Verhindern Sie Ungewollte Abos Mit Einer Drittanbietersperre
Bitte beachten: Nutzen Sie immer die neuste Version ihres Browsers! Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel in einer unserer Beratungsstellen, per Videochat oder... Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen. Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können. Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden.
Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine Verbraucherberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt. Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise. Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.
⇒ Verhindern Sie ungewollte Abos mit einer DrittanbietersperreHier können Sie sich eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Das bedeutet, dass Sie keine Einkäufe und Abos mehr über die Telefonrechnung bezahlen können (beispielsweise Klingeltöne oder Downloads) - sich aber eben auch keine versehentlichen Abos einhandeln können.-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben. ⇒ Stoppen Sie ein ungewolltes Handy-AboEin Handy-Abo kann man sich schnell versehentlich einhandeln, zum Beispiel durch Klick auf eine Werbeanzeige. Mit dieser Vorlage können Sie das Abo kündigen und schon bezahltes Geld zurückfordern.-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben. ⇒ Bestehen Sie auf dem Stopp eines Handy-AbosWenn Sie das Geld trotz eines Briefes an das Abo-Unternehmen nicht zurückbekommen haben, dann können Sie sich auch an Ihren eigenen Telefonanbieter wenden.-> Erstellen Sie nun dieses... Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:
Mit einer Drittanbietersperre vermeidest Du ungewollte Kosten, wenn Dir das passiert: Du vertippst Dich oder passt kurz nicht auf und schon hast Du ein kostenpflichtiges Abo in einem App-Store abgeschlossen. Auf Deiner nächsten Handy-Rechnung werden Dir die Kosten dafür berechnet. Damit das gar nicht erst passieren kann, kannst Du vorbeugend eine Drittanbietersperre einrichten. Ich erkläre Dir, wie das geht. Wenn Du Apps auf Deinem Smartphone nutzt, kannst Du im App-Store von Android oder Apple oder innerhalb der mobilen Anwendungen (sogenannte „Inn-App Käufe“) etwas kaufen. Eigentlich solltest Du deutlich darauf hingewiesen werden, sobald Du in einer App etwas kostenpflichtig bestellst.
Manchmal ist ein Kauf aber nicht so offensichtlich oder eine App ist so gestaltet, dass Nutzer durch ungeschicktes oder unbedachtes Antippen in eine Abo-Falle tappen. Insbesondere Kinder und Jugendliche können unbedacht und versehentlich in Abo-Fallen tappen. Die Bezahlung kann über verschiedene Wege abgewickelt werden. Ein Weg ist, über die Handyrechnung zu bezahlen. Dann erscheint in der nächsten Rechnung Deines Mobilfunkanbieters eine Position, die „Bezahlen per Handyrechnung“ lautet. In der Rechnung wird Dir auch erläutert, wer der Drittanbieterdienst ist, bei dem Du eingekauft oder ein Abo abgeschlossen hast.
Manchmal ist jedoch nicht gut zu erkennen, wer der eigentliche Anbieter ist oder für welche Leistung die Kosten entstanden sind. Tipp: Prüfe Deine Handy-Rechnungen regelmäßig, damit Du merkst, ob Du versehentlich ein Abo abgeschlossen hast. Wenn Du verhindern willst, dass Du oder Deine Kinder zu viel Geld für In-App-Käufe oder für kostenpflichtige Abos ausgeben, kannst Du Dich mit einer Drittanbietersperre schützen. Das geht auf mehreren Wegen. Du kannst eine Mail an den Kundenservice Deines Mobilfunkanbieters schreiben oder anrufen und ihn beauftragen, die Drittanbietersperre einzurichten. Drittanbietersperre einrichten und Abbuchungen verhindern – so geht es bei allen Anbietern – Ein Blick auf die monatliche Handyrechnung und plötzlich unbekannte Handykosten zu viel?
Dann kann es durchaus sein, dass unabsichtlich ein Handyabo abgeschlossen wurde, meist erkennbar an Einträgen über sogenannte Mehrwertdienste, Drittanbieter oder Fremdanbieter. Doch was tun, um die ungewollten Kosten wieder loszuwerden? Im folgenden Artikel hierzu mehr, unter anderem: Was Drittanbieter sind und wie sich eine Drittanbietersperre einrichten lässt, um unschöne Kosten zu vermeiden. Drittanbieter sind im Allgemeinen Dienste, die für verschiedene Unternehmen Rechnungsbeträge per Handypay eintreiben. Man schließt im Grunde einen Vertrag bei einem Anbieter ab und dieser beauftragt einen Drittanbieter, dessen einzige Aufgabe es ist, den Rechnungsbetrag einzutreiben und das geschieht über die Handyrechnung. Das ist auch der Grund, weshalb auf der Rechnung nicht steht, für welches Abo man zahlt, sondern nur der Handypay-Anbieter.
Eine Drittanbietersperre ist eine von Mobilfunkanbietern angebotene Sicherheitsfunktion, die verhindert, dass über die Handyrechnung Kosten für Dienste von Drittanbietern entstehen. Diese Drittanbieter können beispielsweise Anbieter von Spielen, Klingeltönen, Abonnements oder anderen digitalen Inhalten sein. Um solche Angebote einfacher zu machen, können diese standardmäßig über die Handyrechnung abgerechnet werden – zumindest solange der Kunde oder die Kundin dem nicht widerspricht. Unseriöse Anbieter nutzen dabei das Handypay-Verfahren. Hierüber treiben sie durch Drittanbieter Geld für ihre Abofallen ein. Das geht recht schnell und einfach, sobald man unabsichtlich auf einen Werbebanner klickt und damit bereits ein Abo abgeschlossen hat.
Natürlich gelten die Gesetze für das Abschließen eines Vertrags auch für Abos. So muss man genau darauf hingewiesen werden, dass ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wurde. Außerdem muss ein deutlicher Hinweis auf ein Widerrufsrecht (In der Regel 14 Tage) vorhanden sein. Ist das alles nicht der Fall, dann muss man auch nicht zahlen! Der erste Schritt sollte immer sein, den Mobilfunkanbieter zu kontaktieren und Widerspruch einzufordern und das Geld zurückzufordern. Diesen Weg der Beschwerde unterstützt nun auch seit 2015 der Gesetzgeber mit seinem Urteil (Az.
2 O 340/14). Eine Beschwerde gegenüber dem Mobilfunkbetreiber reiche in einem solchen Fall aus. Der Mobilfunkanbieter ist verpflichtet sich der Sache anzunehmen und nicht einfach an den Drittanbieter zu verweisen. Allerdings sollte man dennoch damit rechnen, dass der Mobilfunkanbieter versucht, trotz des Urteils, die Arbeit abzuwälzen. Deshalb im Gespräch auf das obige Urteil verweisen. Ein schneller Klick im Internet kann unangenehme Folgen haben.
Durch betrügerische Werbeanzeigen im Netz können Verbrauchern ungewollt überteuerte Abonnements untergeschoben werden. Hinter Abofallen stecken Betrüger, die sich die Möglichkeit zunutze machen über die Telefonrechnung digitale Dienste abzurechnen, sogenannte Drittanbieter-Angebote. Dabei übernimmt der eigene Telekommunikationsanbieter die Anmeldung am Dienst und die anschließende Rechnungsstellung der Kosten. Technisch ist es möglich digitale Angebote so zu manipulieren, dass schon ein unaufmerksamer Klick zum Abschluss eines Abos führen kann. Viele Telekommunikationsunternehmen haben daher das Redirect-Verfahren als zusätzliche Schutzfunktion eingerichtet. Beim Abschluss eines Dienste-Abos wird durch den Provider eine eigene, zweite Informationsübersicht während der Abo-Buchung eingeblendet.
Wer diese positiv bestätigt, bucht dann die angebotene Dienstleistung. Das verhindert aber leider nicht, dass Betrüger weiterhin versuchen sich technisch an diesem Zwischenschritt vorbei zu schleichen. Der Abschluss eines Abos unterliegt der gesetzlichen Vorgabe, klar und deutlich als ein Kauf erkennbar zu sein. So muss beim Abschluss der Bestell-Button mit Begriffen wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“ beschriftet sein. Ist das nicht der Fall, dann kommt auch kein Vertrag zustande. Nur muss dies erst von den ungewollten Kunden gegenüber den Dritt-Anbietern und den Telekommunikationsunternehmen eingefordert werden.
Wer in eine Abo-Falle getappt ist, sollte daher ohne Zeitverzug den sofortigen Abbruch Öffnet sich in einem neuen Fensterdes Abos schriftlich veranlassen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Um die eigenen Kunden nicht zu vergraulen, haben sich verschiedene Telekommunikationsanbieter entschlossen, eine Mobilfunkgarantie abzugeben. Diese besagt, dass ungerechtfertigte Kosten durch Drittanbieter von den Providern übernommen werden. Die Bundesnetzagentur hält eine ÜbersichtÖffnet sich in einem neuen Fenster der Unternehmen vor, die sich zu dieser Garantie entschlossen haben. Der beste Schutz vor ungewollten Abos ist die Drittanbieter-Sperre. Diese Sperre kann beim Provider eingerichtet werden und verhindert, dass die eigene Mobilfunknummer automatisch weitergegeben wird.
Damit wird verhindert, dass die Betrüger überhaupt an die eigene Nummer kommen und können somit auch kein Abo an diese Nummer veranlassen. Die Einrichtung einer solchen Sperre ist relativ einfach und muss auch kostenlos für die Kunden sein. Klingelton-Abos, „Premium“-SMS oder 0900-Nummern – das sind meist nutzlose Dienste, mit denen dubiose Anbieter noch immer Mobilfunkkunden über den Tisch ziehen. Vor allem, wenn Du Kinder hast, kann es für Dich schnell teuer werden, sobald der Nachwuchs in eine Abzockfalle tappt. Es gibt unverschämt teure Smartphone-Extras wie das Klingelton-Abo für 5 Euro die Woche. Und es gibt digitale Betrüger, die hinter blinkenden Werbebannern und verlockenden Fotostrecken geheime Anmelde-Buttons verstecken.
Beides wird erst auf Deiner nächsten Handyrechnung auftauchen. Wenn Du nicht wenigstens ab und zu einen Blick auf Deine Handyrechnung wirfst, kannst Du schnell Monat für Monat zu viel zahlen. Ein Abo ist nur rechtens, wenn Du ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wurdest, zum Beispiel mit einem Knopf wie „zahlungspflichtig bestellen“. Was Du nicht bestellt hast, musst Du auch nicht zahlen. Kriminellen Abzockern wird es mittlerweile ziemlich schwer gemacht, Dir unbemerkt Abokosten auf die Handyrechnung zu schmuggeln. Per vorgeschriebenem Redirect (englisch für „umleiten“) und der „Mobilfunkgarantie“ nimmt die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter in die Pflicht, explizit auf die Kosten hinzuweisen, oder für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Vor verführerischen, aber unverschämt teuren Abofallen schützt Dich jedoch weiterhin nur eine Drittanbietersperre. Finanztip Newsletter mit über einer Million Lesern
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