Schutz Kritischer Infrastrukturen Braucht Klare Finanzierung Und

Emily Johnson
-
schutz kritischer infrastrukturen braucht klare finanzierung und

Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen. Ausgewählte Themen der Energiewirtschaft auf einen Blick. Ausgewählte Themen der Trink- und Abwasserwirtschaft auf einen Blick. Der BDEW erarbeitet Branchenpositionen, findet Lösungen, erstellt Zahlenmaterial und Grafiken und bereitet diverse Informationen rund um die Themen der Energie- und Wasserwirtschaft auf. Heute hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) beschlossen.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (Berlin) - Heute hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) beschlossen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage markiert der Kabinettsbeschluss zum KRITIS-Dachgesetz einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Betreiber benötigen schnellstmöglich Rechts- und Investitionssicherheit, damit sie den Schutz ihrer Anlagen weiterhin bestmöglich vorausschauend gewährleisten können. Positiv ist, dass die IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur künftig auch für die neuen Anforderungen an physische Sicherheit und Resilienz anerkannt werden sollen. Damit wird eine zentrale Forderung des BDEW aufgegriffen.

Nur so ist eine schnelle und wirtschaftliche Umsetzung eines einheitlichen Nachweisverfahrens für Resilienz- und Cybersicherheitsanforderungen möglich. Zugleich wird eine enge Verzahnung von KRITIS-Dachgesetz und NIS2-Richtlinien-Umsetzung gewährleistet. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass über das KRITIS-Dachgesetz hinaus für die Energie- und Wasserwirtschaft geeignete Regelungen zur Kostenanerkennung, Gebührenfähigkeit und Finanzierung neuer Schutzbedarfe geschaffen werden. Dazu gehört auch eine staatliche Finanzierung über den Verteidigungshaushalt.“ Quelle und Kontaktadresse: (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Julia Weber, stellv. Pressesprecher(in), Reinhardtstr.

32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0 Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Der Verband ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM).

Das KRITIS-Dachgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Das Wichtigste im Überblick. Das KRITIS-Dachgesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen hat der Bundesrat dem Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes zugestimmt. Damit werden erstmalig folgende Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung.

Mit dem Gesetzentwurf werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen. Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden.

Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen. Mit dem heutigen ersten KRITIS‑Gipfel 2026 in Berlin senden der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein Signal: Der Schutz kritischer Infrastrukturen muss in Deutschland deutlich stärker in... Berlin, 10. März 2026. Mit dem heutigen ersten KRITIS‑Gipfel 2026 in Berlin senden der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein Signal: Der Schutz kritischer Infrastrukturen muss in Deutschland deutlich stärker in... Die Veranstaltung bringt Spitzenvertreterinnen und -vertreter aus Energiebranche, Politik, Verwaltung und Bundeswehr zusammen, um über wachsende sicherheitspolitische Herausforderungen und die notwendigen Maßnahmen für ein widerstandsfähiges Energiesystem zu beraten.

Zum Auftakt geben BDEW‑Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae, VKU‑Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, Hans‑Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sowie Generalleutnant André Bodemann Impulse zu strategischer Vorsorge und aktuellen Bedrohungslagen. Anschließend diskutieren zwei Panels die Lehren aus dem jüngsten Stromausfall in Berlin sowie den aktuellen Stand der zivilen Verteidigung in Deutschland. Anlässlich des Gipfels formulieren BDEW und VKU drei zentrale Forderungen für einen wirksamen Schutz kritischer Infrastrukturen: BERLIN. Der Schutz kritischer Infrastrukturen soll künftig gesetzlich stärker geregelt werden: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Schritt grundsätzlich – warnt jedoch vor Umsetzungslücken und fehlender finanzieller Absicherung.

„Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage markiert der Kabinettsbeschluss einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Resilienz“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Damit Betreiber kritischer Anlagen wie Energie- und Wasserversorger ihre Schutzmaßnahmen planungssicher umsetzen können, brauche es jedoch vor allem Rechtsklarheit und finanzielle Verlässlichkeit. IT-Sicherheitskataloge als Basis für Resilienz Positiv bewertet der BDEW, dass künftig die IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur auch als Grundlage für Anforderungen an physische Sicherheit und Resilienz dienen sollen. Das ermögliche einheitliche und wirtschaftlich tragfähige Nachweisverfahren – und schaffe Synergien mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit. Finanzierung und Gebührenregelungen gefordert

Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Wir brauchen in Deutschland dringend klare und wirksame Regeln für den Schutz und die Resilienz kritischer Infrastrukturen. Die Beratungen zum KRITIS-Dachgesetz dauern bereits zu lange. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage darf es jetzt nicht zu weiteren Verzögerungen kommen, auch wenn das Gesetz noch weit von dem entfernt ist, was wirklich notwendig wäre. Unternehmen benötigen zügig Rechtssicherheit, um in Schutzmaßnahmen und Krisenvorsorge verlässlich investieren zu können. Für die Umsetzung ist entscheidend: Die notwendigen Rechtsverordnungen müssen schnell, praktikabel und in enger Abstimmung mit den Betreibern erarbeitet werden.

Die Wirtschaft steht bereit, diesen Prozess zu unterstützen. Ein regulatorischer Flickenteppich muss vermieden werden. Die Option eigenständiger Länderfestlegungen darüber, welche Anlagen als kritisch gelten, schafft Rechtsunsicherheit, unterschiedliche Standards und Wettbewerbsverzerrungen, die Planungs- und Investitionssicherheit beeinträchtigen. Wir brauchen bundesweit einheitliche Maßstäbe. Klar festgelegte Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sind zentral für Planungssicherheit und wirksame Resilienz.” Ob Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheitswesen oder Ernährung – viele Branchen zählen in Deutschland zur sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS).

Um diese besonders geschützten Bereiche widerstandsfähiger gegen Störfälle, Krisen und Angriffe zu machen, hat der Bundestag am 29. Januar 2026 das neue KRITIS-Dachgesetz beschlossen; der Bundesrat hat am 6. März 2026 zugestimmt. Mit dem KRITIS-Dachgesetz geht der deutsche Gesetzgeber über die bisherigen Anforderungen hinaus und schafft erstmals einen abgerundeten Rahmen für die physische, organisatorische und technische Resilienz von KRITIS-Einrichtungen – unabhängig davon, ob sie unter europäische... Damit werden betroffene Unternehmen nunmehr verpflichtet, eine Vielzahl physischer (Schutz-)Maßnahmen zu ergreifen, um sich gegen Störfälle und Angriffe von innen und von außen zu schützen. Diese Maßnahmen gehen deutlich über die reine IT-Sicherheit hinaus: Der Gesetzgeber verlangt nunmehr einen Schutz gegen alle möglichen Gefahrenquellen, also Natur, Technik, und Mensch.

Vom KRITIS‑Dachgesetz erfasst sind Unternehmen, die kritische Anlagen betreiben und in einem gesetzlich definierten KRITIS‑Sektor tätig sind. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen und Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Wasser und Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, der Weltraumbereich, die Siedlungsabfallentsorgung sowie bestimmte Einrichtungen der Bundesverwaltung. Eine Anlage gilt im Regelfall als kritisch, wenn sie die Versorgung von mindestens 500.000 Menschen sicherstellt. Die genaue Einordnung erfolgt dabei sektorspezifisch und orientiert sich an der Bedeutung der jeweiligen Anlage für die öffentliche Versorgung. Viele Länder haben aber bereits angekündigt, diesen Anwendungsbereich durch eine Herabsetzung des Schwellenwertes per Verordnung noch deutlich auszuweiten. Das KRITIS-Dachgesetz enthält insoweit eine entsprechende Länder Öffnungsklausel.

Die „Spielregeln“ für solche Verordnungen werden allerdings noch durch das Bundes-Innenministerium festgelegt. Unternehmen sollten deshalb die weitere Konkretisierung auf Landesebene im Blick behalten und frühzeitig prüfen, ob ihre Anlagen (künftig) unter die Vorgaben fallen. Falls ja, müssen sie sich ab dem 17. Juli 2026 digital als Betreiber kritischer Anlagen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe registrieren. Funktionierende und widerstandsfähige Infrastrukturen sind für die Gesellschaft und die Wirtschaft lebenswichtig und daher besonders schützenswert. Kritische Infrastrukturen und Dienstleistungen haben eine zentrale Bedeutung für das Gemeinwesen.

Beeinträchtigungen oder Ausfälle können zu erheblichen Störungen wie Versorgungsengpässen führen. In der Folge kann die öffentliche Sicherheit gefährdet werden und hohe volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Kritische Infrastrukturen sind unter anderem durch die Auswirkungen von Naturkatastrophen bedroht. Auch technisches Versagen und kriminelle oder terroristische Angriffe stellen Gefährdungen dar. Eine Vielzahl von Infrastrukturen in Deutschland ist zudem auf das reibungslose Funktionieren der Informationsinfrastruktur angewiesen. Dies erhöht die Abhängigkeit von der Funktionsfähigkeit von IT-Technologien.

Der Trend geht hin zur Bildung von sogenannten „Megainfrastrukturen“. Störungen in einer Infrastruktur können folgenschwere Kaskadeneffekte auslösen, die weitreichende Auswirkungen auf andere Infrastrukturen haben. Deshalb müssen Kritische Infrastrukturen zukünftig stärker sektor- und grenzübergreifend betrachtet werden. In der Programmsäule „Schutz Kritischer Infrastrukturen“ werden daher der Schutz Kritischer Infrastrukturen und deren Widerstandsfähigkeit gegen Störungen und Angriffe in den Fokus genommen. Dabei gilt es, den Blick auf Infrastruktursysteme, wie zum Beispiel Banken, Kulturgüter, Medien oder das Gesundheits- und Pflegewesen, zu erweitern, die für die Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Gesellschaft ebenso unerlässlich sind wie die Grundversorgung mit... Kritische Infrastrukturen wie zum Beispiel die Strom- und Wasserversorgung sind für die Aufrechterhaltung unserer Gesellschaft unerlässlich.

Dies gilt jedoch auch für sozioökonomische Infrastrukturen wie das Gesundheits- und Pflegewesen und die Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie soziokulturelle Infrastrukturen wie Medien und Kulturgüter. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert daher im Rahmen dieser Förderrichtlinie Verbundprojekte, die durch neue Strategien, technologische Ansätze und organisatorische Konzepte einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der sozioökonomischen und soziokulturellen Infrastrukturen vor den...

People Also Search

Erdgas, Strom Und Heizwärme Sowie Wasser Und Abwasser. Der BDEW

Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen. Ausgewählte Themen der Energiewirtschaft auf einen Blick. Ausgewählte Themen der Trink- und Abwasserwirtschaft auf einen Blick. Der BDEW erarbeitet Branchenpositionen, findet Lösungen, erstellt Zahlenmaterial und Grafiken und bereitet diverse Informationen rund um die Themen der Energie- und Wasserwirts...

Hierzu Erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende Der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (Berlin) - Heute

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (Berlin) - Heute hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) beschlossen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen La...

Nur So Ist Eine Schnelle Und Wirtschaftliche Umsetzung Eines Einheitlichen

Nur so ist eine schnelle und wirtschaftliche Umsetzung eines einheitlichen Nachweisverfahrens für Resilienz- und Cybersicherheitsanforderungen möglich. Zugleich wird eine enge Verzahnung von KRITIS-Dachgesetz und NIS2-Richtlinien-Umsetzung gewährleistet. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass über das KRITIS-Dachgesetz hinaus für die Energie- und Wasserwirtschaft geeignete Regelungen zur Koste...

32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0 Sie Sehen Gerade Einen

32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0 Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Der Verband ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM).

Das KRITIS-Dachgesetz Hat Den Bundesrat Passiert. Damit Werden Bundeseinheitliche Und

Das KRITIS-Dachgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Das Wichtigste im Überblick. Das KRITIS-Dachgesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anl...