Bundesnetzagentur Digitales
Hier finden Sie alle Informationen und Services der Bundesnetzagentur zur KI-Verordnung. Bundesnetzagentur veröffentlicht ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten In the ruling chambers, regulatory decisions are taken on network access and rates approval cases and in the context of controlling sector-specific anti-competitive practices. Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat nach der im Netz geführten Debatte um den deutschen Digital Services Coordinator (DSC) und die im Digital Services Act (DSA) vorgesehenen „Trusted Flagger“ mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeskriminalamt... Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und kommissarischer DSC, betonte auf Nachfrage, dass die Bundesnetzagentur keine Anordnungen für Löschungen erteile und unabhängig vom Bundeswirtschaftsministerium agiere. Seine Behörde konzentriere sich derzeit auf den Austausch mit weiteren zuständigen Behörden und die Vernetzung mit anderen DSC in der Europäischen Union, um eine einheitliche europäische Auslegung und Umsetzung zu erreichen, berichtete Müller.
Darüber hinaus unterstütze die Koordinierungsstelle die EU-Kommission und arbeite zum Thema Integrität und Schutz von Wahlen. Dies geschehe mit derzeit 15 Stellen und ohne besetzte Leitungsposition. Er wäre dankbar, wenn er die mit der Stelle verbundenen Aufgaben abgeben könne, sagte Müller weiter. Mit dem Gesetz über digitale Dienste sollen illegale Inhalte schneller entfernt werden können und die Grundrechte von Internetnutzern besser geschützt werden. Während die EU-Kommission sehr große Plattformen und Suchmaschinen beaufsichtigt, sind die DSC in den Mitgliedsstaaten für kleinere Plattformen zuständig. Sie dienen als Beschwerdestelle für Bürger, etwa wenn illegale Inhalte bei Online-Anbietern nicht leicht gemeldet werden können oder wenn es keine Informationen über angezeigte Werbung gibt.
Für das Bundeskriminalamt (BKA), das die zentrale Stelle zur Entgegennahme von Verdachtsmeldungen auf Straftaten für Hostingdiensteanbieter ist, berichtete Sandro Dicker. Man habe mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine digitale Eingangsstelle im BKA eingerichtet. Zwischen August 2023 bis Ende Oktober 2024 seien dem BKA 1.357 Meldungen übermittelt worden, 88 davon stammten von sehr großen Diensteanbietern, die große Mehrheit, nämlich 1.269, von kleinen und mittleren Anbietern, berichtete Dicker. Inhaltlich beziehe sich der Großteil der Meldungen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, gefolgt von Delikten der Hasskriminalität. Bei 308 Meldungen habe kein strafbares Verhalten festgestellt werden können. Hinzu kämen rund 240.000 Meldungen über sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, die über das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) übermittelt worden seien.
Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur unterstützt bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland. Informationen zum aktuellen Stand der einzelnen Vorhaben und zur Netzausbauprognose. In den Beschlusskammern werden Regulierungsentscheidungen getroffen. Der Blog der Netze - Lesenswertes zu den Themen der Zukunft und der Arbeit der BNetzA. Wir haben heute auf unserer Datenplattform #SMARD neue Daten zu Lieferantenwechseln bei Strom und Gas im Jahr 2025 veröffentlicht. Durch einen Vergleich der #Energiepreise können Kunden beim Wechsel des Versorgers profitieren.
https://smard.de/sharing/page/8369https://bundesnetzagentur.de/1097294 Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat am Mittwochnachmittag das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) angenommen. Der Ausschuss beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen von Union und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke. Am Donnerstagvormittag will sich das Bundestagsplenum abschließend mit der Vorlage befassen. Mit dem Entwurf soll der Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Während die seit dem 17.
Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfalts- und Transparenzpflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten... Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll als Digital Services Coordinator (DSC) laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur (BNetzA) sein, bei der eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden soll. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll als zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte fungieren. Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, mit dem unter anderem Anforderungen an die DSC-Leitung konkretisiert werden. Danach müsse die Leiterin oder der Leiter der Koordinierungsstelle über die „erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich der Geschäftsmodelle digitaler Dienste und Kenntnisse des Rechtsrahmens“ verfügen.
Der Leiter dürfe weder einer Regierung des Bundes oder Landes angehören noch ein Unternehmen der Digitalwirtschaft innehaben, leiten oder Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates eines solchen sein, heißt es in der Vorlage weiter. Auch werden in dem Änderungsantrag Details zum Beschwerdemanagement bei der Koordinierungsstelle konkretisiert: So soll diese ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten, das „gängige Kriterien für ein modernes Beschwerdeportal“ erfülle und getroffene Entscheidungen transparent... Die Bundesnetzagentur als DSC überwacht, dass Online-Dienste die neuen Regeln des DSA einhalten und die User sicher und frei im Netz unterwegs sein können.   Sanktionen für Plattformbetreiber, die sich nicht an die Regeln halten – dies ist ein Baustein des Digitale-Dienste-Gesetzes, das das Bundeskabinett am Donnerstag verabschiedet hat. Die Überwachung der Plattformen soll danach künftig zentral durch die Bundesnetzagentur erfolgen.
Das "Digitale-Dienste-Gesetz" ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Die Bundesnetzagentur wird laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland. Sie soll künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Das Gesetz regelt auch Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Plattformbetreiber können beispielsweise mit bis zu 6% ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Onlineplattformen und Suchmaschinen.
Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste dem nicht nach, können Nutzer dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer bereits in Kraft sind und seit August 2023 direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst... Die Aufsicht erfolgt hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Die vorgesehene zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur wird in Deutschland durch weitere zuständige Behörden ergänzt: Im Bereich Jugendschutz wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz neben einer von den Ländern zu bestimmenden Stelle zuständige... Der Digitalisierungsstand der deutschen Wirtschaft steht regelmäßig im Fokus von Studien und Umfragen.
Dabei ist ein wiederkehrendes Ergebnis, dass insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) die mit der Digitalisierung einhergehende Potenziale oft noch nicht ausreichend erkennen und umsetzen. In Anbetracht eines 99,4 prozentigen Anteils von KMU am Unternehmensbestand in Deutschland, ist eine erfolgreiche digitale Transformation der Wirtschaft ohne eine systematische Digitalisierung der KMU nicht realisierbar. Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesnetzagentur einen thematischen Schwerpunkt auf das Digitalisierungsgeschehen in Unternehmen, insbesondere in mittelständischen Unternehmen bzw. KMU, über die Netzsektoren hinaus. Die digitale Transformation der Wirtschaft spielt sich grundsätzlich auf der Unternehmensebene im Zusammenspiel mit den vorliegenden externen Rahmenbedingungen ab. Im digitalen Transformationsprozess der Wirtschaft nehmen Unternehmen unterschiedliche Rollen ein, indem sie als Wegbereiter („Enabler“), Vorreiter oder Anwender agieren.
Mittelständische Unternehmen sind in allen drei Rollen anzutreffen. Mehrheitlich sind sie allerdings als digitale Anwender einzuordnen.
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