Bundesnetzagentur Beschlusskammer10 Eisenbahnen Und
Die Beschlusskammer 10 ist zuständig für die nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz bzw. europäischen Rechtsakten zu treffenden marktregulatorischen Entscheidungen gegenüber Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), d. h. namentlich für Entscheidungen zur Zugangsgewährung, zur Entgeltregulierung, zur Entflechtung und zur Befreiung/Ausnahme von bestimmten regulatorischen Vorschriften. Für Anträge und Unterrichtungen sowie für Beschwerden auf Einleitung marktregulatorischer Verfahren stehen die nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Die Beschlusskammer berät Sie vorab gerne.
Dies gilt auch und insbesondere in Fällen, in denen es um Vertragsklauseln, Entgelte und Entflechtungsthemen von DB-EIU und Seehafen-EIU geht. Sofern gewünscht, erörtert die Beschlusskammer auch gerne die Möglichkeiten eines informellen Vorgehens mit Ihnen. Zu den Aufgaben der Beschlusskammer 10 gehören insbesondere: Durchführen der Verfahren zur Anreizsetzung (§§ 25-30 ERegG) Die Beschlusskammer 10 legt am Beginn einer Regulierungsperiode nach einer Kostenprüfung das Ausgangsniveau der Gesamtkosten bezogen auf ein von ihr zu bestimmendes Basisjahr fest. Ausgehend vom Ausgangsniveau der Gesamtkosten bestimmt sich die jährliche Obergrenze der Gesamtkosten (Preisobergrenze).
Hierbei sind ggf. Vereinbarungen zwischen einer Gebietskörperschaft und einem Betreiber der Schienenwege zu berücksichtigen. Das Eisenbahnregulierungsgesetz sieht einige Ausnahmen von den Vorgaben der Anreizsetzung vor, über die die Beschlusskammer 10 ebenfalls entscheidet. Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS) Die Uetersener Eisenbahn- und Infrastrukturgesellschaft mbH unterrichtete die Bundesnetzagentur am 13.01.2026 über neuaufgestellte SNB und NBS gem. § 72 S.
1 Nr. 5 ERegG. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0009_Z geführt. BK10-26-0009_Z Die Beschlussdatenbank enthält die Textdokumente der Entscheidungen der Beschlusskammern ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (B. u.
G.). Die Sortierung erfolgt nach Geschäftszeichen (GZ) in aufsteigender Reihenfolge. Beschlüsse werden in dem Jahr abgelegt, aus dem das Geschäftszeichen stammt. Des Weiteren können Sie ... Bitte geben Sie Suchanfragen für Geschäftszeichen ausschließlich mit '-' (Bindestrich) ein, Beispiel: BK8-22-0009. Verwenden Sie bitte keinen '/' (Schrägstrich bzw.
slash). Vielen Dank! Die laufenden Nummer bezeichnet das Unternehmen im Energiebereich - verwenden Sie gerne 'wildcards' im Feld Geschäftszeichen: *-*-1177 oder *-*-8027 Die Benutzung der Dokumente und deren Textinhalte für den privaten Gebrauch sind genehmigungsfrei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung der Bundesnetzagentur. Beschlusskammer 1 Universaldienst im Bereich Telekommunikation und Post, Marktdefinitionen und Marktanalysen Frequenzknappheit
Beschlusskammer 5 Entgeltregulierung und die besondere Missbrauchsaufsicht bei Postdienstleistungen Einheitliche Informationsstelle Einheitliche Informationsstelle (EIS) nach § 12 TKG / Veröffentlichungen gemäß §§ 36 und 48 TKG. In der EIS sind alle nationalen Konsultationen, Entscheidungen und Verfügungen der nachfolgend aufgeführten Beschlusskammern zusammengefasst: Beschlusskammer 2 Regulierung Telekommunikation, Markt für hochqualitativen Geschäftskundenzugang, Streitschlichtungen Beschlusskammer 3 Regulierung der Telekommunikations-Vorleistungsmärkte im Festnetz und Mobilfunk Hier finden Sie aktuelle Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur im Eisenbahnbereich sowie den Tätigkeitsbericht Eisenbahnen.
Aktuelle Entscheidungen werden von der Beschlusskammer 10 in der Beschlussdatenbank veröffentlicht. Antrag auf Genehmigung von Rahmenvertragsänderungen Die DB InfraGO AG hat am 23.01.2026 die Genehmigung von Änderungen eines Rahmenvertrags eines Zugangsberechtigten für den Bereich Weinheim - Heidelberg beantragt. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0015_Z geführt. Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen.
Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren. Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 09.02.2026. Entsprechende Anträge sind zu richten an Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden. Über eine geschlossene Benutzergruppe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur haben die Beteiligten die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen.
Neu in die geschlossene Benutzergruppe eingestellte Dokumente werden auf der Startseite der geschlossenen Benutzergruppe aufgelistet. Bei laufenden Verwaltungsverfahren sollte diese Startseite regelmäßig auf neu eingestellte Dokumente überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine systemseitige Benachrichtigung der Nutzer. Die im Verfahren ergangenen Entscheidungen werden den Beteiligten über die geschlossene Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Verfahrensakte elektronisch einsehen wollen und mit der Bekanntgabe von Entscheidungen über die geschlossene Benutzergruppe einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei der Hinzuziehung mit, welche Personen Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhalten... Dies schließt die Erklärung ein, dass die Personen zum Empfang eventueller Beschlüsse berechtigt sind.
Für die Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe ist eine einmalige Registrierung mit einer personenbezogenen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mail-Adresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs.
7 Satz 3 ERegG).
People Also Search
- Bundesnetzagentur - Beschlusskammer10
- Bundesnetzagentur - Eisenbahnen
- Bundesnetzagentur - Beschlusskammer10 - Uetersener Eisenbahn- und ...
- Bundesnetzagentur - Beschlussdatenbank
- PDF Tätigkeitsbericht 2023/2024. Bericht gemäß § 71 Eisenbahnregulierungsgesetz
- Bundesnetzagentur - Beschlusskammern
- PDF 0410-23
- Bundesnetzagentur - Veröffentlichungen
- Bundesnetzagentur - Eisenbahnrechtliche Leitentscheidungen
- Bundesnetzagentur - Beschlusskammer10 - DB InfraGO AG ...
Die Beschlusskammer 10 Ist Zuständig Für Die Nach Dem Eisenbahnregulierungsgesetz
Die Beschlusskammer 10 ist zuständig für die nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz bzw. europäischen Rechtsakten zu treffenden marktregulatorischen Entscheidungen gegenüber Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), d. h. namentlich für Entscheidungen zur Zugangsgewährung, zur Entgeltregulierung, zur Entflechtung und zur Befreiung/Ausnahme von bestimmten regulatorischen Vorschriften. Für Anträge und ...
Dies Gilt Auch Und Insbesondere In Fällen, In Denen Es
Dies gilt auch und insbesondere in Fällen, in denen es um Vertragsklauseln, Entgelte und Entflechtungsthemen von DB-EIU und Seehafen-EIU geht. Sofern gewünscht, erörtert die Beschlusskammer auch gerne die Möglichkeiten eines informellen Vorgehens mit Ihnen. Zu den Aufgaben der Beschlusskammer 10 gehören insbesondere: Durchführen der Verfahren zur Anreizsetzung (§§ 25-30 ERegG) Die Beschlusskammer ...
Hierbei Sind Ggf. Vereinbarungen Zwischen Einer Gebietskörperschaft Und Einem Betreiber
Hierbei sind ggf. Vereinbarungen zwischen einer Gebietskörperschaft und einem Betreiber der Schienenwege zu berücksichtigen. Das Eisenbahnregulierungsgesetz sieht einige Ausnahmen von den Vorgaben der Anreizsetzung vor, über die die Beschlusskammer 10 ebenfalls entscheidet. Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS) Die Uetersener Eisenbahn- und Infrastrukturgesellscha...
1 Nr. 5 ERegG. Das Verfahren Wird Unter Dem Geschäftszeichen
1 Nr. 5 ERegG. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0009_Z geführt. BK10-26-0009_Z Die Beschlussdatenbank enthält die Textdokumente der Entscheidungen der Beschlusskammern ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (B. u.
G.). Die Sortierung Erfolgt Nach Geschäftszeichen (GZ) In Aufsteigender Reihenfolge.
G.). Die Sortierung erfolgt nach Geschäftszeichen (GZ) in aufsteigender Reihenfolge. Beschlüsse werden in dem Jahr abgelegt, aus dem das Geschäftszeichen stammt. Des Weiteren können Sie ... Bitte geben Sie Suchanfragen für Geschäftszeichen ausschließlich mit '-' (Bindestrich) ein, Beispiel: BK8-22-0009. Verwenden Sie bitte keinen '/' (Schrägstrich bzw.