Bundesnetzagentur Bnetza Online Marketing Glossar Der Osg

Emily Johnson
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde 1998 als “Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post” gegründet. Sie ging hervor aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT). 2005 wurde die Behörde in Bundesnetzagentur umbenannt, nachdem ihr zusätzlich die Zuständigkeit für die Regulierung der Energiemärkte Gas und Strom übetragen wurde. Seit 2006 ist die Bundesnetzagentur außerdem für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig, woraufhin sie ihren heutigen vollen Namen erhielt. Der Hauptsitz der Behörde ist in Bonn, wo ihre Verwaltung ansässig ist. Die technische Zentrale hat ihren Sitz in Mainz.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) untersteht fachlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ausnahme bildet der Telekommunikationsbereich. Dieser ist fachlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt. In der Behörde sind rund 2.700 Mitarbeiter tätig. Seit 2012 ist Jochen Homann, der zuvor Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie war, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Bundestagsabgeordnete und CDU-Politiker Joachim Pfeiffer ist seit 2014 Vorsitzender des Beirates.

Die Bundesnetzagentur überwacht und reguliert den Wettbewerb innerhalb der Netzmärkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr. Außerdem ist die Behörde zuständig für die technische Regulierung in der Telekommunikation. Auch im Sachen Verbraucherschutz ist sie tätig und achtet in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der Gesetzesgrundlage. Hier Aktuelles, Tipps und Tricks rund um Onlinemarketing abonnieren: Onlinemarketing entwickelt sich rasant – und mit ihm die Fachsprache. Ob SEO, SEA, Conversion Rate, Retargeting oder Marketing Automation: Wer im digitalen Marketing erfolgreich arbeiten möchte, muss die wichtigsten Begriffe kennen und verstehen.

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Im Juli 2005 wurde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) umbenannt in "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen". Gleichzeitig wurde ihr Aufgabenbereich erweitert. Zu den Aufgaben im Bereich Telekommunikation gehört zum Beispiel die Erteilung von Standortbescheinigungen für Mobilfunksendeanlagen auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Von der Bundesnetzagentur werden Messreihen zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte sowie anlassbezogene Überprüfungen von ortsfesten Amateurfunkanlagen durchgeführt. In der EMF-Datenbank können Daten aus den Standortbescheinigungen von Mobilfunk-Sendeanlagen abgefragt werden. (englisch: Federal Network Agency)

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Der Aufbau der Seite sollte wenn möglich nur die Begrifferklärung und die notwendige einsortierung in das BNetzA relevante Thema darstellen. Das ist nicht der Ort für die Beantwortung von konkreten Fragen. Dazu soll weiterhin auf die passende Verbraucher oder Themenseite verlinkt werden. Folgen hier zusätzliche Informationen, sollte wie auch bei anderen Standardartikeln üblich mit weiteren Überschriften gegliedert werden. Das sollte allerdings die Ausnahme sein. Bei dem Glossar oder A-Z geht es darum, dass bestimmte Begriffe erklärt werden, damit aus dem Contenseiten dorthin verlinkt werden kann.

Zudem soll der User eben auch über die A-Z Funktion die Möglichkeit haben - über einzelene Begriffe zu den entsprechenden Contentseiten zu gelangen. Hier wird dann auf die passenden Contentseiten verlinkt.... ggf. mit den möglichen Fragestellungen Hier können auch links zu Downloads oder Gesetzestexten gesetzt werden

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