Der Bundesgerichtshof Homepage

Emily Johnson
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Wir heißen Sie beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe willkommen. Auf unseren Internetseiten finden Sie vielfältige Informationen zu Aufgaben und Organisation des Gerichts. Informationen zum Besuch einer Verhandlung oder der Teilnahme an einer Führung können hier eingesehen werden. _________________________________________________________________________________ Warnung: Phishing-E-Mails und -Briefe mit Absender des Bundesgerichtshofs im Umlauf Der Bundesgerichtshof erhält derzeit vermehrt Hinweise darauf, dass Phishing-E-Mails im Umlauf sind.

In der E-Mail wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger eine "Zivilklage" eingereicht worden sei, welche über einen Link von einem "Amtlichen Dokumentenportal" herunter geladen werden könne. Diese E-Mails stammen nicht vom Bundesgerichtshof. Zudem sind in englischer Sprache verfasste Briefe mit dem Bundesgerichtshof als vermeintlichem Absender bekannt geworden, in denen über ein angebliches Erbe informiert wird. Der Bundesgerichtshof (BGH)[2] ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege. Der BGH soll die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden, vor allem aber die Entscheidungen der ihm untergeordneten Gerichte überprüfen.

Er ist neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG) und neben dem Bundesverfassungsgericht eines von zwei Bundesgerichten mit Sitz in Karlsruhe (§ 123 GVG), wobei zwei Senate des BGH in Leipzig angesiedelt sind. Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie über Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse dieser Gerichte. Wie jedes Revisionsgericht erhebt er dabei – anders als ein Berufungsgericht – im Regelfall keine Beweise, sondern entscheidet lediglich darüber, ob das Urteil des Land- oder Oberlandesgerichts auf Rechtsfehlern beruht. In seiner Eigenschaft als Behörde ist der Bundesgerichtshof – wie der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht – dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstellt und unterliegt – unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit – dessen Dienstaufsicht.

Der Bundesgerichtshof wurde am 1. Oktober 1950 gegründet. Dies erfolgte durch die Einführung der Normierung des Neunten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) mit den §§ 123–140 GVG durch das „Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des... September 1950 (BGBl. 1950, 455). Bei der Gründung des Bundesgerichtshofs wurden fünf Zivil- und vier Strafsenate errichtet.[3] Das Gericht hat seinen Hauptsitz von Beginn an in Karlsruhe.[4] Als Vorgängerinstitution gab es in der Britischen Besatzungszone den Obersten Gerichtshof für...

Die personelle Kontinuität am Bundesgerichtshof war im Vergleich zur Zeit vor 1945 wie auch bei vielen anderen Justizbehörden hoch: Nach einer Erhebung von Hubert Rottleuthner waren 73 Prozent der im Jahr 1953 am Bundesgerichtshof... Als Beispiel führt er ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1956 an, in dem es um Schadenersatzansprüche für Sinti und Roma ging, die in der Zeit des Nationalsozialismus zwangsumgesiedelt wurden. Der IV. Zivilsenat verneinte in seinem Urteil, dass die Nationalsozialisten Sinti und Roma allein aus rassistischen Gründen verfolgt hätten. Vielmehr seien die vermeintlichen Eigenheiten der Sinti und Roma, darunter ihr angeblicher Hang zur Kriminalität, Hauptgrund für die Verfolgung gewesen. Es sei bei den Zwangsumsiedlungen lediglich darum gegangen, die „durch die Zigeuner hervorgerufenen Mißstände“ zu bekämpfen.

Schadensersatz wurde der Klägerin daher verweigert.[6] Thamer sieht in Urteilen wie diesen eine „ungebrochene und fast ungefilterte Reproduktion nationalsozialistischer Ideologie.“[7] Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege, der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er wurde am 1. Oktober 1950 errichtet und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden. Er überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte – der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte – grundsätzlich nur auf Rechtsfehler.

Auch wenn die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs formal nur im Einzelfall bindend sind, folgen die Instanzgerichte faktisch fast ausnahmslos seiner Rechtsauffassung. Die weitreichende Wirkung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beruht zudem darauf, dass sich – insbesondere im Bereich des Zivilrechts – die Rechtspraxis regelmäßig an ihnen orientiert. Auf eine „Entscheidung aus Karlsruhe‟ reagieren Banken und Versicherungen ebenso wie Vermieter oder Scheidungsanwälte. Die obersten Gerichtshöfe stellen in der Bundesrepublik Deutschland die oberste und damit letzte Instanz im jeweiligen Rechtszug dar und sind wesentlich dafür, dass das Bundesrecht einheitlich angewendet wird. Die obersten Gerichtshöfe sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Diese Gerichte sind dem Bund ausdrücklich nach dem Grundgesetz zugewiesen und somit keine Länderangelegenheit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bildet die letzte Instanz in Straf- und Zivilverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde am 1. Oktober 1950 errichtet und hat seinen Sitz in Karlsruhe, wobei der 5. und 6. Strafsenat in Leipzig verortet ist. Als sogenanntes Revisionsgericht erhebt der Bundesgerichtshof im Regelfall keine Beweise, sondern überprüft, ob die Entscheidungen der Instanzgerichte – also der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte – auf Rechtsfehlern beruhen.

Die Entscheidungen des BGH sind nur im Einzelfall bindend – also nur für die Entscheidung eines Instanzgerichts, die der BGH überprüft hat. Dennoch haben diese Entscheidungen aber weitreichende Wirkung, da sich die Instanzgerichte daran orientieren. Der BGH ist – im Gegensatz zu den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen – ein oberster Gerichtshof des Bundes. Er ist wie der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht organisatorisch dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstellt. Nähere Informationen zum Bundesgerichtshof finden Sie hier www.bundesgerichtshof.de Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht der Finanzgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland.

Sein Sitz ist in München. Er entscheidet in letzter Instanz über Streitigkeiten in den Bereichen des Steuerrechts und des Zollrechts, mit Ausnahme der damit zusammenhängenden Strafverfahren Für diese ist die allgemeine Strafgerichtsbarkeit (letztinstanzlich der Bundesgerichtshof) zuständig. Aufgabe des Bundesfinanzhofs als Revisionsgericht ist es, im Rahmen der Rechtsschutzgewährung die Steuergesetze auszulegen und dabei unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen. Außerdem hat er in seinem Zuständigkeitsbereich das Recht fortzubilden. Darüber hinaus ist der Bundesfinanzhof zuständig für die Prüfung der Verfassungsgemäßheit des jeweiligen Steuergesetzes. Hält er ein Steuergesetz für verfassungswidrig, muss er das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen.

Da die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs oftmals die Rechtspraxis der Finanzverwaltung entscheidend mitprägt, hat sie erhebliche Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Über Gesetzesbrecher wird bereits seit Jahrhunderten gerichtet. Doch, wer in der Antike und im Mittelalter über Recht und Ordnung entschied, war zumeist eher kein unabhängiger und objektiver Richter, als vielmehr ein Henker der Starken und Mächtigen. Früher teilte sich die Gerichtsbarkeit zum einen in die weltliche und zum anderen in die kirchliche Gerichtsbarkeit. Im weltlichen Bereich wurde diese nochmals geteilt – in die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit. Die niederen Gerichte nahmen sich vermehrt den leichteren Vergehen an.

Währenddessen die Hochgerichte über die schweren Verbrechen urteilten und dabei nicht zimperlich waren: Von Folter, harten Leibesstrafen, bis hin zur Todesstrafe war hierbei alles gang und gäbe. Vornehmlich genossen der Adel und Bischöfe das Privileg der Gerichtsbarkeit. Der Staat nahm die Gerichtsbarkeit erst in seine Hand, als im 17. und 18. Jahrhundert langsam und allmählich die moderne Staatsgewalt entstand. So führten die konfessionellen Konflikte des 16.

Jahrhunderts dazu, dass ein neues Staatsdenken in den Köpfen erwachte und somit die weltliche und politische Souveränität in den Vordergrund rückte. Monarchen und Fürsten reformierten Verwaltung und Justiz und ordneten ihre politischen Ziele vernunftgebräuchlich. Heute zählt die Gerichtsbarkeit zu den wichtigsten hoheitlichen Rechtsgütern dieser Zeit. Die deutschen Gerichte nehmen die Funktion eines Hüters ein, der dafür Sorge trägt, dass die gesamte Rechtsordnung eingehalten wird und niemand dagegen verstößt. Zuwiderhandlungen stören nämlich das Miteinander in der Gesellschaft und der Allgemeinheit. Deshalb entscheiden unabhängige Richter in einem Gerichtsverfahren über eine angemessene Bestrafung von Rechtsvergehen.

Es handelt sich beim Bundesgerichtshof um den obersten deutschen Gerichtshof, der also Entscheidungen in letzter Instanz trifft. Nachfolgend finden Sie 59408 Entscheidungen vom Bundesgerichtshof sowie die Adresse in Karlsruhe (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer. Der Bundesgerichtshof hat seinen Sitz seit der Gründung im Jahre 1950 in Karlsruhe, auf dem Gelände des Erbgroßherzoglichen Palais. Der Strafsenat des BGH findet sich in Leipzig, genauer in der Villa Sack. Der Bundesgerichtshof ist hauptsächlich ein sogenanntes Revisionsgericht. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 133 und 135 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Weiter ist der BGH tätig in Strafsachen wegen Beschwerden gegen Beschlüsse, welche das jeweilige Oberlandesgericht erlassen hat, sowie in Zivilsachen bei Sprungrevisionen, Sprungrechtsbeschwerden und Rechtsbeschwerden sowie Beschwerden gegen Verfügungen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes. Weitere Verfahren sind ihm zugewiesen durch diverse Sondervorschriften in anderen Gesetzen. Eingelegt werden kann eine Revision in Strafsachen zum BGH jeweils dann, wenn der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft oder die Nebenklage dies möchten. Der Bundesgerichtshof ist in verschiedene Senate aufgeteilt, die sich stetig erhöht. Zurzeit gibt es zwölf zivile Senate, sie sind mit römischen Ziffern ausgewiesen. Die fünf Strafsenate sind mit arabischen Ziffern nummeriert und auf fünf Bezirke der Bundesrepublik verteilt.

Vorübergehend gab es auch Hilfssensate. Des Weiteren finden sich im Bundesgerichtshof acht Spezialsenate. Dies sind der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Senat für Wirtschaftsprüfersachen sowie der Senat für Notarsachen und der Senat für Patentanwaltssachen sowie der Senat für Anwaltssachen. Schließlich gibt es noch den Senat für Landwirtschaftssachen und den Kartellsenat. Es gibt im Zivilrecht unter anderem die Senate für gewerblichen Rechtsschutz, für Gesellschaftsrecht oder auch das Staatshaftungsrecht. Weiter sind zu nennen das Sachenrecht, das Erbrecht, das Werksvertragsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen, das Insolvenzrecht und das Banken- und Kapitalmarktrecht.

Weiter sind aufzuführen das Familienrecht und das Patentrecht sowie das Insolvenzrecht. Auch Kauf- und Mietrecht sind mit Zivilsenaten vertreten. Kostenlose aktuelle Urteile und Rechtstipps per E-Mail erhalten: Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:

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