Neue Rechte Ab 1 Dezember Das Ändert Sich Bei Internet Und Handy
Vodafone erhöht seit Mai 2023 die Preise für Internet-Anschlüsse von Bestandskund:innen. Das hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für rechtswidrig. Er ist der Auffassung, dass Verbraucher:innen nur die vereinbarten Preise zahlen müssen und hat daher eine Sammelklage gegen Vodafone gestartet. Am 1. Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft – und brachte etliche Verbesserungen der Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen. Darunter sind
Eine Verschlechterung für Verbraucher:innen ist dagegen die neue Regelung für Glasfaseranschlüsse: Danach müssen im Zweifel alle Mieter:innen für einen Glasfaseranschluss des Hauses bezahlen, auch wenn sie ihn nicht selbst nutzen. Wichtig ist außerdem das "Recht auf schnelles Internet". Im Gesetz fehlt dafür allerdings eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert. Diese muss noch festgelegt werden – und damit ist offen, ob das Recht für Verbraucher:innen auch ein konkreter Gewinn ist, insbesondere auf dem Land, wo Anschlüsse teils noch immer sehr langsam sind. Der vzbv hat zum Thema Breitband-Versorgung Forderungen formuliert. Welche das sind, lesen Sie in diesem Positionspapier sowie im Abschnitt "Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet".
Wir geben eine kompakte Übersicht wichtiger Änderungen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetz hat sich einiges geändert: Kündigungsfristen, Regelungen für Vertragsabschlüsse am Telefon und Kosten für die Mitnahme von Rufnummern. Wir haben das Wichtigste übersichtlich zusammengefasst und geben Tipps. Ende 2021 hat sich einiges im sogenannten Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Sie profitieren davon. Das sind seither Ihre Rechte:
Mobilfunk-, Kabelanschluss-, DSL- und ähnliche Telekommunikationsverträge sind typischerweise sehr komplex. Dennoch werden die Verträge in der Praxis häufig am Telefon „verkauft“, und nicht selten kommt es anschließend zum Streit über den Inhalt des Vertrags. Nach den Regeln des TKG soll damit endgültig Schluss sein. An Ihre Vertragserklärungen sind Sie nur dann noch gebunden, wenn man Ihnen vorher eine Zusammenfassung des angebotenen Vertrags übermittelt hat. Diese muss neben den wesentlichen Merkmalen beispielsweise auch die monatlichen Entgelte und die Vertragslaufzeit enthalten. Die Übergabe oder Übersendung eines Dokuments in Papierform ist dabei nicht unbedingt erforderlich, auch eine E-Mail mit entsprechendem Anhang ist in Ordnung.
Wichtig ist lediglich die Textform. Nicht ausreichend ist der Verweis auf eine Internetseite mit veröffentlichten Tarifen und schon gar nicht das bloße Vorlesen der Zusammenfassung. Am Telefon können solche Verträge in Zukunft also allenfalls noch beworben, aber nicht mehr sofort abgeschlossen werden. Denn der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie die Ihnen übermittelte Zusammenfassung anschließend (in Textform) genehmigen. Reagieren Sie nicht, gibt es keinen Vertrag! Stärkerer Kundenschutz im neuen Telekommunikationsgesetz.
Das Gesetz setzt die Vorgaben des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation um. Erfahren Sie hier, was seit dem 1. Dezember 2021 für Sie gilt. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: Dies gilt, wenn bei einem Anbieterwechsel, einem Umzug oder bei einer Rufnummernmitnahme: die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, sofern Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben, oder wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Fiete Wulff, Leiter der Pressestelle der Bundesnetzagentur Ab dem 1. Dezember haben Verbraucher neue Rechte bei Handy- und Internetverträgen. Fotos: dpa-Bildfunk Automatische Vertragsverlängerung, lahmes Internet, verbummelte Technikertermine: Tausende Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich in den vergangenen Jahren über Telefon- und Internetanbieter beschwert. Damit ist nun Schluss.
Was sich ab dem 1. Dezember ändert. Ab 01.12.2021 haben Verbraucherinnen und Verbraucher neue Rechte bei Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträgen: Zu den wichtigsten Änderungen gehören kürzere Kündigungsfristen bei automatischer Vertragsverlängerung, ein Minderungsrecht bei nicht gelieferten Bandbreiten sowie Entschädigungszahlungen bei Telefon- und... Aus der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 30.11.2021 ergibt sich: „Die neuen Regelungen sorgen für mehr Transparenz und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher besser“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unser Kundenschutzbereich informiert über die neuen Kundenrechte.
Bei Streitigkeiten mit dem Anbieter sucht unsere Schlichtungsstelle nach einer gemeinsamen Lösung.“ Das neue Telekommunikationsgesetz gilt grundsätzlich auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden. Die Laufzeit für einen Telefon- oder Internetvertrag darf weiterhin maximal 24 Monate betragen. Wenn Verbraucher aber die Kündigungsfrist verpassen und der Vertrag sich automatisch verlängert, können sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bevor sich der Vertrag stillschweigend verlängert, muss der Anbieter rechtzeitig darauf hinweisen.
Handynutzung. Mobilfunkverträge in einer Endlosschleife gehören seit Dezember 2021 der Vergangenheit an. © Getty Images / Axel Bueckert Kunden können Telefon- und Handyverträge nach der Mindestlaufzeit schneller kündigen als früher. Auch sonst haben sie mehr Rechte. Doch Kostenfallen gibt es weiterhin.
Die Novelle des Ende 2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Reihe von Vorteilen gebracht, die sie gegenüber den Machenschaften einiger Telekommunikationsunternehmen besser schützen. Viele blieben vorher unfreiwillig in ihren Telekommunikationsverträgen gefangen, am Telefon wurden ihnen neue Verträge untergeschoben. Einmal abgeschlossen, hatten sich Handyverträge vorher ohne rechtzeitige Kündigung immer wieder um ein Jahr verlängert. Wer aus seinem Vertrag raus wollte, musste gut im Auge behalten, wann er aktiv werden muss. Da die Mobilfunkkosten in den letzten Jahren ständig gesunken waren, hingen viele so in zu teuren Verträgen fest. Die automatischen Verlängerungen um ein weiteres Jahr sind nicht mehr zulässig.
Kundinnen und Kunden können nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit monatlich kündigen. Mobilfunkunternehmen bieten allerdings weiterhin Handyverträge an, die 24 Monaten laufen. Über den Abschluss eines solchen Vertrags lässt sich ein neues Mobilfunkgerät finanzieren. Wir erklären in unserem Special „Handy mit oder ohne Vertrag“, wann sich das lohnt. Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Was ändert sich für Sie im Alltag?
Hier finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Neuregelungen Monat für Monat. Gesetzliche Neuregelungen im Februar 2026 Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2026 Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2025 Gesetzliche Neuregelungen im November 2025 Das Recht auf Internet ist seit dem 1.
Dezember 2021 in Deutschland gesetzlich verankert und bietet allen Bürgern einen einklagbaren Anspruch auf schnellen Internetzugang. Dieses bedeutsame Recht wurde mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes festgeschrieben und trat für Verbraucher konkret am 1. Juni 2022 in Kraft. Gegenwärtig umfasst die gesetzliche Grundversorgung eine Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer maximalen Latenz von 150 Millisekunden. Allerdings sollen diese Werte künftig steigen – im Sommer 2022 wurde bereits beschlossen, dass die Mindestanforderungen auf 15 Mbit/s beim Download und 5 Mbit/s beim Upload erhöht werden sollen. Besonders relevant ist diese Regelung für die rund 400.000 unterversorgten Haushalte in Deutschland.
Der Gesetzgeber hat dabei auch festgelegt, dass dieser Internetzugang zu einem „erschwinglichen Preis“ angeboten werden muss, den die Bundesnetzagentur im Juni 2023 mit etwa 30 Euro monatlich beziffert hat. In diesem Experten-Guide erfahren Sie, wie das Recht auf Internet entstanden ist, welche technischen Mindestanforderungen ab 2025 gelten werden und wie Sie als Verbraucher Ihr Recht erfolgreich geltend machen können. Außerdem beleuchten wir kritische Aspekte der aktuellen Regelung und geben Ihnen praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Perspektive. Die Entstehungsgeschichte des Rechts auf Internet in Deutschland erstreckt sich über mehrere Jahre und wurde durch verschiedene rechtliche Entwicklungen, gerichtliche Entscheidungen und europäische Vorgaben geprägt. Aus juristischer Perspektive betrachtet, handelt es sich um einen komplexen Prozess, der schließlich in einen konkreten Rechtsanspruch mündete. Bereits 2012 setzte der Bundesgerichtshof einen bedeutsamen Meilenstein, als er in seiner Entscheidung vom 24.
Januar 2012 (III ZR 98/12) anerkannte, dass das Internet mittlerweile zur Grundversorgung des Einzelnen zählt. Damit wurde dem Internet eine rechtliche Bedeutung zugesprochen, die zuvor nur dem Kraftfahrzeug und dem herkömmlichen Telefonanschluss zugebilligt worden war. Diese Entscheidung stellte einen ersten juristischen Schritt zur Anerkennung der Bedeutung des Internets für die gesellschaftliche Teilhabe dar. Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Ich habe gehört, dass Kunden in Sachen Festnetztelefon, Internet und Handy gegenüber ihrem Anbieter bald mehr Rechte erhalten.
Stimmt das? Euro am Sonntag: Ja, das wird sogar schon ziemlich bald so sein. Am 1. Dezember ändert sich das Telekommunikationsgesetz für neue und bereits laufende Verträge. Hier die wichtigsten Details, wie sie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de) aufzählt: + Ist der Anschluss gestört, dürfen Sie eine schnelle Beseitigung der Störung verlangen.
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