Kaufen Reklamieren Verbraucherzentrale Niedersachsen
Gutscheine verschenken - das spart Zeit und die mühsame Suche nach dem passenden Präsent. Doch viele Geschenkgutscheine gelten nur für eine begrenzte Zeit. Ist der Händler nicht kulant, ist das Geld im Zweifel weg. Das gilt auch, wenn der Händler zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet. Reklamation, Gewährleistung oder Garantie? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen ihre Rechte beim Kauf nicht genau.
Erfahren Sie, welche Irrtümer häufig vorkommen – und wie Sie Ihre Ansprüche richtig durchsetzen. Waschmaschinen, Staubsauger oder Sprachlern-Apps – überall steht heute „KI“ drauf. Doch nicht immer steckt auch wirklich Künstliche Intelligenz drin. Viele Unternehmen nutzen den Begriff vor allem als Werbetrick. Dieses Phänomen nennt sich KI-Washing – und ist im Grunde nichts anderes als Augenwischerei. Ob ungenutzte Kleidung, ein abgelegtes Smartphone oder alte Möbel – der Verkauf von gebrauchten Dingen spült Geld in die Haushaltskasse und spart Ressourcen.
Wir erklären, wie Sie am besten vorgehen und was auf dem „digitalen Flohmarkt“ zu beachten ist. Die Wolfsburger Firma GS Brands GmbH, die den Online-Shop Midoya gegründet hatte, befindet sich im Insolvenzverfahren. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher? Beratungen sind Angebote der Verbraucherzentralen der Länder. Teilweise sind sie kostenpflichtig. In einzelnen Bundesländern bieten die Verbraucherzentralen darüber hinaus auch digitale Beratungsangebote zu bestimmten Themen an.
Fragen Sie am besten bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes nach: Wählen Sie Ihren Themenbereich und das gewünschte Beratungsthema. Danach können Sie zwischen Beratung vor Ort, am Telefon oder per Video wählen. Für viele Themen bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Kurzberatung ohne Termin an: Hier finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrer Verbraucherzentrale in Niedersachsen. Bei dieser Institution handelt es sich um deutschlandweite Einrichtungen, die Beratungsleistungen zu Fragen des Verbraucherschutzes erbringen.
Ziel der Beratungsstellen ist es dabei, den Bürger kompetent und unabhängig zu wichtigen Themen zu informieren. Dazu können zum Beispiel Beratungen zum Kreditrecht, zum Schuldner- oder Insolvenzverfahren, zur Ernährung, zu Haushalt, Freizeit oder Telekommunikation gehören, ebenso zu Geldanlagen, Baufinanzierung, Reiserecht, Versicherungen oder Energie (viele Verbraucherzentralen führen inzwischen separate Energieberatungen durch). Welche Leistungen Ihre Verbraucherzentrale in Niedersachsen erbringt, kann man vor Ort oder telefonisch erfragen. Anhand der folgenden Liste zu Ihrer Verbraucherzentrale in Niedersachsen können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten dieser Einrichtung erhalten. Cyberkriminelle sind in den Onlineshop der asgoodasnew electronics GmbH eingebrochen. Es könnten Daten von rund 1,8 Millionen Kundinnen und Kunden betroffen sein.
Die Verbraucherzentralen raten Betroffenen, besonders aufmerksam zu sein und Passwörter zu ändern. Bei Streiks müssen Flugreisende sich auf erhebliche Verspätungen oder Ausfälle einstellen. Sind Sie betroffen? Das sind Ihre Rechte. Aktueller Aufreger: e-selbstauskunft.de – Mieterauskunft kostet 19,90 Euro. Bei der Schufa können sich Wohnungsgesellschaften diese Auskunft auf eigene Kosten einholen.
Immer mehr extrem günstige Produkte in Online-Shops oder auf Online-Marktplätzen genügen nicht den europäischen Sicherheitsstandards oder sind sogar konkret gefährlich. Die Verbraucherzentralen erklären, woran Sie riskante Billigware erkennen, welche Produkte besonders problematisch sind und wie sie sich beim Online-Kauf schützen können. Das Europäische Parlament hatte sich Mitte Oktober 2025 mehrheitlich dafür ausgesprochen, Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Veggie-Wurst“ zu verbieten. In den anschließenden Verhandlungen mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten konnte sich ein solches Verbot jedoch nicht vollständig durchsetzen. Wenn das Display schwarz bleibt, die Espresso-Maschine streikt oder die Naht an der neuen Jacke aufgeht, müssen Sie das nicht hinnehmen. Auch dann nicht, wenn Sie bei der Reklamation im Geschäft ausgebremst werden.
Immer wieder kommt es vor, dass Händler Kund:innen bei Mängeln direkt an die Hersteller verweisen, obwohl sie in vielen Fällen für die Behebung der Fehler zuständig sind. Diese Rechte haben Sie: Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an Kund:innen für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten 12 Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand. Erst danach müssen Sie als Käufer:in nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler von Anfang an vorhanden war. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen manche Hersteller oder Händler für ihre Produkte Garantien. Den Umfang dieser freiwilligen Leistungen können diese selbst festlegen. So kann eine Hersteller-Garantie zum Beispiel viele Schadensfälle gänzlich ausschließen. In anderen Fällen kann sie aber auch ein Plus gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung sein.
Die Details finden Sie in den jeweiligen Garantiebedingungen. Während der zweijährigen Gewährleistungszeit können Sie dann entscheiden, was für Sie günstiger ist – die Gewährleistung oder die Garantie. Lassen Sie sich daher nicht vorschnell vom Verkäufer mit einem Hinweis auf die Herstellergarantie abwimmeln! Defekte Ware sollten Sie am besten immer nachweisbar reklamieren. Beschreiben Sie die aufgetretenen Mängel in einem Brief oder per E-Mail möglichst genau. Reklamieren Sie mündlich im Geschäft, sollten Sie sich eine Gesprächsnotiz machen.
Halten Sie darin fest: Bitte vereinbaren Sie für unsere Vor-Ort-Beratungen vorab einen Termin!Alle Beratungsangebote, Online-Terminvereinbarung und Preise: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen/wilhelmshaven Margarita Schürmann, BeraterinHeidrun Hey, Assistentin Monaten kaputt. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Achten Sie schon bei Mitnahme oder bei Lieferung der Ware auf sichtbare Mängel. Reklamieren Sie diese sofort. Lässt Ihnen der Lieferant keine Zeit zur Prüfung, vermerken Sie dies auf der Lieferbestätigung. Treten die Mängel zu einem späteren Zeitpunkt auf, zeigen Sie diese umgehend dem Verkäufer schriftlich an. Seit 2022 genügt grundsätzlich schon die Anzeige des Mangels. Ab der Mangelanzeige läuft dann für den Verkäufer automatisch eine „angemessene Frist“, in der die Nacherfüllung zu erfolgen hat.
Schon aus Beweisgründen empfehlen wir weiterhin, zusammen mit der Mangelanzeige eine konkrete Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Nutzen Sie hierzu unseren Musterbrief K 2 (pdf). Ansprüche aufgrund von Mängeln können Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf geltend machen. Tritt ein Mangel kurz vor Ende dieser Frist auf, konnte der Händler seine Pflicht zur Nacherfüllung bis Ende 2021 leichter umgehen. Seit dem 01. Januar 2022 ist geregelt, dass die Verjährungsfrist nicht vor Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt eintritt, nachdem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.
Damit können Sie defekte Produkte unter Umständen bis zu 28 Monate reklamieren. Geräte, die Softwareelemente enthalten, ohne die die Ware nicht richtig funktionieren kann - auch Waren mit digitalen Elementen genannt wie insbesondere „smarte Geräte“ - können Sie im Einzelfall sogar noch länger reklamieren. Das ist dann der Fall, wenn der Fehler seine Ursache in einer fehlenden oder fehlerhaften Softwareaktualisierung hat. Die Aktualisierungspflicht des Verkäufers für Waren mit digitalen Elementen kann je nach Art der Ware und erwartbarer Lebensdauer auch deutlich länger sein als die reguläre zweijährige Gewährleistung. Ob beziehungsweise wie der Onlinehandel Sie insbesondere über die neuen Aktualisierungspflichten vorab informiert, haben wir zuletzt Ende 2023 in einer nicht repräsentativen Stichprobe zu „Smartphones“ untersucht.
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