So Stärkt Die Bundesregierung Den Verbraucherschutz
Was erwartet Verbraucherinnen und Verbraucher in den nächsten vier Jahren? Das Leben soll bezahlbarer, einfacher und gerechter werden. Hier gibt es den Überblick über die wesentlichen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Verbraucherschutz betrifft nahezu alle Facetten des alltäglichen Lebens. Die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken „durch starke Rechte, Transparenz und Information, Beratung und Bildung, Schutz und Vorsorge“ – diesem Ziel haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verpflichtet. Dafür soll das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgebaut und die Arbeit für und mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gefördert werden.
Gemeinsam mit den Ländern will der Bund den vorsorgenden Verbraucherschutz, die Verbraucherbildung und die kostenlose Schuldnerberatung stärken. Die Bundesregierung setzt sich für nachhaltigen Konsum ein – unter anderem mit dem Ansatz „Reparieren statt wegwerfen“. Die Verschwendung von Lebensmitteln soll bekämpft und gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln, unterstützt werden. Bundesregierung, Mitteilung vom 15.03.2023 Die Bundesregierung will die hohen Verbraucherschutzstandards weiter ausbauen. Fast 100 Maßnahmen sieht der Koalitionsvertrag dazu vor.
Hier finden Sie einen Überblick über bereits beschlossene Neuregelungen und solche, die noch in Arbeit sind. Verbraucherschutz umfasst eine breite Palette der alltäglichen Geschäfte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dazu gehört der Wirtschafts- und Finanzbereich, Ernährung und Gesundheit bis hin zu Fahr- und Fluggastrechten. Angesichts von Digitalisierung und globaler Warenströme sind Verbraucherrechte nicht nur in Deutschland, sondern EU- und auch weltweit bedeutsam. Zudem wird das Nachhaltigkeitsprinzip mehr und mehr zum Nutzen der Verbraucher in der Konsumwelt verankert. Der Koalitionsvertrag sieht fast 100 Maßnahmen im Bereich des Verbraucherschutzes vor, von denen bereits einige umgesetzt, andere im Gesetzgebungsverfahren sind.
Hier einige Beispiele. Recht auf Reparatur: Zukünftig soll es ein Recht auf Reparatur geben. Dafür setzt sich das Bundesverbraucherministerium EU-weit ein und plant entsprechende nationale Maßnahmen. Dazu gehört, dass Produkte bereits so gestaltet werden, dass sie möglichst lange halten und reparierbar sind. Hierzu hat die EU Ende 2022 bereits Mindestanforderungen im Rahmen des Ökodesigns und ein EU-Energielabel für Smartphones und Tablets beschlossen. Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht bei der Durchsetzung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ein Zusammenspiel aus zivilgerichtlichem Rechtsschutz und ergänzenden behördlichen Zuständigkeiten.
Das geht aus ihrer Antwort (21/4427) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (21/4139). Danach können betroffene Verbraucher ihre Rechte individuell vor Zivilgerichten durchsetzen, während klagebefugte Verbände unter anderem über Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Musterfeststellungsklagen oder Abhilfeklagen verfügen. Ergänzend bestehen behördliche Zuständigkeiten etwa bei der Bundesnetzagentur oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die Verfolgung grenzüberschreitender Verstöße im EU-Binnenmarkt ist laut Bundesregierung seit Anfang 2026 das Bundesamt für Justiz zuständig. Dafür wurden vom bislang zuständigen Umweltbundesamt sieben Vollzeitstellenäquivalente übertragen. Bei der BaFin befassen sich der Antwort zufolge insgesamt 177,32 Vollzeitäquivalente mit Aufgaben des kollektiven Verbraucherschutzes.
Ein zentrales staatliches Verbraucherbeschwerdeportal gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht. Beschwerden würden unter anderem von Verbraucherzentralen gesammelt und ausgewertet; sektorspezifische Beschwerdestellen existierten zudem bei verschiedenen Bundesoberbehörden. Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten Der Deutsche Bundestag hat heute ein umfassendes Gesetzespaket für den Verbraucherschutz beschlossen. Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen werden künftig streng reguliert, das undurchschaubar gewordene Dickicht an Nachhaltigkeitssiegeln wird gelichtet und manipulative Designs beim Vertrieb von Online-Finanzdienstleistungen werden verboten. Außerdem führt die schwarz-rote Koalition einen verpflichtenden Widerrufsbutton ein und stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin: "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen im Netz nicht länger ausgetrickst werden. Wer einen Vertrag online mit wenigen Klicks abschließen kann, muss ihn auch genauso einfach wieder widerrufen können. In der Praxis erleben viele Menschen bislang genau das Gegenteil: versteckte Kontaktmöglichkeiten, umständliche Verfahren und bewusst gesetzte Hürden. Damit machen wir jetzt Schluss. Der verpflichtende Widerrufsbutton sorgt für klare, faire und transparente Vertragsbedingungen und ist ein echter Fortschritt für den Verbraucherschutz im digitalen Raum.
Gleichzeitig stärken wir die Rechte von Patientinnen und Patienten. Künftig ist unmissverständlich geregelt, dass sie auf Verlangen unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte erhalten müssen. Transparenz und Selbstbestimmung dürfen weder beim Online-Einkauf noch im Gesundheitswesen verhandelbar sein." Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin: Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellte am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag vor.
Mit dem Vorhaben „Mehr Fortschritt wagen“ möchte die zukünftige Bundesregierung auch den Verbraucherschutz stärken. Neben einem vielversprechenden Verbraucherschutzkapitel sollten die Interessen der Verbraucher:innen auch bei den zentralen Herausforderungen wie im Fokus stehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Maßnahmen im Koalitionsvertrag geprüft und aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet. Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte Maßnahmen sind zu unkonkret, um sagen zu können, wie sie sich auf Verbraucher:innen auswirken
Maßnahmen bieten keine Chance für Fortschritte oder könnten die Situation sogar verschlechtern. 100 verbraucherpolitische Vorhaben im Check Union und SPD haben sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag spürbare Verbesserungen für den Verbraucheralltag vorgenommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 verbraucherpolitische Vorhaben von Schwarz-Rot ausgewertet. Viele Ankündigungen nehmen die Interessen von Verbraucher:innen in den Blick. Die Richtung stimmt – so die Analyse des vzbv.
„Die nächste Bundesregierung nimmt sich konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher vor“, sagt Michaela Schröder, Geschäftsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv. Dazu gehören finanzielle Entlastungen bei den Strompreisen, der angestrebte Erhalt des Deutschlandtickets und das Versprechen einer umfassenden Reform der privaten Altersvorsorge. „Es ist richtig, dass die neue Regierung neben der Wirtschaft auch Verbraucher:innen stärken will. Sie tragen mit ihrem Konsum zu mehr als 50 Prozent zur deutschen Wirtschaftsleistung bei. Wer die Alltagssorgen der Menschen in den Blick nimmt, stärkt alle“, sagt Schröder. Es gebe aber auch viele verbraucherpolitische Baustellen, die keine oder nur unzureichende Erwähnung im Koalitionsvertrag finden.
„Die nächste Bundesregierung muss sich dringend der hohen Lebensmittelpreise annehmen. Auch das Thema gesunde Ernährung kommt im Koalitionsvertrag zu kurz“, kritisiert Schröder. „Eine gute Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Verbraucher:innen erwarten, dass eine gesunde Ernährung zu fairen Preisen heute und auch künftig für alle möglich ist.“ Was bringt der neue Koalitionsvertrag für Ihren Alltag? Von Strompreisen über das Deutschlandticket bis zur Altersvorsorge - einige Ankündigungen lassen auf echte Entlastungen und Verbesserungen hoffen.
Trotz positiver Ansätze, die Verbraucher:innen stärker in den Fokus rücken, bleiben zentrale Themen wie Ernährung, Gesundheit und Datenschutz aus Sicht des vzbv zu vage oder unkonkret. Wie faire Lebensmittelpreise für Verbraucher:innen und Erzeuger:innen sichergestellt werden sollen, bleibt offen. Eine gesunde Ernährung dürfe aber keine Frage des Geldbeutels sein, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Obwohl die Koalition den Reformbedarf im Gesundheitswesen erkannt hat, fehlen konkrete Maßnahmen, wie die Versorgung verbessert werden kann. Aus Sicht der Verbraucherzentrale müssen Patient:innen stärker in den Mittelpunkt rücken. Bürokratie sollte abgebaut und ineffiziente Strukturen sollten reformiert werden.
Die geplante Einrichtung eines Digitalministeriums ist ein wichtiges Signal. Aber: Vereinfachungen in der Digitalisierung dürfen nicht zulasten des Datenschutzes gehen. Besonders die geplante Ausnahmeregelung für kleinere und mittlere Unternehmen sieht der vzbv kritisch. Auch solche Unternehmen sollten die grundrechtlich verankerten Prinzipien des Datenschutzes, wie etwa Zweckbindung und Datenminimierung, achten und Betroffenenrechte erfüllen müssen.
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