Facebook Datenleck Klageregister Zur Teilnahme An Sammelklage Ist Eröf
Betroffene können sich weiterhin kostenlos der Klage der Verbraucherzentrale anschließen Millionen Facebook-Nutzer:innen verloren wegen eines Datenlecks die Kontrolle über persönliche Daten. Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Geburtsdaten, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus wurden im Jahr 2021 öffentlich. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Sammelklage gegen Meta gestartet. Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können – und zwar bis zu 600 Euro. Am 10.
Oktober beginnt der Prozess am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Betroffene in Deutschland können sich weiterhin der Sammelklage anschließen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Die Sammelklage unterstützt betroffene Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer in Deutschland, damit sie einfacher zu einer Entschädigung kommen. Das Datenleck bei Facebook brachte erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich: Betroffene können seitdem leichter ins Visier von Cyberkriminellen geraten – etwa durch Phishing-Mails, Betrugsmaschen wie den „Enkeltrick“ oder durch Identitätsdiebstahl. Mehr als 14.000 Menschen haben sich der Sammelklage bereits angeschlossen. Und mit wenig Aufwand können sich Betroffene weiterhin kostenlos an der Sammelklage beteiligen.“
BGH: Kontrollverlust über Daten entscheidend Für die Teilnahme an der Sammelklage ist jedoch nicht entscheidend, ob bereits ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist. Es genügt, wenn persönliche Daten im Zuge des Lecks im Jahr 2021 öffentlich zugänglich wurden. In einem richtungsweisenden Urteil zum Facebook-Datenleck sprach der Bundesgerichtshof (BGH) einem Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz zu, der durch das Leck die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren hatte (Aktenzeichen: VI ZR 10/24). 2021 wurde ein gigantisches Datenleck bei Facebook bekannt. Unbekannte hatten Millionen Datensätzen von Nutzer:innen erbeutet, die sie online zum Kauf anboten.
Der Diebstahl kann die Nutzer:innen auf verschiedenste Weise schädigen. Zum Beispiel durch belästigende Anrufe und SMS, durch Phishing, den „Enkel-Trick“ oder sogar Identitätsdiebstahl. Dazu kommt immer die Angst, nicht zu wissen, wer die Daten besitzt und was er mit ihnen vorhat. Oder bereits getan hat. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass Facebook gegen Datenschutzrecht verstoßen hat, weil das Unternehmen den Datendiebstahl ermöglichte. Diese Feststellung ist die Voraussetzung dafür, dass Facebook an die betroffenen Nutzer:innen Schadensersatz zahlen muss.
Außerdem soll das Gericht konkrete Geldbeträge festlegen, die den Betroffenen zustehen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um einen Schadensersatz von 100 Euro zu erhalten. In dem Fall wurden die Telefonnummer, der Name, die Facebook-ID sowie der Arbeitsort eines Nutzers veröffentlicht. Nach unserer Auffassung sind in bestimmten Fällen höhere Beträge zu zahlen, wenn weitere Daten gestohlen und veröffentlicht wurden. Auch das wollen wir mit der Klage feststellen lassen. Für die folgenden zusätzlich veröffentlichten Daten machen wir in der Klage folgende Erhöhungsbeträge geltend:
Wer durch den Vorfall konkrete psychische oder finanzielle Schäden erlitten hat, kann zudem gegebenenfalls individuell noch mehr fordern. Da die Schadenshöhe in solchen Fällen vom Einzelfall abhängt, kann sie in der Sammelklage nicht pauschal festgelegt werden. Betroffen kann sein, wer in den Jahren 2018 und/oder 2019 ein privates Facebook-Profil hatte und bei Facebook seine Telefonnummer angegeben hatte. Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Betroffene des Facebook-Datenlecks können sich ab sofort der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereichten Sammelklage (Musterfeststellungsklage) gegen Meta anschließen.
Seit dem 5. Mai 2025 ist das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet, wie der vzbv und das Bundesamt für Justiz mitteilten. Die Klage hilft Millionen Facebook-Nutzern in Deutschland, ihre Ansprüche auf Schadenersatz einfach und rechtssicher geltend zu machen. Die Musterfeststellungsklage wurde am 9. Dezember 2024 beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht.
Vertreten wird der vzbv im Verfahren durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einer spezialisierten Litigation-Gesellschaft. Der Eintrag ins Klageregister und die Teilnahme an der Sammelklage sind für betroffene Verbraucher kostenlos. Eine Anmeldung ist bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Ein Klage-Check auf der Website des vzbv zeigt, ob ein Fall zur Klage passt und wie die Teilnahme funktioniert. Anschließend erhalten Verbraucher Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
Hier geht es direkt zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz. Im Jahr 2021 wurde ein massives Datenleck bei Facebook bekannt – betroffen sind rund sechs Millionen Nutzer in Deutschland. Dabei wurden persönliche Daten wie Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie teilweise auch Geburtsdatum, Wohnort und Beziehungsstatus öffentlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am 18. November 2024 in einem Facebook-Verfahren (Az. VI ZR 10/24) klar: Schon der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten rechtfertigt einen Schadenersatzanspruch – mindestens 100 Euro pro Fall.
„Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden“, sagte Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv. „Betroffene können sich ab sofort der Sammeklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen.“ Nach Auffassung des vzbv muss Meta in bestimmten Fällen deutlich mehr als 100 Euro Schadenersatz zahlen – etwa dann, wenn neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Beziehungsstatus einer betroffenen Person... In einem solchen Fall hält der vzbv eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen. Von Autor/in Alicia Tedesco, Christian Kreutzer 2021 wurde ein großes Datenleck bei Facebook bekannt.
Auch jetzt noch können sich Betroffene einer Sammelklage anschließen und bis zu 600 Euro Schadenersatz bekommen. Wir erklären, wie. Ohne viel Aufwand ein paar Hundert Euro bekommen, wär' doch was. Millionen Facebook-User in Deutschland könnten genau das bald kriegen: Vor ein paar Jahren gab es bei Facebook nämlich ein krasses Datenleck, bei dem auch Daten von sechs Millionen Deutschen im Netz geleakt worden sind. Verbraucherschützer klagen darum gegen Facebook und du kannst dich dieser Sammelklage anschließen. Auch jetzt noch!
Seit Freitag, 10. Oktober, verhandelt das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg über die Sammelklage. Wann das Urteil fällt, ist unklar, doch bis drei Woche nach der letzten mündlichen Verhandlung könnt ihr da mitmachen. SWR3 Wirtschaftsredakteur Michael Herr erklärt nochmal, wer sich der Klage anschließen kann und wie (das erklären wir hier nochmal ausführlicher): Ab heute gehts vor Gericht gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta - wegen des Datenlecks vor ein paar Jahren. Da waren die Daten von mehr als 500 Millionen Userinnen und Usern gestohlen und veröffentlicht worden.
Die Verbraucherzentrale hat ne Sammelklage gestartet - und da kann man sich noch drei Wochen lang eintragen. Vorausgesetzt, die eigenen Daten wurden denn geklaut. SWR3 Wirtschaftsredakteur Michael Herr, wie finden wir das denn raus?Den Link zum Datenklau-Check gibts auf SWR3.de. Das Klageregister ist seit dem 5. Mai 2025 eröffnet. Wie Sie sich eintragen, erfahren Sie durch den Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/facebook.
Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Sie Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Wenn Sie sich in das Register eingetragen haben, sind Sie bei der Sammelklage dabei. Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Sich der Sammelklage anzuschließen, ist für Sie kostenlos. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte am 9.
Dezember 2024 Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. ein. Zuvor gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Der hält rund 100 Euro für den „bloßen Kontrollverlust“ über eigene Daten in einem Einzelfall für angemessenen Schadenersatz. Mit der Sammelklage können Millionen Betroffene in Deutschland kostenlos Schadenersatzansprüche gegenüber Facebook durchsetzen. Außerdem können mit der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Ansprüche der teilnehmenden Betroffenen zum Jahreswechsel nicht verjähren.
Die Sammelklage richtet sich an Facebook-Nutzerinnen und Nutzer, die vom im Jahr 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenleck betroffen waren. Ihnen steht voraussichtlich ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro Schadenersatz zu. Es handelt sich bei der Sammelklage um eine Musterfeststellungsklage. Damit will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und deren Höhe feststellen lassen. Betroffene können ihre Ansprüche dann leichter durchsetzen. Wegen eines Datenlecks läuft eine Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta.
So sollen Betroffene entschädigt werden. Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren läuft am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eine Sammelklage gegen den Mutterkonzern Meta. Auf diesem Weg will der Verbraucherzentrale-Bundesverband mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von Meta einfordern können. WDR Studios NRW. 10.10.2025. 01:06 Min..
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Außerdem Soll Das Gericht Konkrete Geldbeträge Festlegen, Die Den Betroffenen
Außerdem soll das Gericht konkrete Geldbeträge festlegen, die den Betroffenen zustehen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um einen Schadensersatz von 100 Euro zu erhalten. In dem Fall wurden die Telefonnummer, der Name, die Facebook-ID sowie der Arbeitsort eines Nutzers veröffentlicht....