Handyvertrag Kündigen Rückruf Beim Anbieter Unnötig Lag

Emily Johnson
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handyvertrag kündigen rückruf beim anbieter unnötig lag

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Einige Mobilfunkkunden sind der Meinung, dass sie ihren Telefonanbieter nach Zustellung einer Kündigung noch einmal anrufen müssen, damit Sie die Bestätigung telefonisch erhalten oder den Eingang der Kündigung erfragen. Einige Telefonunternehmen lassen das vermuten, denn sie verlangen nicht nur eine schriftliche Kündigung, sondern verlangen gleichzeitig, dass Sie als Kunde noch einmal anrufen sollen, damit die Kündigung bearbeiten werden kann. In der Regel ist das nicht notwendig, auch wenn viele Unternehmen mit diesem Trick arbeiten. Die Bitte des Unternehmens um Rückruf ist meist nur eine Werbung, denn das Unternehmen hat die Hoffnung, dass durch ein Telefonat und ein gutes Angebot der Kunden bleiben kann. Muss man den Anbieter noch mal anrufen, nachdem man einen Vertrag gekündigt hat? Einige Telefonunternehmen lassen das vermuten, indem sie zwar den Eingang einer Kündigung bestätigen, aber gleichzeitig um einen Anruf bitten – "um die Kündigung bearbeiten zu können", heißt es oft.

Doch das ist in aller Regel nicht notwendig. Das hat auch der Anbieter Mobilcom-Debitel in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Landgericht Kiel anerkannt (Az. 14 HKO 42/20). Eine Kündigung wird mit dem fristgerechten Zugang beim Empfänger wirksam. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Unternehmen angekommen sein muss. Falls es zum Streit kommt, ist es gut, wenn Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können.

Sie sollte deshalb als Einwurfeinschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht (der Statusbericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Faxseite) verschickt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie beide Möglichkeiten nutzen. Bewahren Sie die Belege unbedingt auf! Sie können auch den mittlerweile gesetzlich geforderten Kündigungsbutton nutzen. Viele Anbieter haben ihn ganz unten auf ihren Internetseiten platziert (nicht im Kundenbereich, für den Sie sich einloggen müssen).

Die Rückrufbitten der Mobilfunker sind in der Regel schlichte Werbung. Die Unternehmen haben die Hoffnung, in einem Telefonat ihre Kund:innen doch noch zum Bleiben überreden zu können. Mit unserem Schreiben können Sie Ihren Festnetz- oder Mobilfunkvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Unabhängig und kostenlos dank Ihres Klicks Die mit einem Symbol gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Erfolgt darüber ein Einkauf, erhalten wir eine Provision ohne Mehrkosten für Sie.

Die redaktionelle Auswahl und Bewertung der Produkte bleibt davon unbeeinflusst. Ihr Klick hilft bei der Finanzierung unseres kostenfreien Angebots. Mobilfunkanbieter lassen Kunden nur ungerne ziehen. Denn selbst, wenn Sie bei einem der Dienste fristgerecht und ordentlich gekündigt haben, kann es passieren, dass Sie einen Anruf vom Anbieter erhalten. Im Gespräch wird dann versucht, Sie mit wichtigen Fragen am Apparat zu halten und anschließend mit besonders guten Angeboten zurückzugewinnen. Doch ist der Kontakt des Anbieters nach der Kündigung überhaupt erlaubt?

Das Oberlandesgerichts (OLG) hat sich diesen Fall gewidmet und hierfür eine Entscheidung gefällt: Die Kontaktaufnahme nach einer Kündigung darf nur aus einem triftigen Grund passieren. Unternehmensanrufe nach einer Kündigung sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Viele Mobilfunkkunden erleben nach der Kündigung ihres Vertrags ein irritierendes Ritual: Zwar bestätigt der Anbieter den Eingang des Schreibens, bittet aber zugleich um einen Rückruf – angeblich, „um die Kündigung zu bearbeiten“. Der Subtext ist klar: Wer anruft, soll umgestimmt werden. Rechtlich ist das eindeutig. Eine Kündigung wird wirksam, sobald sie fristgerecht beim Anbieter eingeht.

Ein zusätzlicher Anruf ist nicht erforderlich, klärt die Verbraucherzentrale auf. Das haben auch Gerichte bestätigt, nachdem Verbraucherschützer gegen entsprechende Praktiken vorgegangen sind. Rückrufbitten dienen in aller Regel nicht der Vertragsabwicklung, sondern der Kundenrückgewinnung. Im Streitfall zählt allein, ob der Anbieter die Kündigung rechtzeitig erhalten hat. Deshalb ist der Versandweg zentral. Empfehlenswert sind hierbei laut Verbraucherzentrale:

Letzterer ist oft gut versteckt, meist ganz unten auf der Startseite, außerhalb des Kunden-Logins. Doch er ist verbindlich. Ein Klick ersetzt hier dann den Brief und das Fax.Belege sollten unbedingt aufbewahrt werden. Sie sind die wichtigste Versicherung gegen nachträgliche „Missverständnisse“. Ein häufiger Stolperstein ist die sogenannte Kündigungsvormerkung, die viele Anbieter online anbieten. Sie klingt nach digitaler Vereinfachung, ist aber noch längst keine Kündigung.

Wer diesen Weg wählt, muss zusätzlich telefonisch kündigen und steht im Zweifel ohne belastbaren Nachweis da. Gekündigt ist gekündigt. Sollte man meinen. Ist auch so. Trotzdem versuchen Firmen, verflossene Kunden zu verunsichern und zum Bleiben zu bewegen. Auch mit unlauteren Mitteln, wie dieses Urteil zeigt.

Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen einen guten Grund dafür haben. Pauschal noch angeblich offene Fragen als Grund anzuführen, genügt nicht. Tatsächlich existierende Fragen müssen bei der Kontaktaufnahme direkt und konkret benannt werden. Das geht aus einem Urteil (Az.: 6 U 25/23) des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Das Urteil stammt vom 11.12.2023. Gibt es gar keine Fragen, handelt es sich bei der Kontaktaufnahme um unerwünschte Werbung und damit um eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Denn der geforderte Anruf soll ganz offensichtlich nur dazu dienen, den Kunden in ein Rückgewinnungsgespräch hineinzuziehen. In dem Fall hatte ein Mobilfunkanbieter einer Kundin nach ihrer Kündigung ein Schreiben mit der Bitte um Rückruf geschickt, um angeblich noch offene Fragen zu klären. Die Kundin hatte zuvor jedoch sogar erklärt, dass sie nicht zu Werbezwecken kontaktiert werden möchte. Luxus-Hub f�r 380 Euro im Test Anker Thunderbolt 5 Docking Station Creative Aurvana Ace 3 im Test High-Res-Klang f�r kleine Geldbeutel Logitech G522 Lightspeed im Test Gaming-Headset �berrascht anders

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Mehr dazu und Musterbrief unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/handyvertrag-kuendigen-rueckruf-beim-anbieter-unnoetig-12777 Unabhängig und kostenlos dank Ihres Klicks Die mit einem Symbol gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Erfolgt darüber ein Einkauf, erhalten wir eine Provision ohne Mehrkosten für Sie. Die redaktionelle Auswahl und Bewertung der Produkte bleibt davon unbeeinflusst. Ihr Klick hilft bei der Finanzierung unseres kostenfreien Angebots.

Gerade Telefon- und TV-Anbieter sind dafür bekannt, dass sie Kündigungsprozesse unnötig kompliziert halten. Nicht selten werden Kunden von den Anbietern gebeten, die Kündigung noch einmal am Telefon zu bestätigen, damit diese daraufhin bearbeitet werden kann. Das ist dann gerade für die Firmen ein optimaler Moment, um Sie mit interessanten Angeboten und Rabatten zu locken und dadurch zum Bleiben zu überzeugen. Die gute Nachricht: Sie können sich solch einen Extra-Anruf auch einfach sparen. Das hat jetzt auch der Anbieter Mobilcom-Debitel in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Landgericht Kiel anerkannt.

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