Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Bereich Bund
ZVK: keine VBL VBL-Ost VBL-Ost/R VBL-Ost 4% VBL-Ost/R 4% Gilt für Tarifbeschäftigte des Bundes, z. B. in Ministerien, Bundesämtern und Bundesbehörden. Die Entgelttabelle TVöD Bund legt bundeseinheitliche Gehälter und Stufenaufstiege fest. gültig vom 01.01.2025 bis zum 31.03.2027
EG 1 bis 8 wird von 90 % auf 95 % erhöht EG 13 bis 15 steigt von 60 % auf 75 % an freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden TVöD in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 22geändert am 06.04.2025 » Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund (TVöD)
§ 1 Geltungsbereich § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen § 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalstellung § 5 Qualifizierung § 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen§ 12 (Bund)... Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist das zentrale Regelwerk für rund 2,5 Millionen Beschäftigte bei den Kommunen (VKA) und etwa 150.000 Beschäftigte beim Bund in der aktuellen Fassung 2025-2026. Der TVöD ist kein einzelner Vertrag, sondern ein umfassendes Tarifvertragswerk. Er besteht aus dem Allgemeinen Teil (TVöD-AT) sowie mehreren Besonderen Teilen (BT), die branchenspezifische Regelungen enthalten.
Die folgenden Besonderen Teile gelten ausschließlich für den Bereich der Kommunen (TVöD VKA). Für den Bund existieren keine entsprechenden Besonderen Teile. Für bestimmte Berufsgruppen existieren im TVöD besondere Regelungsbereiche, die häufig wie folgt bezeichnet werden: Diese Regelungen sind in den Besonderen Teilen enthalten und beinhalten u. a. eigene Entgeltgruppen, Tabellen und Zulagen.
Zum 1. Mai 2026 steigen die Gehälter im öffentlichen Dienst erneut. Der TVöD 2026 bringt eine tabellenwirksame Entgelterhöhung von 2,8 Prozent – für Beschäftigte bei Bund und Kommunen, im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege. Dazu kommen neue Regelungen zur Jahressonderzahlung, ein Zeit-statt-Geld-Modell. Allerdings steigen auch die Sozialabgaben. Wir zeigen, wer davon betroffen ist.
Alles neu macht der Mai. Ein wichtiger Termin für die Angestellte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ist in diesem Jahr der 1. Mai 2026. Zu diesem Datum steigen die Tabellenentgelte im TVöD um 2,8 Prozent nach dem Tarifabschluss aus dem vergangenen Jahr. Die Erhöhung gilt für alle Entgeltgruppen. Anzeige: Kredite für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – Kreditrechner nutzen
Die monatlichen Entgelte für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende steigen um weitere 75 Euro. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert unseren Newsletter. Für Beschäftigte im TVöD Bund wurde mit der Tarifrunde 2018/2019/2020 eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt, die für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b gilt, die herausgehobenen Tätigkeiten nachgehen. Zudem erfolgte erstmals die Anhebung der Tabellenwerte nicht linear, sondern für jede Entgeltgruppe gesondert. Die unteren Entgeltgruppen 1 bis 6 erhielten zudem noch eine Einmalzahlung von 250 €. In den nachfolgenden Tarifrunden wurden weitere Entgelterhöhungen festgelegt.
Nachfolgend ist die Gehaltstabelle für Bundesbeschäftigte im öffentlichen Dienst dargestellt. Die Tabellenwerte sind als Bruttowerte ausgegeben. Steuern und Sozialabgaben wurden dabei nicht berücksichtigt, da diese individuellen Charakter haben. // <![CDATA[ (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({}); // ]]> Tabellenerklärung: Die nachfolgende Berechnungstabelle gibt in der ersten Zeile die Gehaltserhöhungen von 2024 zu 2025 und 2025 zu 2026 in Euro an. In der darunterliegenden Zeile einer Entgeltgruppe ist nur ein Wert zu sehen, der die Entgelterhöhung von 2024 zu 2026 in Euro angibt.
Lese-Beispiel: Ein Bundesbeschäftigter in der Entgeltgruppe E 10 Stufe 2 erhält eine Gehaltserhöhung von 2024 zu 2025 in Höhe von 125,75 Euro. Eine weitere Anhebung des Gehalts wurde von 2025 zu 2026 um 120,88 Euro durchgeführt. Insgesamt ist sein Gehalt also von 2024 zu 2024 um 246,63 Euro gestiegen. Für Beamte im Bund, der Kommunen und der Länder werden Besoldungsrunden abgehalten, die sich im Regelfall alle zwei bis drei Jahre wiederholen. Daraus ergeben sich Besoldungstabellen für Landesbeschäftigte und Bundesbeschäftigte. Die Besoldungsrunden sind in der Regel an die vorausgegangene Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) und für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) angeknüpft.
Somit ergibt sich ein steter Wechsel der Besoldungsrunden zwischen dem Bund und den Ländern. Die Besoldungsrunde für Bundesbeamte schließt sich an die Tarifrunde für den TVöD an. Die Besoldungsrunde für die Landesbeamten folgt im Regelfall an die Tarifrunde des TV-L. Spezielle Besoldungsrechner können die Vergütung für Beamte differenziert nach dem jeweiligen Land kalkulieren. Hier finden Sie einen Verweis zu einem Besoldungsrechner. Der Familienzuschlag gehört zu den Sonderzahlungen und wurde in den Besoldungsgesetzen von Bund und Ländern beibehalten.
Bereits am 01.07.2009 wurden alle Beamtinnen und Beamten des Bundes in das neue Besoldungssystem übergeleitet. Dabei fand weder eine Neubewertung, noch eine Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten statt. Die Überleitung fand anhand des bisherigen Gesamtbetrages in die neue Überleitungstabelle statt. Die neue Tabelle enthält dabei acht Stufen als neue Grundgehaltstabelle, sowie sieben Stufen welche zur Überleitungstabelle zugehörig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Beamtinnen und Beamten den neuen Stufen zugeordnet und übergeleitet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Besoldungssystems begann für den Aufstieg in die nächst höheren Stufen die Bewertung der Erfahrungszeit, zugrunde liegen dabei zwei, drei oder vier Jahre.
Achtung: Die Zweite Besoldungs- Übergangsverordnung 2. BesÜV tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
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EG 1 Bis 8 Wird Von 90 % Auf 95
EG 1 bis 8 wird von 90 % auf 95 % erhöht EG 13 bis 15 steigt von 60 % auf 75 % an freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden TVöD in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 22geändert am 06.04.2025 » Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund (TVöD)
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Die folgenden Besonderen Teile gelten ausschließlich für den Bereich der Kommunen (TVöD VKA). Für den Bund existieren keine entsprechenden Besonderen Teile. Für bestimmte Berufsgruppen existieren im TVöD besondere Regelungsbereiche, die häufig wie folgt bezeichnet werden: Diese Regelungen sind in den Besonderen Teilen enthalten und beinhalten u. a. eigene Entgeltgruppen, Tabellen und Zulagen.
Zum 1. Mai 2026 Steigen Die Gehälter Im Öffentlichen Dienst
Zum 1. Mai 2026 steigen die Gehälter im öffentlichen Dienst erneut. Der TVöD 2026 bringt eine tabellenwirksame Entgelterhöhung von 2,8 Prozent – für Beschäftigte bei Bund und Kommunen, im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege. Dazu kommen neue Regelungen zur Jahressonderzahlung, ein Zeit-statt-Geld-Modell. Allerdings steigen auch die Sozialabgaben. Wir zeigen, wer davon betroff...