Drittanbietersperre Einrichten So Schützt Ihr Euch Richtig Vor Abofall

Emily Johnson
-
drittanbietersperre einrichten so schützt ihr euch richtig vor abofall

Mit Abschluss eures Handyvertrags solltet ihr sofort die Drittanbietersperre einrichten. Dadurch schützt ihr euch vor fiesen Abofallen und ungewollten In-App-Käufen. Die Drittanbietersperre ist eine Funktion für euer Handy, mit er der ihr ungewollte In-App-Käufe unterbindet und teure Abofallen von Drittanbietern umgeht. Drittanbieter sind Anbieter, die Zusatzleistungen zu eurem Handytarif bieten, etwa über externe Apps oder digitale Dienste. Sie sind nicht Teil eures Tarifvertrages und haben in der Regel nichts mit eurem Provider zu tun. Einige Drittanbieter verkaufen ihre Zusatzleistungen versteckt, ohne dass ihr wirklich bewusst einem Kaufvertrag zustimmt.

Hier hilft die Drittanbietersperre. Die Drittanbietersperre verhindert, dass euch Geld über solche Zusatzleistungen abgezogen wird oder teure Abofallen ungewollte Kosten verursachen. Die Sperre richtet ihr in aller Regel direkt über den Provider ein, wobei euch diese verschiedene Möglichkeiten bieten, die Funktion einzustellen. Bei den meisten Providern könnt ihr sogar gezielt nur bestimmte Drittanbieter sperren lassen. So bietet Blau beispielsweise separate Sperren für Bereiche wie Erotik, Spendendienste oder Abos an. Andernfalls werden sämtliche Abo- und Zahlungsdienste, die auf euer Prepaid-Konto zugreifen, mit der Drittanbietersperre blockiert.

In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Und das, obwohl eigentlich ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden... B. "Kaufen") beschriftet sein. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen Nutzer von gängigen Internetseiten ohne etwas anzutippen auf unbekannte Seiten umgeleitet wurden. Das Ergebnis waren ungewollte Abos mit bis zu 9,99 Euro pro Woche.

Davor schützt eine sogenannte Drittanbietersperre, die jeder Mobilfunkanbieter auf Verlangen des Kunden einrichten muss. Gerade die Zahlungspflicht wird in der Werbung oft verschleiert: Viele wissen am Monatsende gar nicht, woher der Posten auf der Mobilfunkrechnung überhaupt stammt. Denn die eigentlichen Abo-Betreiber ("Drittanbieter") sind meist gar nicht zu erkennen – auf der Rechnung findet man in vielen Fällen den Namen einer Abrechnungsfirma, die für den Abo-Betreiber die Abrechnung vornimmt. Die Rechnung selbst schließlich ist die ganz normale Telefonrechnung des eigenen Mobilfunkunternehmens, das somit ein weiteres Glied in der Abrechnungskette bildet: Der Handynutzer öffnet eine Internetseite. Dabei läuft im Hintergrund der Identifikationsprozess der Mobilfunknummer ab und die Zahlungsinformation wird direkt an den Mobilfunkanbieter gesendet.

Das funktioniert nur, wenn das Gerät über Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Das gilt auch für Prepaid-Tarife. Mit einer Drittanbietersperre kann die Mobilfunknummer nicht zur Abrechnung kostenpflichtiger Dienste identifiziert werden. Auch wer nur im WLAN ohne SIM-Karte surft, ist vor diesem Verfahren sicher. Unseriöse Abo-Betreiber setzen gerne auf "Clickjacking": Auf dem Smartphone wird zum Beispiel eine Werbung angezeigt und Sie tippen eine Schaltfläche an, um die Werbung zu schließen. Die Anzeige ist aber so manipuliert, dass im Hintergrund ein "Kaufen"-Button des Drittanbieters aktiviert wird, wie diese Grafik erläutert:

Auf der Mobilfunkrechnung eines Verbrauchers tauchten wöchentliche Abbuchungen über 3,99 Euro auf. Der Anbieter ist ihm unbekannt. Lesen Sie, wie Sie sich gegen Drittanbieterforderungen zur Wehr setzen können. Reklamieren Sie strittige Beträge auf Ihrer Telefonrechnung innerhalb von 8 Wochen bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Dieser ist Ihr Ansprechpartner, denn er stellt Ihnen die Rechnung. So hat es das Landgericht Potsdam entschieden.

Eigentlich müssen Sie sich nicht an den Drittanbieter wenden mit Ihren Beanstandungen. Doch in der Praxis halten sich Mobilfunkanbieter nicht immer daran. Da der Streit noch nicht höchstrichterlich geklärt sei, verweisen diese Verbraucher nach wie vor an die Drittanbieter. Unser Rat: Wenden Sie sich deshalb auch an den Drittanbieter. Damit gehen Sie auf Nummer sicher. Seit dem 01.

Dezember 2021 müssen Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer oder kostenfreie Kundendienstrufnummer auf Ihrer Telefonrechnung zu finden sein. Auch ein Hinweis auf die Website des Drittanbieters muss vorhanden sein. Bisher mussten Verbraucher die Daten häufig selbst recherchieren. Stoppen Sie das Abo und setzen Sie sich zur Wehr, damit es nicht zu weiteren Abbuchungen kommt. Bestreiten Sie schriftlich zunächst den Vertragsschluss beim Drittanbieter. Dieser muss Ihnen das Zustandekommen nachweisen.

Widerrufen Sie diesen zudem hilfsweise. Grundsätzlich steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Klingelton-Abos, „Premium“-SMS oder 0900-Nummern – das sind meist nutzlose Dienste, mit denen dubiose Anbieter noch immer Mobilfunkkunden über den Tisch ziehen. Vor allem, wenn Du Kinder hast, kann es für Dich schnell teuer werden, sobald der Nachwuchs in eine Abzockfalle tappt. Es gibt unverschämt teure Smartphone-Extras wie das Klingelton-Abo für 5 Euro die Woche. Und es gibt digitale Betrüger, die hinter blinkenden Werbebannern und verlockenden Fotostrecken geheime Anmelde-Buttons verstecken.

Beides wird erst auf Deiner nächsten Handyrechnung auftauchen. Wenn Du nicht wenigstens ab und zu einen Blick auf Deine Handyrechnung wirfst, kannst Du schnell Monat für Monat zu viel zahlen. Ein Abo ist nur rechtens, wenn Du ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wurdest, zum Beispiel mit einem Knopf wie „zahlungspflichtig bestellen“. Was Du nicht bestellt hast, musst Du auch nicht zahlen. Kriminellen Abzockern wird es mittlerweile ziemlich schwer gemacht, Dir unbemerkt Abokosten auf die Handyrechnung zu schmuggeln. Per vorgeschriebenem Redirect (englisch für „umleiten“) und der „Mobilfunkgarantie“ nimmt die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter in die Pflicht, explizit auf die Kosten hinzuweisen, oder für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Vor verführerischen, aber unverschämt teuren Abofallen schützt Dich jedoch weiterhin nur eine Drittanbietersperre. Finanztip Newsletter mit über einer Million Lesern Drittanbietersperre einrichten und Abbuchungen verhindern – so geht es bei allen Anbietern – Ein Blick auf die monatliche Handyrechnung und plötzlich unbekannte Handykosten zu viel? Dann kann es durchaus sein, dass unabsichtlich ein Handyabo abgeschlossen wurde, meist erkennbar an Einträgen über sogenannte Mehrwertdienste, Drittanbieter oder Fremdanbieter. Doch was tun, um die ungewollten Kosten wieder loszuwerden? Im folgenden Artikel hierzu mehr, unter anderem: Was Drittanbieter sind und wie sich eine Drittanbietersperre einrichten lässt, um unschöne Kosten zu vermeiden.

Drittanbieter sind im Allgemeinen Dienste, die für verschiedene Unternehmen Rechnungsbeträge per Handypay eintreiben. Man schließt im Grunde einen Vertrag bei einem Anbieter ab und dieser beauftragt einen Drittanbieter, dessen einzige Aufgabe es ist, den Rechnungsbetrag einzutreiben und das geschieht über die Handyrechnung. Das ist auch der Grund, weshalb auf der Rechnung nicht steht, für welches Abo man zahlt, sondern nur der Handypay-Anbieter. Eine Drittanbietersperre ist eine von Mobilfunkanbietern angebotene Sicherheitsfunktion, die verhindert, dass über die Handyrechnung Kosten für Dienste von Drittanbietern entstehen. Diese Drittanbieter können beispielsweise Anbieter von Spielen, Klingeltönen, Abonnements oder anderen digitalen Inhalten sein. Um solche Angebote einfacher zu machen, können diese standardmäßig über die Handyrechnung abgerechnet werden – zumindest solange der Kunde oder die Kundin dem nicht widerspricht.

Unseriöse Anbieter nutzen dabei das Handypay-Verfahren. Hierüber treiben sie durch Drittanbieter Geld für ihre Abofallen ein. Das geht recht schnell und einfach, sobald man unabsichtlich auf einen Werbebanner klickt und damit bereits ein Abo abgeschlossen hat. Natürlich gelten die Gesetze für das Abschließen eines Vertrags auch für Abos. So muss man genau darauf hingewiesen werden, dass ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wurde. Außerdem muss ein deutlicher Hinweis auf ein Widerrufsrecht (In der Regel 14 Tage) vorhanden sein.

Ist das alles nicht der Fall, dann muss man auch nicht zahlen! Der erste Schritt sollte immer sein, den Mobilfunkanbieter zu kontaktieren und Widerspruch einzufordern und das Geld zurückzufordern. Diesen Weg der Beschwerde unterstützt nun auch seit 2015 der Gesetzgeber mit seinem Urteil (Az. 2 O 340/14). Eine Beschwerde gegenüber dem Mobilfunkbetreiber reiche in einem solchen Fall aus. Der Mobilfunkanbieter ist verpflichtet sich der Sache anzunehmen und nicht einfach an den Drittanbieter zu verweisen.

Allerdings sollte man dennoch damit rechnen, dass der Mobilfunkanbieter versucht, trotz des Urteils, die Arbeit abzuwälzen. Deshalb im Gespräch auf das obige Urteil verweisen. Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beratenBei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen. Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werdenGenerell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche SchreibenSeien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine Verbraucherberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt. Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise. Diese Anwendung soll Verbrauchern einen Musterbrief für ihren Fall bieten.

Ausgeschlossen ist hingegen, dass für die diesem zugrundeliegende erste Einschätzung die Gewähr übernommen werden kann, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden. Erfahren Sie, wie Sie eine Drittanbietersperre einrichten, Kostenfallen vermeiden und unerwünschte Abos sicher blockieren – Schritt für Schritt erklärt. Die Drittanbietersperre schützt effektiv vor unerwünschten Abos, versteckten Kosten und betrügerischen Abbuchungen über Mobilfunk- oder Online-Dienste.

People Also Search

Mit Abschluss Eures Handyvertrags Solltet Ihr Sofort Die Drittanbietersperre Einrichten.

Mit Abschluss eures Handyvertrags solltet ihr sofort die Drittanbietersperre einrichten. Dadurch schützt ihr euch vor fiesen Abofallen und ungewollten In-App-Käufen. Die Drittanbietersperre ist eine Funktion für euer Handy, mit er der ihr ungewollte In-App-Käufe unterbindet und teure Abofallen von Drittanbietern umgeht. Drittanbieter sind Anbieter, die Zusatzleistungen zu eurem Handytarif bieten, ...

Hier Hilft Die Drittanbietersperre. Die Drittanbietersperre Verhindert, Dass Euch Geld

Hier hilft die Drittanbietersperre. Die Drittanbietersperre verhindert, dass euch Geld über solche Zusatzleistungen abgezogen wird oder teure Abofallen ungewollte Kosten verursachen. Die Sperre richtet ihr in aller Regel direkt über den Provider ein, wobei euch diese verschiedene Möglichkeiten bieten, die Funktion einzustellen. Bei den meisten Providern könnt ihr sogar gezielt nur bestimmte Dritta...

In Vielen Fällen Reicht Ein Unbedachtes Oder Versehentliches Antippen Eines

In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Und das, obwohl eigentlich ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden... B. "Kaufen") beschriftet sein....

Davor Schützt Eine Sogenannte Drittanbietersperre, Die Jeder Mobilfunkanbieter Auf Verlangen

Davor schützt eine sogenannte Drittanbietersperre, die jeder Mobilfunkanbieter auf Verlangen des Kunden einrichten muss. Gerade die Zahlungspflicht wird in der Werbung oft verschleiert: Viele wissen am Monatsende gar nicht, woher der Posten auf der Mobilfunkrechnung überhaupt stammt. Denn die eigentlichen Abo-Betreiber ("Drittanbieter") sind meist gar nicht zu erkennen – auf der Rechnung findet ma...

Das Funktioniert Nur, Wenn Das Gerät Über Mobilfunk Mit Dem

Das funktioniert nur, wenn das Gerät über Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Das gilt auch für Prepaid-Tarife. Mit einer Drittanbietersperre kann die Mobilfunknummer nicht zur Abrechnung kostenpflichtiger Dienste identifiziert werden. Auch wer nur im WLAN ohne SIM-Karte surft, ist vor diesem Verfahren sicher. Unseriöse Abo-Betreiber setzen gerne auf "Clickjacking": Auf dem Smartphone wird z...