Weltverbrauchertag Rund Um Sicheres Online Shopping
Online-Shopping bietet eine bequeme Möglichkeit, Produkte zu erwerben. Allerdings gibt es auch einige Risiken, die Verbraucher:innen im Auge behalten sollten. Fakeshops sind ein wachsendes Problem. Diese sehen oft professionell aus und können Verbraucher:innen täuschen. Doch wie kann man sich vor Fakeshops schützen? Und auch wenn ein Online-Shop seriös ist, können unangenehme Folgen warten.
“Buy now, Pay later”-Angebote können dazu verleiten, das Budget zu überziehen. „Fake-Shops sind im Internet allgegenwärtig. Deshalb ist es wichtig, rheinland-pfälzische Verbraucherinnen und Verbraucher über die Risiken beim Online-Einkauf zu informieren, damit sie nicht in die ausgelegten Fallen tappen“, sagt Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. „Mit nur wenigen Klicks schließen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Fake-Geschäft ab. Oder sie vereinbaren einen Ratenkauf bei sogenannten „buy-now-pay-later“-Angeboten. Doch diese vermeintlich bequeme Zahlungsart kann schnell zur Schuldenfalle werden.
Der Verbraucheralltag ist komplex und manchmal unübersichtlich, deshalb begrüße ich die landesweiten Aufklärungsmaßnahmen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Weltverbrauchertag ausdrücklich.“ „Das Konzept „Buy now – pay later“ verführt leider zu unbedachten Käufen,“ erläutert Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Erst wenn es schon zu spät ist, kommen die monatlichen Raten. Hinter diesen Angeboten verbergen sich Kredite, die den ursprünglichen Kaufpreis durch Zinsen erhöhen können. Es ist daher ratsam, sich bewusst zu sein, dass solche Finanzierungsoptionen langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Situation haben können.“ Die Verbraucherzentrale nimmt daher den Weltverbrauchertag am 15. März zum Anlass, Verbraucher:innen Tipps für sicheres Einkaufen im Internet ohne versteckte Kosten an die Hand zu geben.
In Rheinland-Pfalz bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Infostände, Vorträge sowie offene Sprechstunden an. Details zu den Orten und Terminen finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/weltverbrauchertag-rlp . Der Weltverbrauchertag ist ein internationaler Aktionstag, um auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucher:innen aufmerksam zu machen. Er findet jährlich am 15. März statt. Die Verbraucherzentralen nutzen den Tag, um auf Missstände hinzuweisen und Verbraucher:innen Informationen und Hilfestellungen zu wechselnden Themen anzubieten.
In diesem Jahr stehen die Angebote unter dem Titel „Pass auf deine Mäuse auf! Tipps für sicheres Online-Shopping“. Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt: „Online-Shopping ist oft bequem, aber man muss genau hinschauen: Manchmal handelt es sich dabei nur um Werbeversprechen. "Buy now, pay later" klingt schön einfach. Aber tatsächlich macht es das Kleingedruckte noch viel länger, denn am Ende verbirgt sich dahinter oft nichts anderes als ein Bankkredit. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, anderen Bezahlformen den Vorrang einzuräumen.“
Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden wegen Online-Shopping. Im Jahr 2023 gab es über 6.900 Verbraucherbeschwerden, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucherinnen und Verbraucher Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich geben sie im Monat etwa 200.000 Mal Shop-Adressen ein.
Insgesamt wurden so 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert. Immer öfter bieten insbesondere Online-Shops Möglichkeiten an, die Zahlung des gekauften Artikels zu „verzögern“. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. Das verkompliziert den Kauf erheblich, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen, und erhöht zudem das Verschuldungsrisiko. Wer einkauft, Verträge abschließt oder digitale Dienste nutzt, hat umfassende Rechte. Diese werden regelmäßig angepasst.
Oft handelt es sich dabei um neue Richtlinien der Europäischen Union (EU), die die Mitgliedstaaten anschließend in nationales Recht umsetzen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März geben die ARAG Experten einen Überblick über aktuelle und kommende Änderungen im Verbraucherschutz. Mehr Sicherheit beim Online-Shoppen Beim Online-Kauf gilt seit Jahren ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch der Widerruf ist oft unnötig kompliziert. Kunden müssen Ansprechpartner suchen, Schreiben formulieren oder Formulare finden.
Damit soll bald Schluss sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler ab Mitte Juni einen leicht auffindbaren und einfach nutzbaren Widerrufs-Button bereitstellen müssen. Der Vertragsrücktritt soll genauso unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst, idealerweise mit einem Klick. Außerdem müssen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und die vorgelagerten Informationen künftig verständlicher formuliert sein und dürfen nicht mit juristischen Fachbegriffen überladen werden. Auch der direkte Kontakt zum Anbieter in diesem Bereich soll erleichtert werden. Kunden müssen schneller einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können.
Reparieren statt neu kaufen Die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie stärkt das Recht auf Reparatur deutlich. Verbraucher können künftig über die zweijährige Gewährleistung hinaus verlangen, dass defekte Produkte repariert werden. Zuständig ist dann vor allem der Hersteller. Er muss Ersatzteile und Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten, wenn das Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Ziel ist es auch, Müllberge und hier insbesondere Elektroschrott, zu reduzieren.
Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie bestimmte Bauteile. Die vollständige Übersicht der betreffenden Waren können Verbraucher im Anhang des EU-Amtsblattes einsehen. Ist ein Produkt mangelhaft und entscheidet sich der Kunde für eine Nachbesserung statt der Lieferung eines neuen Produkts, verlängert sich laut ARAG Experten zudem künftig die Gewährleistung nach der Reparatur um weitere zwölf Monate. Mehr Transparenz bei Umweltversprechen Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden in der Werbung oft inflationär genutzt. Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll hier für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen dürfen Umweltversprechen nur noch machen, wenn sie diese belegen können.
Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen und dürfen nicht frei erfunden sein. Andernfalls drohen laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) Abmahnungen. Düsseldorf, 10.03.2026 (lifePR) - Wer einkauft, Verträge abschließt oder digitale Dienste nutzt, hat umfassende Rechte. Diese werden regelmäßig angepasst. Oft handelt es sich dabei um neue Richtlinien der Europäischen Union (EU), die die Mitgliedstaaten anschließend in nationales Recht umsetzen. Zum Weltverbrauchertag am 15.
März geben die ARAG Experten einen Überblick über aktuelle und kommende Änderungen im Verbraucherschutz. Mehr Sicherheit beim Online-ShoppenBeim Online-Kauf gilt seit Jahren ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch der Widerruf ist oft unnötig kompliziert. Kunden müssen Ansprechpartner suchen, Schreiben formulieren oder Formulare finden. Damit soll bald Schluss sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler ab Mitte Juni einen leicht auffindbaren und einfach nutzbaren Widerrufs-Button bereitstellen müssen.
Der Vertragsrücktritt soll genauso unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst, idealerweise mit einem Klick. Außerdem müssen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und die vorgelagerten Informationen künftig verständlicher formuliert sein und dürfen nicht mit juristischen Fachbegriffen überladen werden. Auch der direkte Kontakt zum Anbieter in diesem Bereich soll erleichtert werden. Kunden müssen schneller einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können. Reparieren statt neu kaufenDie EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie stärkt das Recht auf Reparatur deutlich.
Verbraucher können künftig über die zweijährige Gewährleistung hinaus verlangen, dass defekte Produkte repariert werden. Zuständig ist dann vor allem der Hersteller. Er muss Ersatzteile und Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten, wenn das Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Ziel ist es auch, Müllberge und hier insbesondere Elektroschrott, zu reduzieren. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie bestimmte Bauteile. Die vollständige Übersicht der betreffenden Waren können Verbraucher im Anhang des EU-Amtsblattes einsehen.
Ist ein Produkt mangelhaft und entscheidet sich der Kunde für eine Nachbesserung statt der Lieferung eines neuen Produkts, verlängert sich laut ARAG Experten zudem künftig die Gewährleistung nach der Reparatur um weitere zwölf Monate. Mehr Transparenz bei UmweltversprechenBegriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden in der Werbung oft inflationär genutzt. Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll hier für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen dürfen Umweltversprechen nur noch machen, wenn sie diese belegen können. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen und dürfen nicht frei erfunden sein. Andernfalls drohen laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) Abmahnungen.
Im Alter gut abgesichert zu sein, bedeutet mehr als nur ein gutes Gefühl – es schafft Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen. In unser kostenfreien Infoveranstaltung erfahren Sie, wie Sie mit Vorsorgedokumenten Ihre Wünsche für den Ernstfall klar regeln können. Im Alter gut abgesichert zu sein, bedeutet mehr als nur ein gutes Gefühl – es schafft Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen. In unser kostenfreien Infoveranstaltung erfahren Sie, wie Sie mit Vorsorgedokumenten Ihre Wünsche für den Ernstfall klar regeln können. Ist das seriös? Zum Weltverbrauchertag prüft die Verbraucherzentrale in Chemnitz Ihre mitgebrachten Fragen – von Kryptotrading über Coaching und Fake-Shops bis zu Nahrungsergänzungsmitteln.
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