Geplante Bafög Reform Das Soll Sich Für Studierende Ändern
Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU sind zum BAföG einige konkrete Pläne aufgelistet. Diese sollen in mehreren Schritte umgesetzt werden, der erste zum Wintersemester 2026/2027. Doch selbst das ist leider nicht mehr ganz sicher – Anfang Februar zeigte sich, dass die Koalition ziemlich uneinig über die Finanzierung ist. Dieser Artikel wird regelmäßig an die Entwicklungen angepasst, bis 2028 die letzten Änderungen erfolgt sind – oder es aus anderen Gründen schon vorher absehbar ist, das daraus nichts werden kann. Bis zu einem ersten Gesetzesentwurf, von dem bis Anfang März 2026 uns nichts bekannt geworden ist, haben wir nur der Absatz im Koalitionsvertrag zum BAföG. In den Zeilen 2445 bis 2454 heißt es dazu:
Wir wollen das BAföG in einer großen Novelle modernisieren. Die Wohnkostenpauschale erhöhen wir zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat und überprüfen diese regelmäßig. Die Freibeträge werden dynamisiert. Den Grundbedarf für Studierende passen wir in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau an. Der Grundbedarf für Schülerinnen und Schüler wird in gleichem prozentualem Umfang erhöht. Die Darlehensdeckelung bleibt unverändert.
Den BAföG-Bezug wollen wir weiter vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Die jährlichen Folgeanträge wollen wir vereinfachen, den Antrag für die Studienstarthilfe wollen wir in den BAföG-Antrag integrieren. Die Hinzuverdienstgrenze bleibt an die Minijobgrenze gekoppelt. Den Gesetzesvollzug für das Auslands-BAföG wollen wir beschleunigen und zentral im Bundesverwaltungsamt verankern. Im Februar 2026 stellte sich dazu noch heraus, dass es um die Finanzierung der BAföG-Pläne Differenzen in der Koalition gibt. Es ist daher zur Zeit leider nicht mehr ganz sicher, dass die im Folgenden präsentierten Pläne Wirklichkeit werden.
Auch wenn noch Hoffnung besteht … Berlin · Das Bundeskabinett hat eine Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Geplant ist ab Wintersemester 2024/25 eine Starthilfe von 1000 Euro für Ärmere. Was ändert sich außerdem für Studierende? Ein Antrag für Bafög: Künftig sollen mehr Studierende Anspruch haben. Wie hoch ist das Bafög pro Person derzeit insgesamt?
Haben künftig mehr Menschen Anspruch auf Bafög? Was passiert, wenn die Regelstudienzeit überschritten wird? Der Koalitionsvertrag sieht Reformen zum Wintersemester 2026/27 vor. Womit können Studierende rechnen? Ab dem Wintersemester 2026/27 sollen Studierende laut dem Koalitionsvertrag mehr Unterstützung erhalten. Die Förderung soll an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und das BAföG langfristig digitaler gestaltet werden.
Noch liegt kein Beschluss vor, aber die Ziele hat die Bundesregierung bereits formuliert. Was ist demnach genau geplant? Der erste Reformschritt betrifft die Wohnkostenpauschale. Sie soll zum WS 2026/2027 von derzeit 380 Euro auf 440 Euro pro Monat steigen. Diese Erhöhung um rund 16 Prozent soll den gestiegenen Mieten in Universitäts- und Ausbildungsstätten Rechnung tragen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, dass die Freibeträge für Eltern und eigenes Einkommen künftig dynamisiert werden.
Das bedeutet, dass sie regelmäßig automatisch angepasst werden, etwa an Lohn- oder Preisentwicklungen. Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Anhebung des Grundbedarfs, also der monatlichen Pauschale für Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Kleidung und Lernmittel. Dieser Teil des BAföG liegt derzeit (Stand Oktober 2025) bei 475 Euro und soll in zwei Stufen an das Grundsicherungsniveau angepasst werden: Zum Wintersemester 2027/28 steigt der Grundbedarf laut den Plänen zunächst auf 50 Prozent des Grundsicherungsniveaus. Zum Wintersemester 2028/29 soll der zweite Schritt folgen und der Grundbedarf vollständig (100 Prozent) dem Grundsicherungsniveau entsprechen. Diese Anpassung erfolgt dauerhaft.
Die Darlehensdeckelung, also die Obergrenze der Rückzahlungspflicht, bleibt unverändert. KommentareDruckenTeilen(function(a,b){if(a.navigator.canShare){var c=b.querySelector(".idjs-webshareAction"),d=JSON.parse(a.ippen.b64DecodeUnicode(" 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"));c&&a.navigator.canShare(d)&&(c.style.display="",c.addEventListener("click",b=>{b.preventDefault(),a.setTimeout(function(){a.navigator.share(d)},0)}))}})(window,document); Die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD plant eine umfassende BAföG-Änderung. Studierende können sich auf höhere finanzielle Unterstützung freuen. Berlin – Der neue Koalitionsvertrag der Regierung aus Union und SPD steht. Nicht nur für Rentner und Rentnerinnen könnte sich in den nächsten Jahren einiges ändern, sondern auch für jüngere Generationen.
Aufhorchen lassen unter anderem Pläne zu einer Frühstart-Rente für Heranwachsende. Doch was plant die kommende Regierung im Hinblick auf Studierende? „Wir wollen das BAföG in einer großen Novelle modernisieren“, betonen Union und SPD in ihrem Vertrag. Sie fügen hinzu: „Die Wohnkostenpauschale erhöhen wir zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat und überprüfen diese regelmäßig.“ Bislang wurden maximal 380 Euro Wohnkostenpauschale ausgezahlt. Auch die Freibeträge sollen „dynamisiert“ werden. Union und SPD planen, den Grundbedarf für Studierende in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung anzupassen, die das Bürgergeld ersetzen soll.
Ebenso soll der Grundbedarf für Schülerinnen und Schüler im gleichen prozentualen Umfang steigen. Die Darlehensdeckelung bleibt unverändert. Die Ampelkoalition hat eine Bafög-Reform angekündigt, das Deutsche Studentenwerk dringt auf zusätzliches Geld und Tempo. Wo liegen die Probleme beim Bafög? Und was sind die entscheidenden Stellschrauben, um etwas zu verändern? Das Wichtigste in Fragen und Antworten.
Berlin. Das Bafög soll sicherstellen, dass jeder, der studieren will und die Fähigkeiten dazu mitbringt, studieren kann. Doch die Zahl der Bafög-Empfänger ist in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen. Im Jahr 2012 gab es 979.000 Bafög-Empfänger (inklusive Schüler-Bafög), zuletzt waren es noch 639.000. Auch der Bafög-Bericht der Bundesregierung bestätigt den negativen Trend. In der Vergangenheit hat es oft lang gedauert, bis die Höhe des Bafög, aber auch das, was die Eltern an Einkommen haben dürfen, angepasst worden ist.
Denn es gibt keinen Mechanismus für eine automatische Anpassung, sondern die Politik muss dies tun. „In Deutschland haben wir beim Studium längst ein Mittelschichtproblem“, sagt der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Matthias Anbuhl, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Obwohl beide Eltern arbeiten, können sich viele Familien mit unterem mittlerem Einkommen das Studium der Kinder kaum leisten“, ergänzte er. „Deshalb müssen wir mit dem Bafög wieder mehr Menschen erreichen.“ Über die Instrumente, wie die Zahl der Bafög-Empfänger wieder erhöht werden soll, herrscht recht große Übereinstimmung zwischen der neuen Bundesregierung und dem Studentenwerk. „Dringend notwendig sind höhere Freibeträge, höhere Bedarfssätze und eine längere Förderungshöchstdauer“, sagt Anbuhl.
„Rasch kommen muss auch ein dauerhafter Notfallmechanismus für Krisenlagen, damit Studentinnen und Studenten nie mehr in so verzweifelte Situationen geraten wie in den vergangenen beiden Jahren in der Pandemie“, fordert er. Mit der Verkündung des 29. BAföG-Änderungsgesetzes am 24. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt ändert sich einiges für BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger. Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden Sie hier. Mehr Flexibilität, mehr Geld, mehr Berechtigte und eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien
Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz haben sich die Leistungen des BAföG verbessert. Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das Studierende, Schülerinnen und Schüler finanziell unterstützt. Seit mehr als 50 Jahren sorgt das BAföG für Chancengerechtigkeit, denn in Deutschland sollen nicht die finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus darüber entscheiden, ob jemand ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, sondern Talent und... Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren zu Schuljahresbeginn beziehungsweise zum Wintersemester 2024/2025 von den Leistungsverbesserungen. Dazu zählen: Mehr Flexibilität, mehr Geld, mehr Berechtigte und eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien!
Elterneinkommen zu hoch? Trotzdem BAföG-Antrag stellen! Wenn das Elterneinkommen oder das eigene Einkommen und Vermögen die Freibeträge überschreiten, ist noch nicht Schluss. In vielen Fällen bleibt noch ein reduzierter Förderbetrag übrig. Es lohnt sich also auch in solchen Fällen, einen BAföG-Antrag zu stellen! Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Und für Studierende ist die Hälfte der BAföG-Förderung geschenkt! In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler Antworten zu den aktuellen Änderungen und allgemein rund um das BAföG. Mit der Verkündung des 29. BAföG-Änderungsgesetzes am 24. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt ändert sich einiges für BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger.
Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden Sie hier. Jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug wird durch die neue Studienstarthilfe die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtert werden. Damit werden finanzielle Studienstarthürden abgebaut. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Geförderte Studierende können künftig einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen.
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