Pflichtexemplare Sammlungen Ulb Bonn De
Die „Pflichtablieferung“ von Publikationen (gedruckt, elektronisch, auf Datenträgern) soll sicherstellen, dass das kulturelle Erbe einer Region erhalten bleibt und zugänglich ist. Traditionell ist dies Aufgabe von Landesbibliotheken. Deshalb sammelt und präsentiert die ULB Bonn im Auftrag des Landes Monografien, Zeitschriften, Zeitungen, Karten, Noten etc. als sogenannte Pflichtexemplare, wenn sie im Regierungsbezirk Köln veröffentlicht wurden. Hier können Sie sehen, wie sich die Zuständigkeit in den letzten 200 Jahren verändert hat: Zusammen mit dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv) unterstützt die ULB Bonn die Bonner Erklärung (PDF-Datei).
Ziel ist, die zeitgemäße Nutzbarkeit elektronischer Pflichtexemplare zu ermöglichen. Im Juni 2025 wurde die Erklärung in Bonn unterzeichnet. Jährlich erhalten die drei Landesbibliotheken über 18.000 Bücher und über 10.000 Zeitschriften und Zeitungen in gedruckter oder elektronischer Form aus allen Verlagen, Behörden und anderen Institutionen aus NRW. Aufgrund der Pflichtexemplarregelungen im Kulturgesetzbuch NRW sind sämtliche Werke, die in NRW publiziert werden, kostenlos an die Landesbibliotheken abzuliefern: wissenschaftliche Fachliteratur, aber auch Belletristik, Sach- und Regionalliteratur, Broschüren, Amtsdruckschriften, Karten, Comics, Kinder- oder Hörbücher... Auch Bücher, Zeitschriftenhefte, Jahrbücher von Vereinen oder Firmenbroschüren, sog. Graue Literatur, die nicht über den Buchhandel zu beziehen ist, müssen an die Landesbibliotheken abgeliefert werden.
1,2 Millionen Pflichtmedien können über die jeweiligen Bibliothekskataloge und den Nordrhein-Westfälischen Verbundkatalog recherchiert und genutzt werden. Dieser Beitrag beleuchtet die neuen Herausforderungen, die den drei Landesbibliotheken in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch das 2022 erlassene Kulturgesetzbuch NRW gestellt worden sind, und nimmt dabei Aspekte von Erschließung, Erhaltung und Digitalisierung des kulturellen schriftlichen... The article describes new challenges for North Rhine-Westphalia’s State Libraries since the 2022 cultural code NRW was decreed, focusing on aspects of indexing, preserving, and digitizing written cultural heritage in North Rhine-Westphalia. Durch das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Kulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (KulturGB NRW) sind die Aufgaben der drei Universitäts- und Landesbibliotheken (ULB) Bonn, Düsseldorf und Münster erheblich ausgeweitet worden[1]. In den §§ 52 und 56 bis 62 sind diese explizit festgehalten: die Sammlung, Erschließung, Bewahrung und Bereitstellung der Pflicht- und Regionalliteratur und die Erschließung der landesspezifischen Literatur in der Nordrhein-Westfälischen Bibliographie (NWBib).
Ein Konzept für die Sammlung, Erschließung, Bereitstellung und Archivierung regionaler Webseiten wird zurzeit mit dem Hochschulbibliothekszentrum (hbz) entwickelt. Eine neue Herausforderung für die drei Landesbibliotheken (LBB) sind die im KulturGB NRW beschriebenen weiteren Verpflichtungen, die über das klassische Aufgabenspektrum der Landesbibliotheken hinausgehen: der Schutz des historischen schriftlichen Kulturerbes des Landes durch „sachgerechte... Hinzu kommt, dass die Landesbibliotheken andere Bibliotheken in öffentlicher oder privater Trägerschaft bei der Erschließung, Bewahrung und Digitalisierung ihrer wertvollen historischen Bestände unterstützen sollen – eine zweifellos wichtige Aufgabe, die in den nächsten Jahren... Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Erschließung, Erhaltung und Digitalisierung des schriftlichen Kulturerbes aus Nordrhein-Westfalen (NRW) bedarf es neuer Konzepte und einer Ausfinanzierung durch das Land. Erste Schritte im Bereich der Bestandserhaltung sind bereits durch die Verstetigung der Mittel im Landesbibliothekshaushalt erfolgt. Ein wichtiges Instrument für die Ausgestaltung insbesondere der neuen Aufgaben der drei Landesbibliotheken ist die dreimal jährlich stattfindende Landesbibliothekenkonferenz, an der die Leitenden Direktor*innen der drei ULB, Vertreterinnen des Ministeriums sowie die in den...
Sämtliche Aufgaben, die sich aus dem Kulturgesetzbuch ergeben, werden hier diskutiert und beraten. Für einzelne Themen werden auf operativer Ebene Arbeitsgemeinschaften gebildet, z. B. für die Frage der Webarchivierung oder der Kulturgutdigitalisierung. Bitte schicken Sie ein Exemplar per Post an: Wenden Sie sich bei Rückfragen zur Ablieferung gedruckter Publikationen gerne an pflicht@ulb.uni-bonn.de.
Sie können Ihr(e) Pflichtexemplar(e) auch persönlich bei uns abgeben, eine Terminabsprache ist per E-Mail oder Telefon (+49 228 73-5293) möglich. Bitte liefern Sie ein Exemplar (mögliche Dateiformate: PDF, epub, mp3, mp4, flac) per Formular ab: Wenden Sie sich bei Rückfragen zur Ablieferung elektronischer Publikationen gerne an epflicht@ulb.uni-bonn.de. Sie haben Fragen zu unserem Sammlungsbestand, möchten in den Beständen forschen oder im Curtius-Lesesaal arbeiten? Sie interessieren sich für die Rheinische Landeskunde oder möchten Ihre Publikation als Pflichtexemplar bei uns abliefern? Die ULB besitzt umfangreiche Sammlungen: Mittelalterliche und neuzeitliche Handschriften, Nachlässe, Autographen, Musikalien und weitere Spezialsammlungen sowie einen großen Altbestand.
Die Bestände werden teilweise in den Digitalen Sammlungen präsentiert, die kontinuierlich ausgebaut werden. Als Landesbibliothek sammelt und archiviert die ULB Publikationen, die im Regierungsbezirk Köln erscheinen, elektronisch oder gedruckt. Neben diesen Pflichtexemplaren, die Verlage von Gesetzes wegen an die ULB abgeben müssen, erwirbt sie Literatur zum Rheinland und ist an der Verzeichnung der Regionalliteratur in der Nordrhein-Westfälischen Bibliographie beteiligt. Alle Informationen haben wir für Sie auf der Website www.sammlungen.ulb.uni-bonn.de ausführlich zusammengestellt. Die ULB besitzt umfangreiche Sammlungen: Mittelalterliche und neuzeitliche Handschriften, Nachlässe, Autographen, Musikalien und weitere Spezialsammlungen sowie einen großen Altbestand. Die Bestände werden teilweise in den Digitalen Sammlungen präsentiert, die kontinuierlich ausgebaut werden.
Als Landesbibliothek sammelt und archiviert die ULB Publikationen, die im Regierungsbezirk Köln erscheinen, elektronisch oder gedruckt. Neben diesen Pflichtexemplaren, die Verlage von Gesetzes wegen an die ULB abgeben müssen, erwirbt sie Literatur zum Rheinland und ist an der Verzeichnung der Regionalliteratur in der Nordrhein-Westfälischen Bibliographie beteiligt. Der Fachinformationsdienst Romanistik (FID) versorgt Romanist*innen in ganz Deutschland mit Spezialliteratur und forschungsrelevanten Informationen und unterstützt zu den Themen Forschungsdaten und Open Access. Die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn übernimmt gemeinsam mit den ULBs Düsseldorf und Münster die Aufgabe der Landesbibliothek NRW. Die ULB besitzt umfangreiche Sammlungen: Mittelalterliche und neuzeitliche Handschriften, Nachlässe, Autographen, Musikalien und weitere Spezialsammlungen sowie einen großen Altbestand. Die Bestände werden teilweise in den Digitalen Sammlungen präsentiert, die kontinuierlich ausgebaut werden.
Der Gesetzgeber hat die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn beauftragt, alle im Regierungsbezirk Köln erscheinenden gedruckten und elektronischen Publikationen als Pflichtexemplare zu sammeln, zu verzeichnen, zu archivieren und zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt nach Maßgabe des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2008 auch für Amtliche Veröffentlichungen aus dem Regierungsbezirk Köln. Mit diesem Portal bieten wir Ihnen einen kompakten Zugriff auf beide Sammlungen elektronischer Dokumente. Selbstverständlich sind die Dokumente aber auch über unser Suchportal bonnus aufzurufen. Viele Publikationen beziehen sich auf die Region Rheinland und das Land NRW.
Die unten aufgeführte Basisgliederung der Nordrhein-Westfälischen Bibliographie dient einer ersten groben Orientierung. Für die Ablieferung von Pflichtexemplaren nach Vorgabe des Kulturgesetzbuches NRW klicken Sie bitte hier. Die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn übernimmt gemeinsam mit den ULBen Düsseldorf und Münster die Aufgabe der Landesbibliothek NRW. Dies gilt ebenso für die im Regierungsbezirk Köln erscheinenden amtlichen Veröffentlichungen von Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sowie von Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen, der Aufsicht des Landes unterstehenden Institutionen (gem. Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 12.6.2008). Alle Pflichtexemplare und Amtlichen Veröffentlichungen können Sie über unser Suchportal bonnus und im HBZ-Verbundkatalog bzw.
elektronische Dokumente auch in unserem Portal Elektronische Publikationen aus dem Regierungsbezirk Köln recherchieren. Mit vielfältigen Aktivitäten trägt die ULB Bonn dazu bei, das kulturelle Erbe NRWs zu dokumentieren, zu archivieren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die „Pflichtablieferung“ von Publikationen (gedruckt, elektronisch, auf Datenträgern) soll sicherstellen, dass das kulturelle Erbe einer Region erhalten bleibt und zugänglich ist.
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Die „Pflichtablieferung“ von Publikationen (gedruckt, elektronisch, auf Datenträgern) soll sicherstellen, dass das kulturelle Erbe einer Region erhalten bleibt und zugänglich ist. Traditionell ist dies Aufgabe von Landesbibliotheken. Deshalb sammelt und präsentiert die ULB Bonn im Auftrag des Landes Monografien, Zeitschriften, Zeitungen, Karten, Noten etc. als sogenannte Pflichtexemplare, wenn sie...
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Ziel ist, die zeitgemäße Nutzbarkeit elektronischer Pflichtexemplare zu ermöglichen. Im Juni 2025 wurde die Erklärung in Bonn unterzeichnet. Jährlich erhalten die drei Landesbibliotheken über 18.000 Bücher und über 10.000 Zeitschriften und Zeitungen in gedruckter oder elektronischer Form aus allen Verlagen, Behörden und anderen Institutionen aus NRW. Aufgrund der Pflichtexemplarregelungen im Kultu...
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