Weltverbrauchertag So Werden Kunden Besser Geschützt
(openPR) Wer einkauft, Verträge abschließt oder digitale Dienste nutzt, hat umfassende Rechte. Diese werden regelmäßig angepasst. Oft handelt es sich dabei um neue Richtlinien der Europäischen Union (EU), die die Mitgliedstaaten anschließend in nationales Recht umsetzen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März geben die ARAG Experten einen Überblick über aktuelle und kommende Änderungen im Verbraucherschutz. Mehr Sicherheit beim Online-ShoppenBeim Online-Kauf gilt seit Jahren ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Doch der Widerruf ist oft unnötig kompliziert. Kunden müssen Ansprechpartner suchen, Schreiben formulieren oder Formulare finden. Damit soll bald Schluss sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler ab Mitte Juni einen leicht auffindbaren und einfach nutzbaren Widerrufs-Button bereitstellen müssen. Der Vertragsrücktritt soll genauso unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst, idealerweise mit einem Klick. Außerdem müssen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und die vorgelagerten Informationen künftig verständlicher formuliert sein und dürfen nicht mit juristischen Fachbegriffen überladen werden.
Auch der direkte Kontakt zum Anbieter in diesem Bereich soll erleichtert werden. Kunden müssen schneller einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können. Reparieren statt neu kaufenDie EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie stärkt das Recht auf Reparatur deutlich. Verbraucher können künftig über die zweijährige Gewährleistung hinaus verlangen, dass defekte Produkte repariert werden. Zuständig ist dann vor allem der Hersteller.
Er muss Ersatzteile und Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten, wenn das Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Ziel ist es auch, Müllberge und hier insbesondere Elektroschrott, zu reduzieren. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie bestimmte Bauteile. Die vollständige Übersicht der betreffenden Waren können Verbraucher im Anhang des EU-Amtsblattes einsehen. Ist ein Produkt mangelhaft und entscheidet sich der Kunde für eine Nachbesserung statt der Lieferung eines neuen Produkts, verlängert sich laut ARAG Experten zudem künftig die Gewährleistung nach der Reparatur um weitere zwölf Monate. Mehr Transparenz bei UmweltversprechenBegriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden in der Werbung oft inflationär genutzt.
Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll hier für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen dürfen Umweltversprechen nur noch machen, wenn sie diese belegen können. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen und dürfen nicht frei erfunden sein. Andernfalls drohen laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) Abmahnungen. Verbraucher*innen stehen in Zeiten rasanter Veränderungen vor immer komplexeren Entscheidungen: steigende Energiepreise, verlockende Finanzangebote, digitale Herausforderungen sowie neue Trends in Gesundheit, Ernährung und Technik prägen den Alltag. In dieser Situation sind verlässliche Informationen, unabhängige Beratung und persönliche Unterstützung vor Ort wichtiger denn je.
Die Aktionswoche zum Weltverbrauchertag 2026 macht deutlich: Die Verbraucherzentrale Sachsen ist da, wenn Orientierung gefragt ist – mit einem vielfältigen Angebot an Veranstaltungen und Beratungsleistungen in der Region. Unter dem Motto „Wissen schützt. Beratung stärkt.“ informiert und unterstützt die Verbraucherzentrale Verbraucher*innen bei relevanten Alltagsthemen. Ob es um seriöse Investitionen in Solarenergie und Heizung, Schutz vor fragwürdigen Angeboten, digitale Sicherheit oder Vorsorgefragen im Alter geht – die Angebote der Aktionswoche helfen dabei, Herausforderungen im Verbraucheralltag zu meistern und gute... Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Wer einkauft, Verträge abschließt oder digitale Dienste nutzt, hat umfassende Rechte.
Diese werden regelmäßig angepasst. Oft handelt es sich dabei um neue Richtlinien der Europäischen Union (EU), die die Mitgliedstaaten anschließend in nationales Recht umsetzen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März geben die ARAG Experten einen Überblick über aktuelle und kommende Änderungen im Verbraucherschutz. Mehr Sicherheit beim Online-Shoppen Beim Online-Kauf gilt seit Jahren ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch der Widerruf ist oft unnötig kompliziert.
Kunden müssen Ansprechpartner suchen, Schreiben formulieren oder Formulare finden. Damit soll bald Schluss sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler ab Mitte Juni einen leicht auffindbaren und einfach nutzbaren Widerrufs-Button bereitstellen müssen. Der Vertragsrücktritt soll genauso unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst, idealerweise mit einem Klick. Außerdem müssen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und die vorgelagerten Informationen künftig verständlicher formuliert sein und dürfen nicht mit juristischen Fachbegriffen überladen werden. Auch der direkte Kontakt zum Anbieter in diesem Bereich soll erleichtert werden.
Kunden müssen schneller einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können. Reparieren statt neu kaufen Die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie stärkt das Recht auf Reparatur deutlich. Verbraucher können künftig über die zweijährige Gewährleistung hinaus verlangen, dass defekte Produkte repariert werden. Zuständig ist dann vor allem der Hersteller. Er muss Ersatzteile und Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten, wenn das Produkt grundsätzlich reparierbar ist.
Ziel ist es auch, Müllberge und hier insbesondere Elektroschrott, zu reduzieren. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie bestimmte Bauteile. Die vollständige Übersicht der betreffenden Waren können Verbraucher im Anhang des EU-Amtsblattes einsehen. Ist ein Produkt mangelhaft und entscheidet sich der Kunde für eine Nachbesserung statt der Lieferung eines neuen Produkts, verlängert sich laut ARAG Experten zudem künftig die Gewährleistung nach der Reparatur um weitere zwölf Monate. Mehr Transparenz bei Umweltversprechen Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden in der Werbung oft inflationär genutzt. Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll hier für mehr Klarheit sorgen.
Unternehmen dürfen Umweltversprechen nur noch machen, wenn sie diese belegen können. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen und dürfen nicht frei erfunden sein. Andernfalls drohen laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) Abmahnungen. Verbraucherzentrale / Rawpixel; istock.com Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2025 wird die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gemeinsam mit ihren Beratungsstellen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort über ihre Rechte informieren und sie in aktuellen Alltagsfragen unterstützen.
Spezielle Beratungsangebote bieten praktische Hilfen in sechs Städten: Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Pirmasens und Trier. Zudem sollen die Verbraucher:innen in der Wahrung ihrer Rechte auch im digitalen Konsumumfeld gestärkt werden. „Mit ihren Aktionen und Beratungsangeboten setzt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Weltverbrauchertag ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Verbraucherrechte. Gerade in einer Welt, die von immer komplexeren Entscheidungen geprägt ist – sei es beim Online-Shopping, beim Abschluss von Verträgen oder im Umgang mit neuen Technologien – müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können,... Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem sie den Bürgerinnen und Bürgern hilft, ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Wir als Ministerium setzen uns dafür ein, dass Verbraucherschutz nicht nur ein abstrakter Begriff bleibt, sondern ganz konkret im Alltag spürbar wird.
Nur so können wir sicherstellen, dass sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher, ob jung oder alt, bei Entscheidungen gut informiert und sicher fühlen“, betont Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. „Der Weltverbrauchertag 2025 rückt die Alltagsprobleme der Verbraucher:innen in den Mittelpunkt. Wir vermitteln praktisches Wissen und konkrete Hilfestellungen,“ erklärt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Mit dem Hashtag #GutFürUnsAlle wollen wir eine breite Diskussion anstoßen, über Verbraucherrechte informieren und den immer neuen Herausforderungen anpassen.“ Am 12. und 17.
März werden in verschiedenen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Infostände eingerichtet, die sich mit Themen wie Inkasso-Check, Fakeshop-Finder und Unterstützung bei Problemen mit Post- und Paketdiensten befassen. Zusätzlich werden die Aktionen auf den Social-Media-Kanälen der Verbraucherzentrale begleitet. Zum diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März machen die Verbraucherzentralen unter dem Motto „Zusammen handeln. Einander stärken“ auf die Rechte und Alltagsprobleme von Verbraucherinnen und Verbraucher aufmerksam. Hamburgerinnen und Hamburger bewegten in 2024 vielfältige Themen: Mogelpackungen im Supermarktregal, sogenannte China Shops im Internet, Negativzinsen auf dem Sparkonto oder steigende Energiepreise, … Die Verbraucherzentrale Hamburg steht Ratsuchenden mit Beratungen, Informationen und Vorträgen...
„Ob versteckte Kosten, unseriöse Online-Shops oder untergeschobene Verträge – Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen eine starke Stimme. Am Weltverbrauchertag erinnern wir daran: Nur gemeinsam können wir Missstände aufdecken, für faire Bedingungen sorgen und auch individuell helfen“, so Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. Im Jahr 2024 gingen erneut viele Beschwerden über untergeschobene Telefonverträge bei der Verbraucherzentrale Hamburg ein. Verbraucherinnen und Verbraucher beklagten sich darüber, von Telekommunikationsanbietern Auftragsbestätigungen samt Zahlungsaufforderungen über Produkte erhalten zu haben, die sich gar nicht bestellt hatten. Über 650 solcher Beschwerden erhielten die Hamburger Verbraucherschützer im fraglichen Zeitraum allein zu diesem Thema. In sehr vielen Fällen gelang es mit Unterstützung der Verbraucherzentrale die untergeschobenen Verträge ohne negative Folgen zu beenden.
Zudem ging die Verbraucherzentrale Hamburg auch im Rahmen von Unterlassungsverfahren gegen besonders auffällige Anbieter vor. Ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher waren Negativzinsen, die verschiedene Banken und Sparkassen für Guthaben auf Sparkonten verlangten. Im Fall der Commerzbank klagte die Verbraucherzentrale Hamburg über mehrere Instanzen. Letztlich entschied im Februar 2025 der Bundesgerichtshof (BGH): Die Commerzbank darf zukünftig von Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Entgelte für Guthaben auf den fraglichen Sparkonten mehr verlangen. Entsprechende Klauseln im Preis- und Leistungsverzeichnis der Commerzbank erklärte der BGH für unzulässig. Die Verbraucherzentrale Hamburg erreichten im vergangenen Jahr Hunderte Beschwerden über sogenannte China Shops.
Diese werben im Internet mit auffallend günstigen Preisen für Textilien, Haushaltswaren oder technischen Geräten. Die Online-Shops sind professionell aufgemacht, haben einen deutschsprachigen Namen, tragen zudem häufig mit .de die länderspezifische Top-Level-Domain für Deutschland, haben ihren Sitz aber häufig im Ausland. Immer wieder weisen die bestellten Waren erheblich Mängel auf. Ein Zurücksenden der Produkte ist oft nur unter hohen eigenen Kosten an eine Rücksendeadresse in Asien beispielsweise Hongkong möglich. Gibt es kein Impressum, sondern nur ein Kontaktformular, bleibt völlig unklar, mit wem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Ein Widerrufen des Vertrags ist so praktisch unmöglich.
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- Weltverbrauchertag - Wikipedia
(openPR) Wer Einkauft, Verträge Abschließt Oder Digitale Dienste Nutzt, Hat
(openPR) Wer einkauft, Verträge abschließt oder digitale Dienste nutzt, hat umfassende Rechte. Diese werden regelmäßig angepasst. Oft handelt es sich dabei um neue Richtlinien der Europäischen Union (EU), die die Mitgliedstaaten anschließend in nationales Recht umsetzen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März geben die ARAG Experten einen Überblick über aktuelle und kommende Änderungen im Verbrauchers...
Doch Der Widerruf Ist Oft Unnötig Kompliziert. Kunden Müssen Ansprechpartner
Doch der Widerruf ist oft unnötig kompliziert. Kunden müssen Ansprechpartner suchen, Schreiben formulieren oder Formulare finden. Damit soll bald Schluss sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler ab Mitte Juni einen leicht auffindbaren und einfach nutzbaren Widerrufs-Button bereitstellen müssen. Der Vertragsrücktritt soll genauso unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst,...
Auch Der Direkte Kontakt Zum Anbieter In Diesem Bereich Soll
Auch der direkte Kontakt zum Anbieter in diesem Bereich soll erleichtert werden. Kunden müssen schneller einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können. Reparieren statt neu kaufenDie EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie stärkt das Recht auf Reparatur deutlich. Verbraucher können künftig über die zweijährige Gewährleis...
Er Muss Ersatzteile Und Reparaturen Zu Einem Angemessenen Preis Anbieten,
Er muss Ersatzteile und Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten, wenn das Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Ziel ist es auch, Müllberge und hier insbesondere Elektroschrott, zu reduzieren. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie bestimmte Bauteile. Die vollständige Übersicht der betreffenden Waren können Verbraucher im Anhang des EU-...
Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) Soll Hier Für Mehr Klarheit Sorgen.
Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll hier für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen dürfen Umweltversprechen nur noch machen, wenn sie diese belegen können. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen und dürfen nicht frei erfunden sein. Andernfalls drohen laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) Abmahnungen. Verbraucher*innen ste...