Bundesnetzagentur Homepage Neue Kundenrechte

Emily Johnson
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Stärkerer Kundenschutz im neuen Telekommunikationsgesetz. Das Gesetz setzt die Vorgaben des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation um. Erfahren Sie hier, was seit dem 1. Dezember 2021 für Sie gilt. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: Dies gilt, wenn bei einem Anbieterwechsel, einem Umzug oder bei einer Rufnummernmitnahme:

die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, sofern Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben, oder wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat. Fiete Wulff, Leiter der Pressestelle der Bundesnetzagentur Vodafone erhöht seit Mai 2023 die Preise für Internet-Anschlüsse von Bestandskund:innen. Das hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für rechtswidrig. Er ist der Auffassung, dass Verbraucher:innen nur die vereinbarten Preise zahlen müssen und hat daher eine Sammelklage gegen Vodafone gestartet. Am 1.

Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft – und brachte etliche Verbesserungen der Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen. Darunter sind Eine Verschlechterung für Verbraucher:innen ist dagegen die neue Regelung für Glasfaseranschlüsse: Danach müssen im Zweifel alle Mieter:innen für einen Glasfaseranschluss des Hauses bezahlen, auch wenn sie ihn nicht selbst nutzen. Wichtig ist außerdem das "Recht auf schnelles Internet". Im Gesetz fehlt dafür allerdings eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert. Diese muss noch festgelegt werden – und damit ist offen, ob das Recht für Verbraucher:innen auch ein konkreter Gewinn ist, insbesondere auf dem Land, wo Anschlüsse teils noch immer sehr langsam sind.

Der vzbv hat zum Thema Breitband-Versorgung Forderungen formuliert. Welche das sind, lesen Sie in diesem Positionspapier sowie im Abschnitt "Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet". Wir geben eine kompakte Übersicht wichtiger Änderungen. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) tritt zum 1.12.2021 in Kraft und soll die Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen stärken. Hier einmal die wichtigsten Regelungen kurz zusammengefasst: Hinweis: Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur unterstützt bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland. Informationen zum aktuellen Stand der einzelnen Vorhaben und zur Netzausbauprognose. In den Beschlusskammern werden Regulierungsentscheidungen getroffen. Der Blog der Netze - Lesenswertes zu den Themen der Zukunft und der Arbeit der BNetzA. Wir haben heute auf unserer Datenplattform #SMARD neue Daten zu Lieferantenwechseln bei Strom und Gas im Jahr 2025 veröffentlicht.

Durch einen Vergleich der #Energiepreise können Kunden beim Wechsel des Versorgers profitieren. https://smard.de/sharing/page/8369https://bundesnetzagentur.de/1097294 Novelle des Telekommunikationsgesetzes enthält viele neue verbraucherfreundliche Regelungen Am 1. Dezember 2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Verbraucher:innen haben dadurch mehr Rechte.

So dürfen sie künftig kündigen oder mindern, wenn die vertraglich vereinbarte von der tatsächlichen Geschwindigkeit des Internetanschlusses erheblich abweicht. Werden Störungen des Telefon- und Internetanschlusses nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behoben, erhalten Verbraucher:innen zukünftig Entschädigungen. Wermutstropfen ist das versprochene Recht auf schnelles Internet. Hier muss die Bundesnetzagentur jetzt nachschärfen und eine angemessene Mindestbandbreite festlegen. „Die TKG-Novelle macht das digitale Verbraucherleben an vielen Stellen besser. Der deutsche Gesetzgeber hat viele Verbraucherärgernisse aufgegriffen, die der vzbv seit Jahren beanstandet hat.

Ein Gewinn sind vor allem die neuen Rechte rund um die Internetversorgung“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Damit das Recht auf schnelles Internet kein leeres Versprechen bleibt, muss die Bundesnetzagentur dringend in der geplanten Rechtsverordnung eine ehrgeizige Mindestbandbreite festlegen.“ Die Novelle kommt besonders dem Kundenschutz zugute. Zu begrüßen ist, dass das Minderungs- und Kündigungsrecht von Verbraucher:innen eingeführt wird, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetzugangs von der vertraglich vereinbarten erheblich abweicht. Mit der Novelle liegt die Beweislast über Abweichungen der Geschwindigkeit nicht wie bisher bei den Verbraucher:innen, sondern beim Anbieter. Fällt das Telefon und Internet immer wieder aus, müssen Anbieter die Störung zukünftig innerhalb von zwei Kalendertagen beheben.

Ansonsten bekommen Verbraucher:innen eine Entschädigung. Zudem müssen Verträge, die früher am Telefon abgeschlossen wurden, ab sofort in Textform durch die Verbraucher:innen bestätigt werden. Das neue TKG stärkt nicht nur unmittelbar den Verbraucherschutz, sondern schafft auch Anreize für den Wettbewerb. Das kann zu einem stetig verbessertem Preis-Leistungsverhältnis für Verbraucher:innen führen. Für die Funktionalitäten der Website benutzen wir Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Dezember 2021 für Sie gilt. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: Dies gilt, wenn bei einem Anbieterwechsel, einem Umzug oder bei einer Rufnummernmitnahme: die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, sofern Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben, oder wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat. Fiete Wulff, Leiter der Pressestelle der Bundesnetzagentur Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur unterstützt bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland.

Informationen zum aktuellen Stand der einzelnen Vorhaben und zur Netzausbauprognose. In den Beschlusskammern werden Regulierungsentscheidungen getroffen. Der Blog der Netze - Lesenswertes zu den Themen der Zukunft und der Arbeit der BNetzA. Wir haben heute auf unserer Datenplattform #SMARD neue Daten zu Lieferantenwechseln bei Strom und Gas im Jahr 2025 veröffentlicht. Durch einen Vergleich der #Energiepreise können Kunden beim Wechsel des Versorgers profitieren. https://smard.de/sharing/page/8369https://bundesnetzagentur.de/1097294

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten rund um Internet und Telefon? Konnten Sie Ihr Problem mit Ihrem Anbieter nicht lösen? Schreiben Sie uns. Unerlaubte Telefonwerbung, Spam per Fax oder SMS, "Abo-Fallen", Router-Hacking oder sonstiger Ärger am Telefon? Oft können wir direkt helfen. Prasseln im Radio oder eingefrorene Bilder auf dem Fernsehbildschirm?

Wir zeigen, was Sie bei einer Funkstörung tun können. Wer Privatpersonen in Energie-Streitfällen unterstützt und welche aufsichtsrechtlichen Verfahren aktuell laufen. Wiederholte und anhaltende Mängel bei der Versorgung mit Postdienstleistungen können sie hier über den Mängelmelder bei der Bundesnetzagentur melden.

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