergrund Die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) trat bereits am 16. Januar 2023 in Kraft und verpflichtete Mitgliedsstaaten zur Einführung verbindlicher Mindeststandards zum physischen Schutz kritischer Einrichtungen. Die Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie endete am 17.

Oktober 2024. Die verzögerte Umsetzung führte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nationale UmsetzungBereits in der 20. Wahlperiode brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg (hierzu berichteten wir im Legal Update vom 20. Dezember 2023). Das Vorläuferprojekt wurde aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode dann aber nicht mehr verabschiedet und verfiel aufgrund des Diskontinuitätsprinzips.

Die neue Bundesregierung beriet erstmals den neuen Gesetzesentwurf in einer fast unveränderten Fassung am 6. November 2025 im Bundestag. In der zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf kritisierten Bündnis 90/ Die Grünen die mangelnde Kongruenz zwischen den Regelungen zum physischen und digitalen Schutz kritischer Infrastrukturen. Insbesondere wegen der gestiegenen Angriffe – wie dem kürzlichen Angriff auf die Stromversorgung im Süden Berlins – sei ein einheitlicher Rechtsrahmen notwendig, um für die notwendige Koordination und Ausstattung der Aufsichtsbehörden zu sorgen. Der Antrag wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Die parlamentarische Beratung im Bundesrat offenbarte erhebliche Bund-Länder-Konflikte: Der Innenausschuss des Bundesrates empfahl am 20.

Februar 2026 (2) die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Länder kritisierten insbesondere den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern als zu hoch und warnten, die Länderöffnungsklausel des § 5 Abs. 7 KRITIS-DachG führe zu einer Zersplitterung der Regelungen. Nachdem am 29. Januar 2026 der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet hatte, ist nunmehr am 6. März 2026 auch die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgt.

Ziel dieses Gesetzes: Die kritische Infrastruktur in Deutschland (KRITIS) widerstandsfähiger gegen Störfälle zu machen. Betroffen sind Unternehmen, die kritische Anlagen betreiben und in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen oder Ernährung tätig sind – maßgeblich ist die Versorgung von mindestens 500.000 Personen. Betroffene Unternehmen müssen zunächst ihre Betroffenheit prüfen und sich im Anschluss binnen 3 Monaten – frühestens jedoch ab dem 17. Juli 2026 – digital beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe registrieren. Danach folgt eine Vielzahl weiterer Pflichten: Innerhalb von neun Monaten ist eine umfassende Risikoanalyse der Gefährdungslagen durchzuführen. Innerhalb von zehn Monaten sind zahlreiche Resilienzmaßnahmen umzusetzen und in einem Resilienzplan zu dokumentieren.

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