Bundestag Beschließt Gesetz Zur Stärkung Kritischer Anlagen

Emily Johnson
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bundestag beschließt gesetz zur stärkung kritischer anlagen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (21/1501) beraten. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Innenausschuss. Da Deutschland eine große Wirtschaftsnation in Europa und eine strategische Drehscheibe der Nato sei, hätten die „Feinde unseres Wohlstandes und unserer Demokratie unseren Cyberraum im Visier“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern,... Die Bedrohungslage sei angespannt, die Cyberangriffe nähmen weiter zu – „von Kriminellen wie auch von ausländischen Nachrichtendiensten“.

Hacker erpressten Konzerne, Krankenhäuser und Kommunen. Sie könnten „ganze Infrastrukturen lahmlegen“. Daher, so Ludwig, sei es höchste Zeit zu handeln. Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie werde ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für die Wirtschaft und die Bundesverwaltung erreicht. Die Richtlinie sehe Mindestanforderungen an organisatorische und technische Maßnahmen sowie Meldepflichten über Sicherheitsvorfälle vor. Betroffen davon seien künftig mehr Unternehmen in mehr Wirtschaftsbereichen.

Statt jetzt 4.500 Unternehmen seien es in der Zukunft mehr als 30.000. Steffen Janich (AfD) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage an. Gesetzliche Mindeststandards für den Schutz des Cyberraums seien unausweichlich, befand er. Zwar führe deren Implementierung bei den Unternehme zu höheren Kosten und mehr Bürokratie. Wer dies ablehne müsse sich aber fragen lassen, „ob ihm das Risiko einer Insolvenz seines Unternehmens wirklich lieber ist“. Janich verwies darauf, dass schon unter der Ampel-Koalition die NIS2-Umsetzung geplant war, dies aber nach dem Koalitions-Aus nicht mehr umsetzbar gewesen sei.

Das Gute daran sei, dass die Unternehmen nun fast ein Jahr mehr Zeit hatten, um die notwendige Registrierung vorzubereiten. Dass Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern „von dem Bürokratieaufwuchs verschont bleiben“, sei zu begrüßen, so der AfD-Abgeordnete. Auch diese Unternehmen sollten aber die IT-Sicherheit ihrer Netzwerke ernst nehmen. Das KRITIS-Dachgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Das Wichtigste im Überblick.

Das KRITIS-Dachgesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen hat der Bundesrat dem Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes zugestimmt. Damit werden erstmalig folgende Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung. Mit dem Gesetzentwurf werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen.

Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen. Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)1) beschlossen.

Anschließend stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz nach umfangreicher Debatte am 6. März 2026 zu. Somit kann das KRITIS-DachG zeitnah nach Verkündung in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird erstmals ein einheitlicher bundesweiter Rechtsrahmen für die sektorübergreifende physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen geschaffen. Europarechtlicher Hintergrund Die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) trat bereits am 16. Januar 2023 in Kraft und verpflichtete Mitgliedsstaaten zur Einführung verbindlicher Mindeststandards zum physischen Schutz kritischer Einrichtungen.

Die Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie endete am 17. Oktober 2024. Die verzögerte Umsetzung führte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nationale UmsetzungBereits in der 20. Wahlperiode brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg (hierzu berichteten wir im Legal Update vom 20. Dezember 2023).

Das Vorläuferprojekt wurde aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode dann aber nicht mehr verabschiedet und verfiel aufgrund des Diskontinuitätsprinzips. Die neue Bundesregierung beriet erstmals den neuen Gesetzesentwurf in einer fast unveränderten Fassung am 6. November 2025 im Bundestag. In der zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf kritisierten Bündnis 90/ Die Grünen die mangelnde Kongruenz zwischen den Regelungen zum physischen und digitalen Schutz kritischer Infrastrukturen. Insbesondere wegen der gestiegenen Angriffe – wie dem kürzlichen Angriff auf die Stromversorgung im Süden Berlins – sei ein einheitlicher Rechtsrahmen notwendig, um für die notwendige Koordination und Ausstattung der Aufsichtsbehörden zu sorgen. Der Antrag wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

Die parlamentarische Beratung im Bundesrat offenbarte erhebliche Bund-Länder-Konflikte: Der Innenausschuss des Bundesrates empfahl am 20. Februar 2026 (2) die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Länder kritisierten insbesondere den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern als zu hoch und warnten, die Länderöffnungsklausel des § 5 Abs. 7 KRITIS-DachG führe zu einer Zersplitterung der Regelungen. Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft! Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

Der Bundestag hat am 29. Januar 2026 das Kritis-Dachgesetz beschlossen. Das Gesetz setzt die EU Richtlinie 2022/2557 um und soll die Resilienz kritischer Infrastrukturen und Anlagen in Deutschland stärken. Dazu werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen festgelegt. Prof. Dr.

Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, begrüßt das Gesetz, mahnt jedoch konkrete Schritte zur praktischen Umsetzung an. Dazu müssten die Grundlagen für den physischen Schutz schnellstens erarbeitet werden. Mit dem Kritis-Dachgesetz werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festgelegt. Damit will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen stärken. Prof. Dr.

Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, kommentiert: „Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 beschlossen. Es soll dazu dienen, die Resilienz physischer kritischer Infrastrukturen mit physischen Maßnahmen zu erhöhen. Das beschlossene KRITIS-Dachgesetz ist eine reine Verfahrensordnung. Sie ist keine Grundlage zum physischen Schutz. Weder wissen wir, wovor wir uns schützen sollen, noch werden Schutzziele angesprochen.

Es ist nun dringend erforderlich, die Grundlagen für den physischen Schutz schnellstens zu erarbeiten. Der Stromausfall in Berlin hat gezeigt, dass wir keine Zeit verstreichen lassen dürfen.“ Das Bundeskabinett hat am 10. September das KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der sogenannten CER-Richtlinie der EU und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen beschlossen. Am Tag darauf überwies der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung in erster Lesung zur weiteren Beratung. Mit den beiden Gesetzentwürfen sollen bessere Standards sowohl für den physischen Schutz als auch die Cybersicherheit von wichtigen Infrastruktureinrichtungen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft eingeführt werden.

Die Bundesregierung setzt damit EU-Recht um. Das Ziel ist, in ganz Europa ein ähnlich hohes Sicherheitsniveau zu erreichen. Der Schutz vor Angriffen und Katastrophen verdient mehr Aufmerksamkeit. Energie-, Versorgungs- und Kommunikationssysteme sind eng miteinander verflochten, ohne sie funktioniert das Land nicht. Jüngste Beispiele von Cyberangriffen oder Anschlägen machen deutlich, sogenannte Kritische Infrastrukturen wie Stadtwerke und Krankenhäuser bedürfen besonderer Schutzvorkehrungen. In den beiden Gesetzen wird festgelegt, welche Bereiche als Kritische Infrastruktur mit besonderen Meldepflichten und Schutzmaßnahmen gelten.

Dazu werden die wichtigsten Bereiche in elf Sektoren definiert, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Die Kommunalen Spitzenverbände haben in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass die Setzung erhöhter Sicherheitsstandards dringend notwendig sei, dies aber ohne eine verlässliche Finanzierung nicht gelingen kann. Im weiteren Gesetzgebungsverlauf wird die Bundesregierung zur Konkretisierung eine Verordnung für beide Gesetze mit Schwellenwerten vorlegen, durch die bestimmt wird, für welche Unternehmen und Verwaltungen die Regelungen greifen sollen. Auch hier weisen die Kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass diese sinnvoll nur mit ihrer Beteiligung formuliert werden könnten. In den nächsten Wochen werden sich nun Bundesrat und Bundestag mit den Gesetzentwürfen beschäftigen. Sprecher und Berichterstatter der Koalitionsfraktionen unterstützen die Zielsetzungen der Initiativen und weisen zugleich auf offene Fragen hin, die im parlamentarischen Verfahren zu klären seien.

So beispielsweise in Hinblick auf die Aufgaben von BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und BNetzA (Bundesnetzagentur).

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