Nach 24 Monaten Ist Schluss Lukrativer Handyvertrags Trick Ist Giga

Emily Johnson
-
nach 24 monaten ist schluss lukrativer handyvertrags trick ist giga

Für einen längeren Vertrag 20 Euro zu kassieren, ist nicht drin. Anbieter dürfen Handyverträge nicht einfach über die gesetzliche Grenze von 24 Monaten hinaus verlängern. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt – unabhängig davon, ob Kunden dafür Geld erhalten. Auch nach 24 Monaten noch an den Anbieter gebunden? Genau das hatte Primacall mit einer eher fragwürdigen Methode versucht. Wer als Kunde gleich nach Vertragsabschluss eine 20-Euro-Prämie annahm, steckte plötzlich in einem neuen, doppelt so langen Vertrag.

Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben. Unabhängig von Prämien enden Handyverträge mit zwei Jahren Laufzeit. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Praxis von Primacall geklagt. Das Urteil: Eine solche vorzeitige Verlängerung verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz. Anbieter dürfen ihre Kunden also nicht mit kleinen Geldbeträgen zu langfristigen Verträgen verleiten, die über die gesetzliche Maximaldauer von 24 Monaten hinausgehen. Nach Ansicht der Richter zählt zur „anfänglichen Mindestvertragslaufzeit” nämlich nicht nur der ursprüngliche Vertrag, sondern auch jede vereinbarte Verlängerung.

Anbieter dürfen also keine Kunden durch scheinbar attraktive Prämien zu überlangen Verträgen bewegen. Einige Anbieter schlossen mit Verbrauchern Vertragsverlängerungen über 24 Monate ab, obwohl der aktuelle Vertrag noch nicht ausgelaufen war. Dabei wurde vereinbart, dass die neue Laufzeit erst beginnt, wenn der bestehende Vertrag endet.Das Problem: Verbraucher, deren alter Vertrag noch eine Restlaufzeit hatte, waren durch diesen Trick insgesamt länger als zwei Jahre an den... In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Verhalten des Unternehmens primacall GmbH hat der BGH (Urteil vom 10. Juli, III ZR 61/24) zugunsten der Kundinnen und Kunden entschieden. Diesen wurde von primacall eine Prämie in Aussicht gestellt, wenn der Vertrag, während dieser noch läuft, um weitere 24 Monate verlängert wird.

Dies ist rechtswidrig. Verträge über Telekommunikationsdienste dürfen 24 Monate nicht überschreiten. Dies gilt auch für Erstverträge sowie für Vertragsverlängerungen beim selben Anbieter. Auch der EuGH (Urteil vom 13.02.2025, C-612/23) hat zuvor diese Anwendung der Regelung für Folgeverträge beim selben Anbieter bestätigt. Vodafone hatte mit Verbrauchern kurz vor Ablauf des bisherigen Vertrages Vertragsverlängerungen inklusive eines neuen Smartphones gegen eine höhere monatliche Rate vereinbart. Bedingung war, dass der bisherige Vertrag zu Ende läuft - und der neue Vertrag mit weiteren 24 Monaten daran gehängt wird.

So betrug die gesamte Bindung an die Verträge in einem Fall insgesamt 26 Monate. Die „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ darf bei Verträgen mit Telekommunikationsanbietern – also etwa Internet-, Festnetz oder Mobilfunkverträgen – nicht länger als 24 Monate betragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) klärt auf: Das gilt nicht nur für den ersten Vertrag, den ein Verbraucher abschließt, sondern auch für jeden direkt anschließenden Folgevertrag. Selbst wenn ein solcher neuer Vertrag schon vor Ablauf des alten Vertrags abgeschlossen wird und bereits gilt, darf die Laufzeit insgesamt nicht über 24 Monate hinausgehen. Gewinne mit Kryptowährungen nicht versteuert – Welche Strafen drohen? Müssen Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden

Verbraucherrechte bei der Nutzung von Cloud-Diensten – Datensicherheit und Haftung Musterfeststellungsklage gegen Parship: Kün­di­gungs­klausel teil­weise unwirksam Gerichtsvollzieher und die Gerichtsvollzieherkosten Unabhängig und kostenlos dank Ihres Klicks Die mit einem Symbol gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Erfolgt darüber ein Einkauf, erhalten wir eine Provision ohne Mehrkosten für Sie.

Die redaktionelle Auswahl und Bewertung der Produkte bleibt davon unbeeinflusst. Ihr Klick hilft bei der Finanzierung unseres kostenfreien Angebots. Der Kampf um Mobilfunkkunden wird mit harten Bandagen geführt. Doch im Telekommunikationsgesetz (TKG) sind eindeutige Regeln rund um Vertragslaufzeiten definiert, die Verbraucher schützen. Zwei wichtige: Neue Handy- oder DSL-Verträge laufen deshalb normalerweise für zwei Jahre und danach können Sie zum Monatsende aussteigen.

Doch die Anbieter sind kreativ und versuchen mit Tricks, Nutzer länger in den Verträgen zu halten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die 24-Monate-Regel noch einmal bestätigt. dazu zu bewegen versuchte, ihren Vertrag schon jetzt zu verlängern, indem ihnen hierfür per Schreiben eine Prämie in Aussicht gestellt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH), mit Urteil vom 10.07.2025 – III ZR 61/24 – unter Verweis darauf, dass

die anfängliche Laufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, Licht­blick. Wer in einem Lang­zeit­vertrag gefangen ist, kann dagegen angehen. Lauf­zeiten von über 24 Monaten sind nach einem neuen Gerichts­urteil unwirk­sam. © Getty Images Der Bundes­gerichts­hof stellt klar: Bei Tele­kommunikations­verträgen sind mehr als zwei Jahre Lauf­zeit nicht zulässig – auch nicht mit Verlängerungs­tricks.

Laut Telekommunikationsgesetz darf die anfäng­liche Lauf­zeit von Verträgen für Mobil­funk, DSL und Co 24 Monate nicht über­schreiten – danach sind sie monatlich künd­bar. Mit einem Trick hatte der Internet- und Mobil­funkanbieter Primacall versucht, dies zu umgehen: Er bot seinen Kunden schon kurz nach Abschluss des Vertrags eine Prämie an, wenn sie ihn um weitere 24 Monate verlängerten. Diese Verlängerung schlug der Anbieter dann auf die ursprüng­liche Mindest­lauf­zeit von zwei Jahren auf. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen (vz nrw) geklagt und wurde darin nun in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (Urteil vom 10.07.25, III ZR 61/24). „Der Bundes­gerichts­hof hat eindeutig klar­gestellt: Anbieter dürfen Verbraucher:innen durch vorzeitige Vertrags­verlängerungen nicht in Verträge mit über 24 Monaten Lauf­zeit bringen. Die gesetzliche Grenze schützt Verbraucher:innen vor lang­fristigen Bindungen und über­höhten Kosten“, zitiert die vz ihren Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Betroffene, die sich von Primacall in eine längere Lauf­zeit haben locken lassen, können ihren Vertrag nun jeweils bis zum 15. eines Monats zu dessen Ende kündigen. Grund­sätzlich rät die Verbraucherzentrale bei Vertrags­verlängerungen zur Vorsicht, auch wenn es dafür Treue­prämien gibt. Oft lohnt sich statt­dessen der Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter. Bereits wenige Tage nach Vertragsschluss erhielten Kund:innen von Primacall ein Schreiben, in dem ihnen eine Prämie von 20 Euro in Aussicht gestellt wurde, wenn sie ihren Vertrag schon jetzt um weitere 24 Monate verlängerten. Die Verbraucherzentrale NRW hielt dies für rechtswidrig, da das Telekommunikationsgesetz (TKG) eine maximale Laufzeit von 24 Monaten vorsieht.

Der BGH bestätigte diese Auffassung nun mit seinem Urteil vom 10. Juli 2025 (III ZR 61/24). „Der Bundesgerichtshof hat eindeutig klargestellt: Anbieter dürfen Verbraucher:innen durch vorzeitige Vertragsverlängerungen nicht in Verträge mit über 24 Monaten Laufzeit bringen. Die gesetzliche Grenze schützt Verbraucher:innen vor langfristigen Bindungen und überhöhten Kosten“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Telekommunikationsverträge dürfen eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten. So sieht es das Telekommunikationsgesetz vor.

Was als „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ interpretiert wird, war Streitsache dieses Verfahrens. „Primacall hat versucht, Verbraucher:innen mit einer kleinen Prämie an viel zu lange Verträge zu binden“, sagt Wolfgang Schuldzinski. „Der BGH hat nun höchstrichterlich entschieden, dass dies unzulässig ist. Unter die anfängliche Mindestvertragslaufzeit fällt eben nicht nur die Laufzeit des ersten Vertrags, sondern die Gesamtlaufzeit auch nach einer Verlängerung. Das ist ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt.“ Verbraucher:innen, die eine Vertragsverlängerung bei Primacall abgeschlossen haben und nun an einen überlangen Vertrag gebunden sind, können sich an Primacall wenden und den Vertrag bis zum 15.

eines Monats zum Monatsende kündigen. Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale NRW, bei angebotenen Vertragsverlängerungen zunächst genau zu prüfen, ob sich eine Verlängerung des Altvertrags lohnt. Auch wenn Anbieter oft einen Cashback für Kundentreue anbieten, sollte kritisch geprüft werden, ob der Vertrag auch unter dieser Voraussetzung noch die besten Konditionen enthält. Rechte rund um den Handyvertrag inkl. Musterbriefen gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

People Also Search

Für Einen Längeren Vertrag 20 Euro Zu Kassieren, Ist Nicht

Für einen längeren Vertrag 20 Euro zu kassieren, ist nicht drin. Anbieter dürfen Handyverträge nicht einfach über die gesetzliche Grenze von 24 Monaten hinaus verlängern. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt – unabhängig davon, ob Kunden dafür Geld erhalten. Auch nach 24 Monaten noch an den Anbieter gebunden? Genau das hatte Primacall mit einer eher fragwürdigen Methode versucht. Wer a...

Dem Hat Der Bundesgerichtshof Jetzt Einen Riegel Vorgeschoben. Unabhängig Von

Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben. Unabhängig von Prämien enden Handyverträge mit zwei Jahren Laufzeit. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Praxis von Primacall geklagt. Das Urteil: Eine solche vorzeitige Verlängerung verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz. Anbieter dürfen ihre Kunden also nicht mit kleinen Geldbeträgen zu langfristigen Vert...

Anbieter Dürfen Also Keine Kunden Durch Scheinbar Attraktive Prämien Zu

Anbieter dürfen also keine Kunden durch scheinbar attraktive Prämien zu überlangen Verträgen bewegen. Einige Anbieter schlossen mit Verbrauchern Vertragsverlängerungen über 24 Monate ab, obwohl der aktuelle Vertrag noch nicht ausgelaufen war. Dabei wurde vereinbart, dass die neue Laufzeit erst beginnt, wenn der bestehende Vertrag endet.Das Problem: Verbraucher, deren alter Vertrag noch eine Restla...

Dies Ist Rechtswidrig. Verträge Über Telekommunikationsdienste Dürfen 24 Monate Nicht

Dies ist rechtswidrig. Verträge über Telekommunikationsdienste dürfen 24 Monate nicht überschreiten. Dies gilt auch für Erstverträge sowie für Vertragsverlängerungen beim selben Anbieter. Auch der EuGH (Urteil vom 13.02.2025, C-612/23) hat zuvor diese Anwendung der Regelung für Folgeverträge beim selben Anbieter bestätigt. Vodafone hatte mit Verbrauchern kurz vor Ablauf des bisherigen Vertrages Ve...

So Betrug Die Gesamte Bindung An Die Verträge In Einem

So betrug die gesamte Bindung an die Verträge in einem Fall insgesamt 26 Monate. Die „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ darf bei Verträgen mit Telekommunikationsanbietern – also etwa Internet-, Festnetz oder Mobilfunkverträgen – nicht länger als 24 Monate betragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) klärt auf: Das gilt nicht nur für den ersten Vertrag, den ein Verbraucher abschließt, sondern au...