Gesamtes Gesetz Gesetz Über Die Bundesanstalt Für

Emily Johnson
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"Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr.

33) geändert worden ist" Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Suchbegriff darf nicht mit Fragezeichen oder * beginnen Rechtsgrundlagen der Finanzaufsicht - Liste der für die Aufsichtstätigkeit der BaFin wichtigsten Gesetze Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe

(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen wird durch Zusammenlegung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen und des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum... Mai 2002 errichtet. Sie trägt die Bezeichnung "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" (Bundesanstalt). (2) Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Bonn und in Frankfurt am Main. (3) Für Klagen gegen die Bundesanstalt gilt Frankfurt am Main als Sitz der Behörde. In Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gilt Frankfurt am Main als Sitz der Verwaltungsbehörde.

Satz 1 ist auf Klagen aus dem Beamtenverhältnis und auf Rechtsstreitigkeiten, für die die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind, nicht anzuwenden. (4) Die Bundesanstalt ist in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten von der Zahlung der Gerichtskosten befreit. Die Bundesanstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (Bundesministerium). Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Suchbegriff darf nicht mit Fragezeichen oder * beginnen Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Aufsichtstätigkeit finden Sie auf diesen Seiten:

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Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert. Die Rechtsnormen in deutscher Sprache stehen in allen angebotenen Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung. Eine Erläuterung der Download-Optionen finden Sie unter „Hinweise”. Dort erhalten Sie auch weiterführende allgemeine Informationen zu Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes sowie zu diesem Onlineangebot. Zur Nutzung der bereitgestellten Übersetzungen lesen Sie bitte den Hinweis unter „Translations”.

Anregungen und Anfragen zu diesem Online-Angebot bearbeitet das beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes. Sie erreichen das Kompetenzzentrum unter folgender E-Mail-Adresse: kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de. Bitte beachten Sie, dass von dort aus keine Rechtsberatung vorgenommen wird. Das Erteilen von Rechtsauskünften oder die Unterstützung bei der individuellen Rechtsverfolgung gehört nicht zu unseren Aufgaben. Wir sind nicht berechtigt, eine Rechtsberatung oder eine rechtliche Prüfung in Einzelfällen vorzunehmen. Darunter fallen auch Hilfestellungen zur Interpretation der unter Gesetze im Internet verfügbaren Informationen, wie z.B.

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