Sammelklage Gegen Meta Überwachung Klageregister Eröffnet

Emily Johnson
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sammelklage gegen meta überwachung klageregister eröffnet

Im Rahmen der Verbandsklage (Sammelklage) gegen Meta wegen Nutzer-Überwachung hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) am 24. November 2025 das Klageregister eröffnet. Damit können nun Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Register angemeldet werden. Wichtig: Wer sich bereits über die Homepage der Kanzlei BK Baumeister & Kollegen oder über www.meta-klage.de vom Verbraucherschutzverein VSV angemeldet hat, braucht nichts weiter zu tun. Die Sammelklage gegen Meta wird beim OLG Hamburg geführt (Az. 11 VKl 1/25).

Kläger ist der Verbraucherschutzverein (VSV), das Verfahren führt die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen. Meta späht das Internetverhalten seiner Nutzer aus – also alle, die ein Instagram- oder Facebook-Konto besitzen. Das sind bundesweit etwa 50 Millionen Menschen. Wenn diese Menschen im Internet etwas suchen, lesen, anklicken oder kaufen, kann der Meta-Konzern mitlesen. Auch wenn diese Menschen nicht bei Instagram oder Facebook eingeloggt sind. Dafür nutzt Meta digitale Hilfsmittel, die fast unsichtbar in zahlreichen Webseiten und Apps mit dem Einverständnis der Betreiber eingebunden sind.

Dies sind die sogenannten Meta Business Tools. Diese Tools sind in zahlreichen beliebten und reichweitenstarken Webseiten zu finden wie gängige Nachrichtenseiten, Online-Shops aller Art oder Reiseportale. Sie sind aber eben auch in höchstprivate Angebote integriert, wie etwa zum Thema Gesundheit, Sexualität oder Partnersuche. Somit betreibt Meta eine umfassende Nutzer-Überwachung auf Geheimdienstniveau – und verdient damit Milliarden. Die Datenverarbeitung durch Meta stellt jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (EuGH und BVerfG) einen schweren Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar, der nicht gerechtfertigt ist. Bonn.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (VZBV) gegen Meta Platforms Ireland Limited im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche, sofern diese Gegenstand der Klage sind, zur Eintragung in das Register anmelden. Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen bei der jeweiligen Klage ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist.

Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Nach Eintragung der Anmeldung im Verbandsklageregister schickt das BfJ den Angemeldeten eine Bestätigung per Post zu. Die Verbandsklage kann unter folgendem Link eingesehen werden: Öffentliche Bekanntmachungen im Verbandsklageregister Weitere Informationen zum Verbandsklageregister finden Sie unter: Verbandsklageregister Instagram- und Facebook-Nutzer: Meta spioniert Sie aus. Fordern Sie Unterlassung und 5.000 Euro Schadensersatz!

Der Konzern Meta, Betreiber von Instagram und Facebook, überwacht rechtswidrig mithilfe seiner „Meta Business Tools“ große Teile des Privatlebens seiner Nutzer. Meta liest auf tausenden Webseiten und Apps heimlich mit, was Sie dort tun, speichert es ab, und verdient mit Ihrer Überwachung Milliarden. Betroffen von der Meta-Überwachung sind allein in Deutschland 50 Millionen Menschen. Diese Überwachung ist nach europäischem Datenschutzrecht (DSGVO) illegal. Das Klageregister ist seit dem 5. Mai 2025 eröffnet.

Wie Sie sich eintragen, erfahren Sie durch den Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/facebook. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Sie Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Wenn Sie sich in das Register eingetragen haben, sind Sie bei der Sammelklage dabei. Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Sich der Sammelklage anzuschließen, ist für Sie kostenlos.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte am 9. Dezember 2024 Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. ein. Zuvor gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Der hält rund 100 Euro für den „bloßen Kontrollverlust“ über eigene Daten in einem Einzelfall für angemessenen Schadenersatz. Mit der Sammelklage können Millionen Betroffene in Deutschland kostenlos Schadenersatzansprüche gegenüber Facebook durchsetzen.

Außerdem können mit der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Ansprüche der teilnehmenden Betroffenen zum Jahreswechsel nicht verjähren. Die Sammelklage richtet sich an Facebook-Nutzerinnen und Nutzer, die vom im Jahr 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenleck betroffen waren. Ihnen steht voraussichtlich ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro Schadenersatz zu. Es handelt sich bei der Sammelklage um eine Musterfeststellungsklage. Damit will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und deren Höhe feststellen lassen. Betroffene können ihre Ansprüche dann leichter durchsetzen.

Betroffene können sich weiterhin kostenlos der Klage der Verbraucherzentrale anschließen Millionen Facebook-Nutzer:innen verloren wegen eines Datenlecks die Kontrolle über persönliche Daten. Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Geburtsdaten, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus wurden im Jahr 2021 öffentlich. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Sammelklage gegen Meta gestartet. Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können – und zwar bis zu 600 Euro. Am 10.

Oktober beginnt der Prozess am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Betroffene in Deutschland können sich weiterhin der Sammelklage anschließen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Die Sammelklage unterstützt betroffene Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer in Deutschland, damit sie einfacher zu einer Entschädigung kommen. Das Datenleck bei Facebook brachte erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich: Betroffene können seitdem leichter ins Visier von Cyberkriminellen geraten – etwa durch Phishing-Mails, Betrugsmaschen wie den „Enkeltrick“ oder durch Identitätsdiebstahl. Mehr als 14.000 Menschen haben sich der Sammelklage bereits angeschlossen. Und mit wenig Aufwand können sich Betroffene weiterhin kostenlos an der Sammelklage beteiligen.“

BGH: Kontrollverlust über Daten entscheidend Für die Teilnahme an der Sammelklage ist jedoch nicht entscheidend, ob bereits ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist. Es genügt, wenn persönliche Daten im Zuge des Lecks im Jahr 2021 öffentlich zugänglich wurden. In einem richtungsweisenden Urteil zum Facebook-Datenleck sprach der Bundesgerichtshof (BGH) einem Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz zu, der durch das Leck die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren hatte (Aktenzeichen: VI ZR 10/24). Meta, Betreiber von Instagram und Facebook, überwacht Nutzer illegal und verdient Milliarden mit ihren Daten. In einer Verbandsklage fordert der Verbraucherschutzverein jetzt Schadensersatz.

Instagram- und Facebook-Nutzer können sich kostenfrei anmelden - alle Infos hier! Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat eine Verbandsklage gegen Meta, den Betreiber von Instagram und Facebook, eingereicht. Hintergrund ist die rechtswidrige Überwachung von Nutzern durch die sogenannten Meta Business Tools. Diese Programme sammeln Daten auf tausenden Webseiten und Apps und speichern sie ab – selbst wenn Nutzer nicht auf Facebook oder Instagram eingeloggt sind. Instagram- und Facebook-Nutzer in Deutschland können sich kostenfrei anmelden und der Verbandsklage beitreten. Meta erstellt von jedem Nutzer einen digitalen Fingerabdruck, der ihn eindeutig identifiziert – auch bei Gerätewechsel oder neuen Konten.

Mithilfe der Meta Business Tools überwacht Meta das Verhalten auf externen Webseiten und Apps, darunter auch sensible Bereiche wie Gesundheit, Weltanschauung oder sexuelle Vorlieben. Diese Praxis verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-252/21) gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Allein in Deutschland sind rund 50 Millionen Menschen von der Überwachung betroffen. Meta speichert systematisch Daten und nutzt sie für kommerzielle Zwecke, ohne Zustimmung der Nutzer.

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