Wichtige Kundenrechte Für Telefon Handy Und Internetverträge
Vodafone erhöht seit Mai 2023 die Preise für Internet-Anschlüsse von Bestandskund:innen. Das hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für rechtswidrig. Er ist der Auffassung, dass Verbraucher:innen nur die vereinbarten Preise zahlen müssen und hat daher eine Sammelklage gegen Vodafone gestartet. Am 1. Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft – und brachte etliche Verbesserungen der Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen. Darunter sind
Eine Verschlechterung für Verbraucher:innen ist dagegen die neue Regelung für Glasfaseranschlüsse: Danach müssen im Zweifel alle Mieter:innen für einen Glasfaseranschluss des Hauses bezahlen, auch wenn sie ihn nicht selbst nutzen. Wichtig ist außerdem das "Recht auf schnelles Internet". Im Gesetz fehlt dafür allerdings eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert. Diese muss noch festgelegt werden – und damit ist offen, ob das Recht für Verbraucher:innen auch ein konkreter Gewinn ist, insbesondere auf dem Land, wo Anschlüsse teils noch immer sehr langsam sind. Der vzbv hat zum Thema Breitband-Versorgung Forderungen formuliert. Welche das sind, lesen Sie in diesem Positionspapier sowie im Abschnitt "Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet".
Wir geben eine kompakte Übersicht wichtiger Änderungen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetz hat sich einiges geändert: Kündigungsfristen, Regelungen für Vertragsabschlüsse am Telefon und Kosten für die Mitnahme von Rufnummern. Wir haben das Wichtigste übersichtlich zusammengefasst und geben Tipps. Ende 2021 hat sich einiges im sogenannten Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Sie profitieren davon. Das sind seither Ihre Rechte:
Mobilfunk-, Kabelanschluss-, DSL- und ähnliche Telekommunikationsverträge sind typischerweise sehr komplex. Dennoch werden die Verträge in der Praxis häufig am Telefon „verkauft“, und nicht selten kommt es anschließend zum Streit über den Inhalt des Vertrags. Nach den Regeln des TKG soll damit endgültig Schluss sein. An Ihre Vertragserklärungen sind Sie nur dann noch gebunden, wenn man Ihnen vorher eine Zusammenfassung des angebotenen Vertrags übermittelt hat. Diese muss neben den wesentlichen Merkmalen beispielsweise auch die monatlichen Entgelte und die Vertragslaufzeit enthalten. Die Übergabe oder Übersendung eines Dokuments in Papierform ist dabei nicht unbedingt erforderlich, auch eine E-Mail mit entsprechendem Anhang ist in Ordnung.
Wichtig ist lediglich die Textform. Nicht ausreichend ist der Verweis auf eine Internetseite mit veröffentlichten Tarifen und schon gar nicht das bloße Vorlesen der Zusammenfassung. Am Telefon können solche Verträge in Zukunft also allenfalls noch beworben, aber nicht mehr sofort abgeschlossen werden. Denn der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie die Ihnen übermittelte Zusammenfassung anschließend (in Textform) genehmigen. Reagieren Sie nicht, gibt es keinen Vertrag! Kostenfallen lauern überall.
Wie Sie sich davor schützen können, erklären die Verbraucherzentralen. Stärkerer Kundenschutz im neuen Telekommunikationsgesetz. Das Gesetz setzt die Vorgaben des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation um. Erfahren Sie hier, was seit dem 1. Dezember 2021 für Sie gilt. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
Dies gilt, wenn bei einem Anbieterwechsel, einem Umzug oder bei einer Rufnummernmitnahme: die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, sofern Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben, oder wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat. Fiete Wulff, Leiter der Pressestelle der Bundesnetzagentur Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat etliche Verbesserungen bei Kundenrechten gebracht. Sie trat am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Wir geben einen Überblick über wichtige Punkte der Gesetzesreform. Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge, 01.12.2023 - https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/wichtige-kundenrechte-fuer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879 Hey @StrohhalmInGruen, klasse dass du dich hier mit den Infos gemeldet hat.👍 Sie haben bereits einen Account? Anmelden Enter your E-mail address.
We'll send you an e-mail with instructions to reset your password. Das vollständig modernisierte Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, bietet wichtige neue Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge. Wir informieren, welche Änderungen sich für Sie ergeben. Mit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die Verbraucher, Unternehmen und Anbieter gleichermaßen betreffen – von besseren Verbraucherrechten über Verlängerungen von Verträgen bis hin zu strengeren Regelungen für Anbieter. In Kürze erklärt finden Sie alle Änderungen bei der Bundesnetzagentur als 90-sekündiges Videoformat.
Präsident Homann: "Mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher" Ausgabejahr 2021 Erscheinungsdatum 30.11.2021 Ab 1. Dezember 2021 haben Verbraucherinnen und Verbraucher neue Rechte bei Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträgen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören kürzere Kündigungsfristen bei automatischer Vertragsverlängerung, ein Minderungsrecht bei nicht gelieferten Bandbreiten sowie Entschädigungszahlungen bei Telefon- und Internetausfällen sowie bei versäumten Techniker-Terminen. "Die neuen Regelungen sorgen für mehr Transparenz und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher besser"“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Unser Kundenschutzbereich informiert über die neuen Kundenrechte. Bei Streitigkeiten mit dem Anbieter sucht unsere Schlichtungsstelle nach einer gemeinsamen Lösung." Das neue Telekommunikationsgesetz gilt grundsätzlich auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden.
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