Sportlich Durchstarten Im Neuen Jahr Filmpost De

Emily Johnson
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Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps rund um Fitnessstudio-Verträge. Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen. Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander. Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessstudiovertrages verleitet, der über einen festen Zeitraum finanziell bindet und womöglich gar nicht regelmäßig genutzt wird, ist das erklärte Sparziel schnell verfehlt. „Gerade Anfang des Jahres locken Fitnessstudios häufig mit Rabatten. Wichtig sind jedoch die regulären monatlichen Beiträge.“, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Auf welche weiteren Aspekte zu achten ist und welche Rechte Verbraucher bei der Kündigung haben, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. Wer Mitglied in einem Fitnessstudio werden will, sollte vorher vor allem die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten und die Höhe der Mitgliedsbeiträge prüfen. Ein kostenloses Probetraining ist empfehlenswert. Den Vertrag unterschreibt man am besten nicht direkt vor Ort, sondern liest ihn in Ruhe zu Hause. Es lohnt sich, nach besonderen Rabatten zu fragen, zum Beispiel für Studenten, Senioren oder Mitglieder bestimmter Krankenkassen. In der Regel werden Fitnessstudio-Verträge für eine feste Dauer abgeschlossen.

Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig und wird häufig mit einem niedrigeren Monatsbeitrag beworben. Je nach Lebenslage kann aber auch eine kürzere Laufzeit passender sein. Wer den Vertrag kündigen möchte, sollte sich frühzeitig die Kündigungsfristen notieren. Angesichts steigender oder gestiegener Betriebskosten erhöhen manche Fitnessstudios ihre Preise. Teilweise auch in laufenden Verträgen. Eine solche, nachträgliche Preiserhöhung ist nicht ohne weiteres möglich.

Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Damit eine Preisänderung wirksam ist, muss entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf. Viele dieser Klauseln sind zu unbestimmt formuliert und daher nicht wirksam. Oder beide Vertragsparteien müssen sich mit der Preiserhöhung einverstanden erklären, die Kunden müssen also zustimmen. Wichtig zu wissen: Kunden können den Vertrag in der Regel nicht einfach außerordentlich kündigen, nur weil das Fitnessstudio (unzulässigerweise) die Preise erhöht. Gibt es keine wirksame Preisanpassungsklausel und die Kunden stimmen der Preiserhöhung auch nicht zu, dann bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Preis.

Beide Vertragsparteien können den Vertrag jedoch nach wie vor durch eine ordentliche Kündigung beenden. 2023 ist vorbei und 2024 steht in den Startlöchern. Viele nehmen das zum Anlass, sich zu reflektieren und sich für das Neue Jahr etwas vorzunehmen. Bei vielen geht es dabei um gesundheitliche oder sportliche Ziele. Doch wer sich schon mal vorgenommen fitter zu werden, gesünder zu essen oder mehr Sport zu treiben kennt es: Am Anfang startet man super durch und hält alle Vorsätze tapfer ein, doch spätestens den... Damit das dieses Jahr nicht der Fall ist, verrät uns Personal Trainerin Olivia Ederer aus München ihre Top-Tipps für mehr Motivation und deinen langfristigen Erfolg.

Der Schlüssel für einen langfristigen Erfolg liegt vor allem darin, seine Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Durch die richtige Einstellung wird es dir leichter fallen am Ball zu bleiben. Jetzt ist Kreativität gefragt, um dir deine Ziele immer wieder ins Gedächtnis zu rufen kann dir ein sogenanntes Visionboard helfen. Schnapp dir also direkt ein großes Blatt Papier oder ein schönes Stück Pappe und alles was du zum Basteln und Malen brauchst, dann kannst du direkt loslegen. Ob Collage, schwarz-weiß gezeichnet oder kunterbunt, deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Wenn du fertig bist kannst du es an einen Ort hängen, an dem du es jeden Tag sehen kannst.

So wirst du es unbewusst täglich wahrnehmen und deine Vorsätze manifestieren sich ganz von allein. Das Visionboard zu Gestalten macht nicht nur richtig Spaß, sondern hilft dir auch deine Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Der Beginn eines neuen Jahres bedeutet Neujahrsvorsätze ... jene unvermeidlichen Rituale, die mit Begeisterung für das kommende Jahr, der Erwartung von Veränderungen und einem neuen Weg in Angriff genommen werden sollten. Und in der langen Liste der guten Vorsätze ist „mehr Sport treiben“ einer der beliebtesten. Auf der endlosen Suche nach einem besseren körperlichen und geistigen Wohlbefinden bieten sportliche Aktivitäten eine Fülle neuer Möglichkeiten.

Unsere Empfehlungen für das Jahr 2024 lauten weniger „mehr Sport treiben“ als vielmehr „besser Sport treiben“. Dazu gehört es, sich realistische Ziele zu setzen, wie z. B. motiviert zu bleiben, neue Aktivitäten zu integrieren, die Ernährung umzustellen, Verletzungen zu vermeiden, die richtige Ausrüstung zu wählen und vieles mehr. Ja, und zwar von Anfang an! Selbst wenn Sie gerade erst mit dem Laufen beginnen, gibt Ihnen die Teilnahme an einem Straßen- oder Traillauf ein konkretes Ziel, auf das Sie hintrainieren können, und ein festes Datum für das Erreichen dieses...

Auf diese Weise können Sie einen Trainingsplan erstellen und befolgen, um in Ihrem eigenen Tempo voranzukommen und Ihre Leistung bis zu Ihrem großen Tag zu steigern. Ganz gleich, ob es sich um Ihren ersten 10-km-Lauf, einen Marathon oder ein Ultra-Trail-Epos handelt, das Hinzufügen eines Wettkampftages zu Ihrem Kalender ist eine gute Möglichkeit, auf Kurs zu bleiben und sich nicht ablenken... Abwechslung ist eine großartige Quelle der Motivation! Um Routine zu vermeiden und Spaß zu haben, ist der Einstieg in eine neue Sportart eine gute Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln und Fortschritte in der bevorzugten Sportart zu machen. Tatsächlich gibt es oft viele Vorteile zwischen den einzelnen Sportarten, und die Vorteile der verschiedenen Disziplinen sind immer eine gute Erfahrung. Yoga verbessert zum Beispiel die Flexibilität beim Klettern, Radfahren stärkt die Beine beim Skisport, Langlauf verbessert das Herz-Kreislauf-System, während Sie auf die Trail Running-Saison warten, und Laufen verfeinert Ihr Kraftmanagement für Ausdauerprojekte.

Es ist ein fruchtbarer, nie endender Kreislauf!éa& Kleider machen nicht Leute, das ist klar. Doch im Sport können die richtige Kleidung und eine leistungsstarke Ausrüstung den Unterschied ausmachen! Um den größten Spaß zu haben und Ihre Ziele zu erreichen, ist es wichtig, gut ausgerüstet zu sein – unabhängig von Ihrem Können und Ihren Ambitionen. Bei der Wahl Ihrer Ausrüstung gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen, und nichts sollte dem Zufall überlassen werden, insbesondere bei Outdoor-Aktivitäten, bei denen Ihre Ausrüstung auch der Sicherheit dient. Sich gesünder ernähren, Ausgaben reduzieren, mehr Sport treiben – in das neue Jahr starten viele mit guten Vorsätzen.

Doch nicht immer vertragen sich diese Vorsätze miteinander. Denn wenn die Neujahrsmotivation zum Abschluss eines teuren Fitnessstudiovertrages verleitet, der über einen festen Zeitraum finanziell bindet und womöglich gar nicht regelmäßig genutzt wird, ist das erklärte Sparziel schnell verfehlt. “Gerade Anfang des Jahres locken Fitnessstudios häufig mit Rabatten. Wichtig sind jedoch die regulären monatlichen Beiträge”, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Auf welche weiteren Aspekte zu achten ist und welche Rechte Verbraucher:innen bei der Kündigung haben, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. • Gut überlegen, bevor man sich bindet: Wer Mitglied in einem Fitnessstudio werden will, sollte vorher vor allem die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten und die Höhe der Mitgliedsbeiträge prüfen.

Ein kostenloses Probetraining ist empfehlenswert. Den Vertrag unterschreibt man am besten nicht direkt vor Ort, sondern liest ihn in Ruhe zu Hause. Es lohnt sich, nach besonderen Rabatten zu fragen, zum Beispiel für Studierende, Senior:innen oder Mitglieder bestimmter Krankenkassen. • Die passende Vertragslaufzeit wählen: In der Regel werden Fitnessstudio-Verträge für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig und wird häufig mit einem niedrigeren Monatsbeitrag beworben. Je nach Lebenslage kann aber auch eine kürzere Laufzeit passender sein.

Wer den Vertrag kündigen möchte, sollte sich frühzeitig die Kündigungsfristen notieren. • Nachträgliche Preiserhöhungen: Angesichts steigender oder gestiegener Betriebskosten erhöhen manche Fitnessstudios ihre Preise. Teilweise auch in laufenden Verträgen. Eine solche, nachträgliche Preiserhöhung ist nicht ohne weiteres möglich. Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Damit eine Preisänderung wirksam ist, muss entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf.

Viele dieser Klauseln sind zu unbestimmt formuliert und daher nicht wirksam. Oder beide Vertragsparteien müssen sich mit der Preiserhöhung einverstanden erklären, die Kund:innen müssen also zustimmen. Wichtig zu wissen: Kund:innen können den Vertrag in der Regel nicht einfach außerordentlich kündigen, nur weil das Fitnessstudio (unzulässigerweise) die Preise erhöht. Gibt es keine wirksame Preisanpassungsklausel und die Kund:innen stimmen der Preiserhöhung auch nicht zu, dann bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Preis. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jedoch nach wie vor durch eine ordentliche Kündigung beenden. • Fristgerecht kündigen: Fitnessstudio-Verträge können zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Wichtig ist jedoch, die Kündigungsfrist einzuhalten und die Kündigung so abzugeben, dass sie im Nachhinein bewiesen werden kann. Das geht zum Beispiel per Post als Einschreiben mit Rückschein. Auch eine Kündigung per E-Mail ist zulässig. Bei der Abgabe des Kündigungsschreibens im Fitnessstudio sollte man sich den Eingang der Kündigung quittieren lassen. Weiterführende Infos und Links: ◦ Mehr zu undurchsichtigen Vertragsklauseln von Fitnessstudios unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/21641 ◦ Mehr über unsere Rechtsberatung (kostenpflichtig) unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1439 Melden Sie sich an, um diesen Inhalt mit «Gefällt mir» zu markieren.

Traditionell eröffnet der Marathon-Club Eschweiler das Sportjahr mit seinem Neujahrs-Lauftreff. Seit über 30 Jahren lautet das Motto am 1. Januar: „Raus aus dem Bett, rein in die Laufschuhe!“ Damit Frau und Mann nach der Silvesternacht wieder fit werden, lädt der Verein alle Laufsportfreunde (gerne auch Nicht-Mitglieder und Anfänger) recht herzlich ein. Treffpunkt ist am Neujahrstag um 11:00 Uhr der Waldparkplatz Jägerspfad/Am Schlemmerich. Gelaufen wird etwa eine Stunde locker, in verschiedenen Gruppen, durch den Stadtwald. Anschließend warten auf dem Parkplatz warme Getränke und ein kleiner Imbiss auf alle Teilnehmer, sodass der Neujahrs-Lauftreff gemütlich ausklingt.

Unterdessen laufen beim Marathon-Club die Vorbereitungen auf das große Highlight 2024. Am 5. Mai richtet der Verein mit dem „Powerman“ in Alsdorf die Europameisterschaften im Duathlon (Laufen und Radfahren) aus. Noch bis Silvester können sich Profis und Hobbyathleten zu günstigeren Kursen unter www.powerman-alsdorf.de anmelden. Zur Wahl stehen die Mitteldistanz (10 Kilometer Lauf, 60 Kilometer Rad, 10 Kilometer Lauf) und die Sprintdistanz (5 Kilometer Lauf, 20 Kilometer Rad, 5 Kilometer Lauf). Jedes Jahr das Gleiche: Du nimmst dir fest vor, dich endlich mehr zu bewegen, ein paar Pfund abzunehmen und dein Stresspensum zu reduzieren.

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