Sozietät
Eine Sozietät (lateinisch societas, „Gesellschaft“) ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen (Sozien) zur gemeinsamen Berufsausübung. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, und zwar um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB. Das davon abweichende Recht des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) gilt nicht für die GbR als Sozietät. Wichtig ist diese Unterscheidung für die Pflicht zur Eintragung in das Partnerschaftsregister und die Vertretungsmacht. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Sozietät meist eine Rechtsanwaltssozietät verstanden.
Es kann sich aber ebenso um Steuerberater, Architekten oder Angehörige aller anderen freien Berufe handeln. In der Bildungssprache ist Sozietät ein Ausdruck für Gesellschaften oder Gemeinschaften im allgemeinen Sinne.[1] In einer Anwaltssozietät (die älteste noch bestehende deutsche Sozietät stammt aus dem Jahr 1822)[2] verbinden sich zwei oder mehr Anwälte zu einer Gesellschaft (GbR) zur gemeinsamen Berufsausübung. Sie unterscheidet sich von der Bürogemeinschaft durch die gesellschaftsrechtliche Gründung der GbR und den gemeinsamen Außenauftritt. Ein Mandat wird dabei vom Mandanten regelmäßig der Sozietät gegeben, nicht dem einzelnen Sozietätsanwalt (es sei denn, die individuelle Mandatsvereinbarung ist mit dem Sozietätsanwalt als Einzelperson).[3] Dies ist insbesondere für die Haftung wichtig, weil... Die Gesellschafter einer Sozietät sind die eigentlichen Inhaber der Sozietät, können also wie Firmeninhaber über diese entscheiden.
Die Sozietät kann darüber hinaus auch so genannte Außensozien haben, die auf dem Praxisschild und dem Briefbogen der Sozietät namentlich aufgeführt sind (Nennsozien). Im Innenverhältnis handelt es sich bei Außensozien jedoch um Angestellte des Alleinunternehmers oder der Gesellschafter, die de jure mangels Gesellschaftereigenschaft und auch de facto kein Mitspracherecht bei sozietätsinternen Angelegenheiten haben, aber zivilrechtlich und ggf. auch steuerlich wegen der Rechtsscheinhaftung voll haften.[5] (Translation of Sozietät from the GLOBAL German–English Dictionary © 2018 K Dictionaries Ltd) französisch société < lateinisch societas = Gesellschaft, Gemeinschaft, zu: socius, Sozius die Sozietät; Genitiv: der Sozietät, Plural: die Sozietäten
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Sozietät‹. maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora Fehler in Verwendungsbeispielen zu „Sozietät“ Die Verwendungsbeispiele in diesem Bereich werden vollautomatisch durch den DWDS-Beispielextraktor aus den Textsammlungen des DWDS ausgewählt. Fehler sind daher nicht ausgeschlossen. Bitte helfen Sie uns, die Qualität unserer Verwendungsbeispiele zu verbessern und melden Sie Fehler.
Typische Fehler können sein: falsches Wort (falsche Wortzerlegung oder Eigenname); Beleg irritierend; Sonstiges. Sozietät f (genitive Sozietät, plural Sozietäten)
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- Sozietät - English translation - Linguee
- Sozietät - Wiktionary, the free dictionary
- English Translation of "SOZIETÄT" | Collins German-English Dictionary
- SOZIETÄT - Translation from German into English | PONS
Eine Sozietät (lateinisch Societas, „Gesellschaft“) Ist Ein Zusammenschluss Zweier Oder
Eine Sozietät (lateinisch societas, „Gesellschaft“) ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen (Sozien) zur gemeinsamen Berufsausübung. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, und zwar um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB. Das davon abweichende Recht des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) gilt nicht für die GbR als Sozietät. Wichtig i...
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Die Sozietät kann darüber hinaus auch so genannte Außensozien haben, die auf dem Praxisschild und dem Briefbogen der Sozietät namentlich aufgeführt sind (Nennsozien). Im Innenverhältnis handelt es sich bei Außensozien jedoch um Angestellte des Alleinunternehmers oder der Gesellschafter, die de jure mangels Gesellschaftereigenschaft und auch de facto kein Mitspracherecht bei sozietätsinternen Angel...
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Typische Fehler können sein: falsches Wort (falsche Wortzerlegung oder Eigenname); Beleg irritierend; Sonstiges. Sozietät f (genitive Sozietät, plural Sozietäten)