Kritis Dachgesetz 2026 Pflichten Für Betreiber Kritischer
Erfahren Sie alles zum KRITIS-Dachgesetz 2026. Wir informieren Sie über Ziele, Inhalte, Pflichten, Übergangsfristen und Schutzmaßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz 2026 soll ein einheitlicher und rechtlich verbindlicher Schutz für kritische Infrastrukturen in Deutschland etabliert werden. Es vereint grundlegende Bestimmungen aus verschiedenen Regelwerken wie der NIS2-Richtlinie, dem BSI-Gesetz und branchenspezifischen Vorschriften und ergänzt diese um weitere Anforderungen. Es soll die Resilienz und Sicherheit der Infrastrukturen gesteigert werden, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unerlässlich sind. Dadurch wird es möglich, Betreiber kritischer Infrastrukturen besser vor Ausfällen, Angriffen oder anderen Störungen zu schützen.
In Deutschland sind Millionen von Menschen auf eine stabile und sichere Versorgung angewiesen. Nur einige Beispiele dafür, wie entscheidend diese Versorgungsstrukturen sind, sind Strom, Wasser, medizinische Leistungen, Transport und Kommunikation. In Anbetracht der Zunahme von Bedrohungen wie Cyberangriffen, geopolitischen Spannungen und Naturkatastrophen ist ein systematischer Schutz wichtiger als je zuvor. Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird zum ersten Mal ein konsistentes Regelwerk geschaffen, das alle Betreiber kritischer Infrastrukturen zu vergleichbaren Mindeststandards verpflichtet und so einheitliche Sicherheitsniveaus gewährleistet. Es gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen aus allen relevanten Sektoren, darunter: Alle Betreiber, die unter die KRITIS-Definition fallen, müssen bestimmte Schutzmaßnahmen umsetzen und gegenüber den Behörden nachweisen, dass diese eingehalten werden.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (21/1501) beraten. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Innenausschuss. Da Deutschland eine große Wirtschaftsnation in Europa und eine strategische Drehscheibe der Nato sei, hätten die „Feinde unseres Wohlstandes und unserer Demokratie unseren Cyberraum im Visier“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern,... Die Bedrohungslage sei angespannt, die Cyberangriffe nähmen weiter zu – „von Kriminellen wie auch von ausländischen Nachrichtendiensten“.
Hacker erpressten Konzerne, Krankenhäuser und Kommunen. Sie könnten „ganze Infrastrukturen lahmlegen“. Daher, so Ludwig, sei es höchste Zeit zu handeln. Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie werde ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für die Wirtschaft und die Bundesverwaltung erreicht. Die Richtlinie sehe Mindestanforderungen an organisatorische und technische Maßnahmen sowie Meldepflichten über Sicherheitsvorfälle vor. Betroffen davon seien künftig mehr Unternehmen in mehr Wirtschaftsbereichen.
Statt jetzt 4.500 Unternehmen seien es in der Zukunft mehr als 30.000. Steffen Janich (AfD) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage an. Gesetzliche Mindeststandards für den Schutz des Cyberraums seien unausweichlich, befand er. Zwar führe deren Implementierung bei den Unternehme zu höheren Kosten und mehr Bürokratie. Wer dies ablehne müsse sich aber fragen lassen, „ob ihm das Risiko einer Insolvenz seines Unternehmens wirklich lieber ist“. Janich verwies darauf, dass schon unter der Ampel-Koalition die NIS2-Umsetzung geplant war, dies aber nach dem Koalitions-Aus nicht mehr umsetzbar gewesen sei.
Das Gute daran sei, dass die Unternehmen nun fast ein Jahr mehr Zeit hatten, um die notwendige Registrierung vorzubereiten. Dass Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern „von dem Bürokratieaufwuchs verschont bleiben“, sei zu begrüßen, so der AfD-Abgeordnete. Auch diese Unternehmen sollten aber die IT-Sicherheit ihrer Netzwerke ernst nehmen. Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)1) beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz nach umfangreicher Debatte am 6.
März 2026 zu. Somit kann das KRITIS-DachG zeitnah nach Verkündung in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird erstmals ein einheitlicher bundesweiter Rechtsrahmen für die sektorübergreifende physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen geschaffen. Europarechtlicher Hintergrund Die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) trat bereits am 16. Januar 2023 in Kraft und verpflichtete Mitgliedsstaaten zur Einführung verbindlicher Mindeststandards zum physischen Schutz kritischer Einrichtungen. Die Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie endete am 17.
Oktober 2024. Die verzögerte Umsetzung führte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nationale UmsetzungBereits in der 20. Wahlperiode brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg (hierzu berichteten wir im Legal Update vom 20. Dezember 2023). Das Vorläuferprojekt wurde aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode dann aber nicht mehr verabschiedet und verfiel aufgrund des Diskontinuitätsprinzips.
Die neue Bundesregierung beriet erstmals den neuen Gesetzesentwurf in einer fast unveränderten Fassung am 6. November 2025 im Bundestag. In der zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf kritisierten Bündnis 90/ Die Grünen die mangelnde Kongruenz zwischen den Regelungen zum physischen und digitalen Schutz kritischer Infrastrukturen. Insbesondere wegen der gestiegenen Angriffe – wie dem kürzlichen Angriff auf die Stromversorgung im Süden Berlins – sei ein einheitlicher Rechtsrahmen notwendig, um für die notwendige Koordination und Ausstattung der Aufsichtsbehörden zu sorgen. Der Antrag wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Die parlamentarische Beratung im Bundesrat offenbarte erhebliche Bund-Länder-Konflikte: Der Innenausschuss des Bundesrates empfahl am 20.
Februar 2026 (2) die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Länder kritisierten insbesondere den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern als zu hoch und warnten, die Länderöffnungsklausel des § 5 Abs. 7 KRITIS-DachG führe zu einer Zersplitterung der Regelungen. Wenn in unserer Alarmempfangsstelle und Notruf- und Serviceleitstelle (AES/NSL) ein Alarm aufläuft, zählt jede Sekunde. Genau dann zeigt sich, ob Prozesse, Technik und Menschen wirklich so gut ineinandergreifen, wie versprochen. Informationssicherheit ist bei uns kein Projekt, sondern gelebter Alltag.
Mit der ISO 27001:2022 Zertifizierung weisen wir nach, dass unser Informationssicherheitsmanagementsystem zuverlässig funktioniert, regelmäßig geprüft wird und sich kontinuierlich verbessert. Am 25. und 26. September 2025 fand das diesjährige Netzwerktreffen „Meister für Schutz und Sicherheit“ an einem besonderen Ort statt: im Zwischenlager der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH am Standort Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz beschlossen, am 29.
Januar 2026 hat es den deutschen Bundestag passiert und am 6. März 2026 hat auch der Bundesrat dem KRITIS Dachgesetz zugestimmt. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) um. Ziel ist ein bundeseinheitlicher Rahmen, um Betreiber kritischer Infrastrukturen besser gegen Störungen, Angriffe und Katastrophen abzusichern. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind dabei all jene Einrichtungen und Systeme, die für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar sind, von der Energie- und Wasserversorgung über das Gesundheitswesen bis hin zu Transport und... Fällt eine dieser Strukturen aus, kann dies gravierende Folgen für die öffentliche Sicherheit, die Versorgung der Bevölkerung und das wirtschaftliche Leben haben.
Die CER-Richtlinie ist seit Oktober 2024 verbindlich, Deutschland hinkte bislang hinterher. Mit dem Dachgesetz startet nun die parlamentarische Umsetzung. Für Betreiber bedeutet dies, dass sie konkrete Maßnahmen ergreifen müssen. Wichtig: Bei dem nun vorliegenden Entwurf handelt es sich um den aktuellen Stand der Gesetzgebung. Im weiteren parlamentarischen Verfahren können Änderungen, Konkretisierungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, bevor das Dachgesetz endgültig verabschiedet wird. Betreiber kritischer Infrastrukturen sollten die Entwicklung daher aufmerksam verfolgen, um frühzeitig auf neue Pflichten reagieren zu können.
Das KRITIS-Dachgesetz schließt eine Lücke: Während NIS-2 den Fokus auf die Cybersicherheit legt, adressiert dieses Gesetz vor allem die physische Resilienz kritischer Einrichtungen nach einem All-Gefahren-Ansatz. Der All-Gefahren-Ansatz bedeutet, dass alle Arten von Gefahren und Bedrohungen berücksichtigt werden müssen, die die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen beeinträchtigen können, unabhängig von Ursache oder Auslöser. Es geht also nicht darum, nur einzelne Szenarien (z. B. Cyberangriffe) isoliert zu betrachten, sondern die gesamte Bandbreite möglicher Störungen in die Risikoanalyse einzubeziehen. Nachdem am 29.
Januar 2026 der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet hatte, ist nunmehr am 6. März 2026 auch die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgt. Ziel dieses Gesetzes: Die kritische Infrastruktur in Deutschland (KRITIS) widerstandsfähiger gegen Störfälle zu machen. Betroffen sind Unternehmen, die kritische Anlagen betreiben und in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen oder Ernährung tätig sind – maßgeblich ist die Versorgung von mindestens 500.000 Personen. Betroffene Unternehmen müssen zunächst ihre Betroffenheit prüfen und sich im Anschluss binnen 3 Monaten – frühestens jedoch ab dem 17. Juli 2026 – digital beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe registrieren.
Danach folgt eine Vielzahl weiterer Pflichten: Innerhalb von neun Monaten ist eine umfassende Risikoanalyse der Gefährdungslagen durchzuführen. Innerhalb von zehn Monaten sind zahlreiche Resilienzmaßnahmen umzusetzen und in einem Resilienzplan zu dokumentieren. Zugangskontrollen, Krisenreaktionspläne sowie Schutzmaßnahmen gegen Angriffe durch eigenes oder Fremdpersonal sind hier nur einige Beispiele der umzusetzenden Pflichtmaßnahmen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.000.000 Euro geahndet werden, auch eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung ist vorgesehen. Fazit und Empfehlung: Es ist damit zu rechnen, dass das KRITIS-Dachgesetz nunmehr kurzfristig verkündet wird. Unternehmen, die potenziell betroffen sind, sollten daher kurzfristig prüfen, ob das KRITIS-Dachgesetz auf sie Anwendung findet, den Registrierungsprozess rechtzeitig anstoßen und ein Umsetzungskonzept für die neuen Pflichten entwickeln.
Frühzeitige Vorbereitung schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern sichert den Geschäftsbetrieb nachhaltig ab. von Dr. Tim Eickmanns, Johannes Simon, LL.M. (Durham) von Thomas Kahl, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
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