Studienstarthilfe
Die Studienstarthilfe ist ein eigenes Förderungsinstrument innerhalb des BAföG und richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Studienstarthilfe Studienstarthilfe soll für alle Studienanfänger aus Bedarfsgemeinschaften und mit sonstigem vergleichbaren Sozialleistungsbezug unter 25 Jahren zur Verfügung stehen, die sich erstmalig an einer Hochschule oder einer Akademie in ein Vollzeitstudium immatrikulieren. Wer sein Studium an einer Hochschule im EU-Ausland oder der Schweiz beginnt, kann ebenfalls Studienstarthilfe beantragen. Auch für den Besuch an einer als gleichwertig anerkannten privaten Hochschule oder tertiären Akademie kann die Studienstarthilfe beantragt werden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Vorkurs, die bereits als Studierende an der Hochschule immatrikuliert werden, sollten bereits zu Beginn des Vorkurses die Studienstarthilfe beantragen, da die Berechtigung an diese erstmalige Immatrikulation geknüpft ist und... Darüber hinaus erhalten Personen die Studienstarthilfe, die vor Studienstart Die Studienstarthilfe beträgt einmalig 1.000 € und ist ein Zuschuss. Sie ist für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten gedacht. Der Antrag kann ausschließlich digital und bis spätestens zwei Monate nach Beginn des ersten Semesters gestellt werden: www.bafoeg-digital.de Ziel der Studienstarthilfe ist es, mögliche Hürden bei der Entscheidung für ein Studium zu verringern.
Das Geld soll für typische Ausgaben verwendet werden, die mit dem Studienstart verbunden sind, wie zum Beispiel für den Semesterbeitrag, die Mietkaution oder ein Notebook. Die Studienstarthilfe kann einmalig, unabhängig vom BAföG beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Das BAföG wird für den monatlichen Lebensunterhalt und die Ausbildung gezahlt. Weiterhin können junge Menschen die Studienstarthilfe beantragen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmebeiträge leisten müssen. ACHTUNG: Der Online-Antrag über das Antragsportal BAföG Digital muss die folgenden zwei Anlagen enthalten. Der Studienstart ist oft mit Kosten verbunden: Umzug in eine andere Stadt, Mietkaution, Kauf von Möbeln oder einem Computer.
Die „Studienstarthilfe“ von 1.000 Euro soll hier helfen. Allerdings nur denen, die noch unter 25 Jahre alt sind und vor dem Studium selbst (oder über die Eltern) Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder einige wenige andere Sozialleistungen bezogen haben. Die Studienstarthilfe gibt es seit Wintersemester 2024/2025. Die Beantragung ist ausschließlich digital über bafoeg-digital.de möglich. (Am Rande bemerkt: Der Antrag wird zwar digital gestellt, die BAföG-Ämter müssen ihn dann aber ausdrucken – die digitale Weiterbearbeitung ist bisher nicht möglich …) Wer Anspruch darauf hat und rechtzeitig den Antrag stellt, erhält einmalig 1.000 €.
Es handelt sich um einen Zuschuss, d.h. das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Studienstarthilfe wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet (BAföG § 56b), auch nicht auf leistungs- oder begabungsabhängige Stipendienleistungen aus öffentlichen Mitteln. Die Hilfe ist nur zum Beginn des ersten Studiums zugänglich, wobei die/der zu Fördernde noch unter 25 Jahre alt sein muss. Hier gilt also leider eine deutlich geringere Altersgrenze, als beim BAföG an sich. Zusätzlich muss noch im Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistung erhalten worden sein (in der Regel selbst, bei einigen davon evtl.
die Eltern): Um Studienstarthilfe zu erhalten, musst du folgende Kriterien erfüllen: Der Antrag kann nur online über das Portal Bafoeg-digital.de gestellt werden. Die nachfolgende Prüfung der Anträge für Studierende der folgenden Hochschulen übernimmt das Studierendenwerk Dortmund: Aufgrund der landesweiten technischen Vorgaben sind pro Monat nur zwei Auszahlungstage vorgesehen. Leider ja, denn ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Folgemonats nach Ausbildungsbeginn gestellt werden!
Studienstarthilfe is a separate funding instrument within BAföG and is aimed at first-year students receiving social benefits who have not yet reached the age of 25 at the start of the training period and... In addition, people who receive the study start-up grant before the start of their studies The study start-up grant can only be applied for electronically via → BAföG Digital – independently of any BAföG application. An application deadline applies to the application for study start-up aid: An application for study start-up aid can only be submitted by the end of the month following the month in which the course... Please note that you will need a BundID to submit an application. The BundID is the federal government’s central account for identifying applicants when submitting an online application.
Further information on the BundID can be found on the → BundID website. → Information on data protection when applying for study start-up assistance in accordance with Art. 13 and 14 of the EU General Data Protection Regulation (GDPR) Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund eine Studienstarthilfe. Weitere Informationen zur neuen Studienstarthilfe findest auf bafög.de.
Ein Studium beginnt oft mit vielen neuen Eindrücken, aber auch mit einigen Kosten. Genau hier setzt die Studienstarthilfe an: Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du einmalig 1.000 € zum Start deines Studiums erhalten. Du kannst die Studienstarthilfe beantragen, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen: Den Antrag stellst du online über www.bafoeg-digital.de.Wichtig: Der Antrag muss spätestens einen Monat nach deinem Studienstart gestellt werden. © 2025 Studentenwerk Hannover | Jägerstr. 5, 30167 Hannover | info@studentenwerk-hannover.de
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